Verfassungsgerichtshof hebt Verordnung zur Schutzhundeausbildung auf

Zucht und Ausbildung von Schutzhunden wieder in Österreich möglich – Nachwuchs für Polizeidiensthunde rechtlich abgesichert

Der Verfassungsgerichtshof hat die Verordnung zur Schutzhundeausbildung als gesetzwidrig aufgehoben. Durch die Aufhebung der Verordnung können Schutzhunde nun wieder in Österreich gezüchtet und ausgebildet werden. Die Regelung betrifft die örtliche Sicherheitspolizei und liegt somit in der Zuständigkeit der Länder.

„Die rechtliche Absicherung und damit die Sicherung der Zuchtbasis für Polizeidiensthunde ist entscheidend für die Sicherheit Österreichs, denn eine exzellente Polizeidiensthundeeinheit ist untrennbar mit einer starken heimischen Zucht und Ausbildungskompetenz verbunden. So kann garantiert werden, dass unsere vierbeinigen Partner im Dienst für die Bevölkerung auf höchstem Niveau agieren können“, sagte Franz Ruf, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit.

Die Verordnung sah ein Verbot von gegen den Menschen gerichteten Beiß- und Angriffstrainings im privaten Bereich vor. Ausgenommen waren unter anderem Diensthunde von Polizei und Militär. Viele österreichische Züchterinnen und Züchter stellten die Zucht der geeigneten Hunde ein, weswegen Behörden auf Hunde von ausländischen Züchtern zurückgreifen mussten. Dadurch wäre auch das privat erworbene Wissen im Schutzdienst erheblich eingeschränkt und damit auch der künftige Dienstbetrieb mit ausgebildeten Hunden beeinträchtigt worden.

HINTERGRUND

Die österreichische Polizei verfügt derzeit über rund 400 Polizeidiensthunde. Diese sind als Schutz- und Stöberhunde ausgebildet. Je nach Eignung folgt bei Bedarf eine weiterführende Spezialisierung – etwa als Sprengstoffspürhunde, Suchtmittelspürhunde, Personenspürhunde, Brandmittelspürhunde, Leichen- und Blutspurenspürhunde oder auch als Datenträger-/Banknoten- und Dokumentenspürhunde. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen sowie zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Die Einsatzmöglichkeiten der Polizeidiensthunde sind vielfältig: Sie unterstützen den Regeldienst ebenso wie Spezialkräfte, kommen bei Großereignissen zum Einsatz und leisten wertvolle Hilfe bei kriminalpolizeilichen Einsätzen.

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