AK Erfolg: AK klagte rechtswidrige Klauseln – Jetzt zahlt Reisebuchungsplattform Kiwi Kund:innen Geld zurück!

AK einigte sich mit Kiwi – Urteil verbraucherfreundlich umgesetzt – 31 Klauseln sind unzulässig

Die AK hat einen Erfolg gegen die tschechische Reisebuchungsplattform Kiwi.com s.r.o. erzielt. Nach einer Klage und einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien einigten sich AK und Kiwi auf eine verbraucherfreundliche Umsetzung des Urteils. Insgesamt sind 31 Klauseln ungültig. Für betroffene Kund:innen bedeutet das: Geld zurück für Kiwi-Guthaben, Rückbuchungen & Co.!

Die AK hat rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der tschechischen Reisebuchungsplattform Kiwi geklagt. Im Zentrum der Klage stand das sogenannte „Kiwi-Guthaben“, das bislang anstelle von Geldrückzahlungen vergeben werden konnte. Zudem ist das Guthaben nach zwei Jahren verfallen. Laut Gericht waren diese Klauseln rechtswidrig. Beanstandet wurden auch die unübersichtlichen Verweise zwischen den verschiedenen Regelwerken.

VERFALLENE KIWI-GUTHABEN WERDEN WIEDERHERGESTELLT, BESTEHENDE VERLÄNGERT – DAS GILT

+ Alle ab 1. Jänner 2023 zu Unrecht verfallenen Kiwi-Guthaben werden wiederhergestellt und können weitere vier Jahre genutzt werden.

+ Bestehende Guthaben werden um vier Jahre verlängert.

+ Kund:innen, die seit 1. Jänner 2023 unfreiwillig (ohne ausdrückliche Zustimmung) ein Kiwi-Guthaben erhalten haben, bekommen nun automatisch ihr Geld zurück.

+ Kiwi wird künftig Guthaben nur noch dann ausstellen, wenn Kund:innen dem ausdrücklich zustimmen.

Wer bis zum 31.05.2026 weder Geld noch eine entsprechende Verständigung erhält, kann sich direkt an austria@kiwi.com wenden.

GEBÜHRENKLAUSELN WIE RÜCKBUCHUNGEN SIND UNZULÄSSIG – DAS GILT

Kiwi hatte in den Reiseverträgen drei verschiedene, übermäßig lange und unübersichtliche Texte mit Querverweisen vereinbart. Kund:innen war unklar, was für sie bei den Klauseln gilt. Zwei Beispiele:

+ Rückbuchungskosten: Kund:innen mussten Kiwi bisher Gebühren ersetzen, wenn sie eine Rückbuchung über ihre Bank veranlassten. Die Ausgestaltung der Klausel ist rechtswidrig – die Kosten werden nun automatisch erstattet.

+ No-Show-Gebühr: Wer einen Flug nicht antrat, löste automatisch eine kostenpflichtige Rückerstattungsabwicklung (59 Euro) aus. Diese überhöhte Gebühr wird zurückgezahlt.

GELD ZURÜCK FÜR KIWI-KUND:INNEN – SO GEHT’S

Kiwi kontaktiert alle österreichischen Kund:innen, die seit 01.01.2023 diverse von der AK beanstandete Gebühren bezahlt oder Kiwi-Guthaben erhalten haben. Sie bekommen automatisch ihr Geld auf das bei Kiwi.com hinterlegte Bankkonto. Ist kein Konto bekannt oder ist es fehlerhaft, werden Kund:innen per E-Mail aufgefordert, ihre aktuellen Kontodaten bekanntzugeben – bis zum 31.10.2026. Wird in Sachen Kiwi-Guthaben bis zu diesem Zeitpunkt kein Konto übermittelt, bleibt das Guthaben bis 31.05.2030 gültig.

SERVICE: Das Urteil finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/kiwi.

Arbeiterkammer Wien – Kommunikation
Doris Strecker
Telefon: +43 1 50165 12677 mobil: +43 664 845 41 52
E-Mail: doris.strecker@akwien.at
Website: http://wien.arbeiterkammer.at

Ausschließlich für Medienanfragen!

Für alle anderen Anfragen: So erreichen Sie uns:
http://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/index.html

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender