VKI-Sammelaktion: Bestandsprovisionen bei Fonds – Anmeldung zu BKS und BTV möglich

Betroffene können sich ab sofort zur Sammelaktion anmelden und Ansprüche einfordern

FÜR DIE VERMITTLUNG VON FONDS ERHALTEN BANKEN VON KAPITALANLAGEGESELLSCHAFTEN OFTMALS PROVISIONEN IN FORM SOGENANNTER BESTANDSPROVISIONEN. WERDEN DIESE ZAHLUNGEN GEGENÜBER KUND:INNEN NICHT OFFENGELEGT, SIND SIE NACH RECHTSAUFFASSUNG DES VEREINS FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) UNZULÄSSIG UND ZURÜCKZUZAHLEN. NACHDEM SICH DER VKI IN DEN VERGANGENEN MONATEN BEREITS MIT MEHREREN BANKENGRUPPEN AUF AUSSERGERICHTLICHE LÖSUNGEN EINIGEN KONNTE, ÖFFNET DER VKI DIE ANMELDUNG FÜR KUND:INNEN DER BKS BANK AG UND DER BTV VIER LÄNDER BANK AG. MIT DIESEN BANKEN GIBT ES DERZEIT NOCH KEINE EINIGUNG, DIE VERHANDLUNGEN LAUFEN.

KONSUMENT:INNEN, DENEN BIS ZUM 31.12.2017 EIN FONDSPRODUKT ÜBER EINE DER GENANNTEN BANKEN VERMITTELT WURDE, KÖNNEN SICH KOSTENLOS UNTER WWW.VKI.AT/KICK-BACK-2026 FÜR DIE SAMMELAKTION ANMELDEN UND IHRE MÖGLICHEN ANSPRÜCHE PRÜFEN LASSEN. DER VKI WIRD DIE GESAMMELTEN FÄLLE BEI DER JEWEILIGEN BANK INTERVENIEREN UND AUF EINE AUSSERGERICHTLICHE LÖSUNG HINWIRKEN.

Nach Ansicht des VKI betrifft die unzureichende Offenlegung von Bestandsprovisionen die gesamte Bankenbranche, sofern Kund:innen im Wertpapiergeschäft Fonds vermittelt wurden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018) sieht strikte Voraussetzungen vor, unter denen Banken Bestandsprovisionen einbehalten dürfen. Nach Einschätzung des VKI wurden diese Vorgaben bei der Vermittlung von Fonds jedenfalls bis zum 31.12.2017 meist nicht erfüllt – Kund:innen stehen diesfalls Herausgabeansprüche zu.

Der VKI wird betroffene Konsument:innen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Wir arbeiten daran, auch mit der BKS Bank AG und der BTV Vier Länder Bank AG faire Lösungen für betroffene Konsument:innen zu erzielen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass konstruktive Einigungen möglich sind“, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist der Abteilung Intervention im VKI.

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf WWW.VKI.AT/KICK-BACK-2026.

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