Götze/Grüne zu VfGH-Entscheidung: Konsequentes Vorgehen gegen Raser sorgt für mehr Verkehrssicherheit

„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass die Beschlagnahmung und Versteigerung von Fahrzeugen bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen auch dann möglich sein muss, wenn es sich um Leasingfahrzeuge handelt, ist ein wichtiger Schritt. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass die Versteigerung von Raser-Autos bei allen Autos konsequent umgesetzt wird. Dass nun bestätigt wurde, dass dies auch rechtskonform bei Leasingautos möglich ist, ist ein großer Erfolg für die Verkehrssicherheit“, begrüßt Elisabeth Götze, Verkehrssprecherin der Grünen, die aktuelle Entscheidung des VfGH.

Bisher konnten Fahrzeuge, die nicht im Eigentum des Lenkers standen, nicht beschlagnahmt werden. Diese Ungleichbehandlung hat nun auch der Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig bestätigt. „Es darf keinen Unterschied machen, ob ein Auto gekauft oder geleast ist, wenn Menschenleben durch rücksichtsloses Rasen gefährdet werden. Wer massiv zu schnell unterwegs ist, gefährdet andere – und muss mit klaren Konsequenzen rechnen“, betont Götze.

Die Möglichkeit, Fahrzeuge bei besonders gravierenden Geschwindigkeitsübertretungen dauerhaft abzunehmen und zu versteigern, ist ein wichtiger Bestandteil moderner Verkehrspolitik. Sie dient nicht nur der Abschreckung, sondern schützt konkret Menschenleben. „Raser riskieren nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das anderer. Diese Maßnahmen sind notwendig, geeignet und verhältnismäßig – das wurde nun höchstgerichtlich bestätigt. Jetzt können wir noch konsequenter gegen extreme Raserei vorgehen“, so Götze abschließend.

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