Stadt Salzburg verschweigt: Fütterungsverbot in Augsburg hat Ausnahmen für Fütterungsplätze

Der Amtsbericht „Stadttaubenkonzept“ offenbart, dass wichtige Informationen vor der Öffentlichkeit zurückgehalten werden und die Fütterung an Fütterungsplätzen so verhindert wird

Am 2. Oktober 2025 beschloss die Stadt Salzburg, das Taubenmanagementkonzept „Augsburger Modell“ (1) mit betreuten Taubenschlägen, artgerechter Fütterung und Eiertausch zur Populationskontrolle umzusetzen. Doch bei der Umsetzung kommt es aus Tierschutzsicht zu behörlichen Fehlleistungen.

Im Amtsbericht der Stadt Salzburg (2) vom 9. März 2026 ist zu lesen, dass die „Stadt Augsburg im Jahr 2023 flankierend zum Augsburger Stadttaubenmodell ein Taubenfütterungsverbot erlassen“ habe, weswegen das Fütterungsverbot in der Stadt Salzburg ebenfalls gerechtfertigt sei. Dabei wird bewusst verschwiegen, dass die Taubenfütterungsverbotsverordnung der Stadt Augsburg (3) wichtige Ausnahmen enthält, nämlich die Futterstellen/Fütterungsplätze sowie die Taubenschläge:
§ 2

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