Bundesrat besiegelt nationale Umsetzung neuer EU-Regeln für Börsengänge und Prospekte

Ebenso kein Einspruch zu europäischen Vorgaben zu Nachhaltigkeits-Ratings und Fiskalrat

Der Bundesrat befürwortete heute mehrheitlich die nationale Umsetzung des europäischen „Listing Act“. Die entsprechenden Änderungen sollen die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der EU für Unternehmen steigern und den Kapitalzugang für kleine und mittlere Unternehmen erleichtern.

Mehrheitlich grünes Licht gab es auch für die Umsetzung der EU-Verordnung zu Nachhaltigkeits-Ratings. Dazu wurde die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Österreich ernannt. Einhellig stimmte die Länderkammer zudem einer Novelle des Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetzes zu, die ebenfalls zur Umsetzung von EU-Vorschriften erforderlich ist. Der Fiskalrat soll demnach alle fünf Jahre evaluiert werden, seine Kernaufgaben bleiben dabei jedoch weitgehend unverändert.

Weiters sprachen sich die Bundesrätinnen und Bundesräte einstimmig für die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete zum Thema „Starke Regionen: digital.engagiert.zukunftsorientiert“ am Mittwoch, den 6. Mai 2026 aus. Nach der Eröffnung durch Bundesratspräsident Markus Stotter und dem Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle soll das Thema in vier Panels zu regionaler Sicherheit, Ehrenamt und Jugend durch Expertinnen und Experten beleuchtet werden. Schließlich werden die im Bundesrat vertretenen Parteien Stellung nehmen.

Einstimmig wurde zudem Bundesrat Wolfgang Viertler (FPÖ/S) zum Mitglied des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrats und des Bundesrats im Sinne des Finanz-Verfassungsgesetzes gewählt.

EU-LISTING-ACT: ERLEICHTERUNGEN FÜR BÖRSENGÄNGE

Im Zentrum des Gesetzespakets zur Umsetzung des „Listing Act“ steht die Erleichterung von Börsengängen durch die Senkung des Mindeststreubesitzes auf 10 % und der Entfall von Publizitätspflichten. Zudem sollen die Schwellenwerte für die Prospektpflicht auf 12 Mio. Ꞓ angehoben werden, während für Veranlagungsprospekte eine neue Billigungspflicht durch die Finanzmarktaufsicht eingeführt wird, um den Anlegerschutz zu stärken. Börseunternehmen soll bei der Zulassung ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, an der Anforderung des Mindeststreubesitzes festzuhalten oder an alternativen Kriterien anzuknüpfen und aufgrund dessen eine Zulassung zu gewähren. Zudem soll der Schwellenwert für die Meldepflicht von Eigengeschäften von Führungskräften auf Basis der EU-Verordnung von 5.000 Ꞓ auf 20.000 Ꞓ pro Kalenderjahr angehoben werden.

Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion zu dieser Gesetzesänderung. Insgesamt forderte der Mandatar mehr Anreize für Vollzeitarbeit und kritisierte Initiativen für eine Erbschaftssteuer. Österreich habe kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem, meinte er hinsichtlich solcher zusätzlicher Steuern.

Einen „Befreiungsschlag für den Mittelstand“ sah Christoph Stillebacher (ÖVP/T). Viel zu oft würden hoch erfolgreiche Unternehmen Europa verlassen, weil ihnen das Kapital für den nächsten Wachstumsschritt hier fehlen würde. Mit der nunmehrigen Regelung werde der Zugang zu Kapital vereinfacht und damit der Standort und der Kapitalmarkt für Klein- und Mittelbetriebe attraktiver.

WIRKSAME ANWENDUNG DER EU-VERORDNUNG ZU NACHHALTIGKEITS-RATINGS

Ab dem 2. Juli 2026 gilt die europäische Verordnung über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Rating-Verordnung) unmittelbar. Diese soll mit dem ESG-Rating-Verordnungs-Vollzugsgesetz in Österreich umgesetzt werden. Die FMA wird als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Kooperation mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ermächtigt, Kontrollen durchzuführen, Informationen auszutauschen und bei Verstößen Sanktionen zu vollstrecken.

Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) sprach sich insbesondere angesichts der aktuell schwierigen geopolitischen Situation gegen einen Mehraufwand und gegen mehr Bürokratie für Betriebe aus. Auch Klemens Kofler (FPÖ/NÖ) kritisierte dies als Wettbewerbsnachteil und forderte mehr unternehmerische Freiheit.

Es handle sich nicht um eine Verschärfung von Verwaltungsaufgaben, sondern um Erleichterungen für Unternehmen, zusätzliche Finanzierungen am Kapitalmarkt zu erhalten, entgegnete demgegenüber Finanzminister Markus Marterbauer. Diesen würde damit das Rating erleichtert.

Es gehe nicht darum, kleine Gewerbetreibende mit neuen Berichten zu „quälen“, meinte auch Christoph Stillebacher (ÖVP/T). Es gehe darum, dass Ratinganbieter die Karten auf den Tisch legen müssen und die FMA werde sicherstellen, dass Greenwashing hier keine Chance hat.

Wolfgang Markytan (SPÖ/W) hob die Bedeutung dieser Änderung als „entscheidenden Schritt“ in Richtung eines attraktiveren Kapitalmarkts hervor. Zudem betonte er die Bedeutung und die Aufgabe des Bundesrats im „Getriebe der Demokratie“.

FISKALRAT SOLL KÜNFTIG ALLE FÜNF JAHRE EVALUIERT WERDEN

Zur Umsetzung von EU-Regeln soll es künftig alle fünf Jahre zu einer externen Evaluierung des Fiskalrats kommen. Geprüft werden soll dabei die Ressourcenausstattung, die Prognosen und die Unabhängigkeit des Fiskalrats. Zudem soll erhoben werden, ob der Fiskalrat der Überwachung der Einhaltung der Fiskalregeln nachkommt. Neu verankert werden soll durch die Novelle die Bewertung der Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit. Der Fiskalrat soll außerdem in regelmäßigen Abständen Ex-post-Bewertungen von Haushaltsprognosen für die jährliche und mehrjährige Finanzplanung durchführen.

Finanzminister Markus Marterbauer wies auf die Berichte des Produktivitätsrats hin. Österreich brauche ein höheres Produktivitätswachstum. Dazu seien mehr billiger Strom aus erneuerbaren Energiequellen, mehr Konzentration der Forschung und Digitalisierungsentwicklung auf die Stärken des österreichischen Standorts sowie die Verbesserung der Qualifikationen der Fachkräfte entscheidend.

Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ) hob die Bedeutung und die Expertise des Fiskalrats für die Haushaltspolitik hervor.

Solide Budgetpolitik brauche einen „unabhängigen Wächter“, erklärte Christoph Stillebacher (ÖVP/T). Mit der Gesetzesänderung werde sichergestellt, dass dieser „Watchdog“ unabhängig und „schlagkräftig“ seine Aufgaben wahrnehmen kann. (Fortsetzung Bundesrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

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