
Tichanek: Qualität in der 24-Stunden-Betreuung braucht ein echtes politisches Bekenntnis dazu
Bei der notwendigen Erhöhung der Förderung liegt der Ball beim Sozialministerium
MARCELA TICHANEK „Wir erheben auch den Anspruch, dass die in der Fachgruppe gewählten Vertreterinnen der Personenbetreuerinnen in all jenen Gremien vertreten sind, die über die Zukunft der 24-Stunden-Betreuung beraten.“
JOHANNES WALLNER „Da die Betreuungssettings stetig anspruchsvoller geworden sind, ist Qualität in der Personenbetreuung immer wichtiger.“
Die 24-Stunden-Betreuung ist für das heimische Sozialsystem unverzichtbar geworden. Rund 7.400 Betreuungskräfte versorgen in Wien die sich ihnen anvertrauenden Klientinnen und Klienten (österreichweit 57.000). Damit es so bleibt verlangt Marcela Tichanek, Wiener Berufszweigsprecherin der Organisationen von Personenbetreuung, maßgebliche Verbesserungen, insbesondere in finanzieller Hinsicht.
Was Tichanek dabei anspricht ist das Ungleichgewicht in der finanziellen Unterstützung von Pflege und Betreuung durch den Staat. So liegen die jährlichen Gesamtausgaben der öffentlichen Hand in einem Pflegeheim pro Person bei rund 36.540 Euro (2024), aber bei nur rund 8.770 Euro für die von 24-Stundenkräften betreuten Klienten.
DIE NOTWENDIGE FACHLICHE QUALITÄTSSICHERUNG DURCH DIPLOMIERTE PFLEGEKRÄFTE KOSTET ZUSÄTZLICH GELD
„Das Ungleichgewicht muss vor allem in Hinblick auf die Qualitätssicherung rasch geändert werden, denn“, so erklärt Tichanek, „alle Maßnahmen, die die Qualität rund um die 24-Stunden-Betreuung absichern, kosten die betreuten Personen Geld.“ Das betrifft in diesem Fall die fachliche Begleitung der 24-Stunden-Betreuerinnen durch diplomierte Pflegefachkräfte. Diese Form der Qualitätssicherung ist vor allem deswegen notwendig geworden, da heute, im Gegensatz zur Zeit, als die Personenbetreuung im Jahr 2007 gesetzlich geregelt worden ist, die Betreuungsbedürftigen zunehmend einen komplexeren Betreuungsbedarf aufweisen.
Darauf nimmt auch Johannes Wallner von der Österreichischen Qualitätszertifizierung für Personenbetreuung (ÖQZ-24) Bezug. „Da die Betreuungssettings stetig anspruchsvoller geworden sind, ist die Qualität in der Personenbetreuung immer wichtiger. Familien, die auf der Suche nach einer Betreuerin sind, haben bei geprüften Agenturen, die das ÖQZ-24 Zertifikat tragen, u.a. folgende Sicherheiten:
* sie bekommen für die Anforderungen kompetente Betreuerinnen vermittelt,
* bei Ausfall der Betreuerin wird binnen 3 Tagen ein Ersatz gestellt,
* es gibt die Qualitätssicherung durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen,
* Transparenz in den Verträgen und den Leistungen sind gewährleistet,
* klare Rahmenbedingungen für die Personenbetreuerinnen sind definiert.“
Wie Tichanek betont, sind die Organisationen von Personenbetreuung auch wichtige Partnerinnen für die Betreuerinnen. Das ist vor allem bei vielen Fragen der Bürokratie, die sich im Rahmen des Aufenthaltes in Österreich ergeben, relevant. Denn über 95 Prozent der in Österreich tätigen Personenbetreuerinnen kommen aus dem Ausland.
PERSONENBETREUERINNEN MÜSSEN AUCH MITSPRACHE IM REFORMGREMIUM DES SOZIALMINISTERIUMS HABEN
Da aber 40 Prozent der selbständig tätigen Betreuerinnen ohne Vermittlung und Unterstützung von Organisationen arbeiten, ist für sie die Fachgruppe nicht nur deren gesetzliche Interessenvertretung, sondern auch eine wichtige Informationsquelle für alle Fragen zum Gewerberecht, zur Sozialversicherung, zur Steuer, zur behördlichen Meldung des Wohnsitzes, etc. Maßgebliche Unterlagen dazu liegen in der überwiegenden Anzahl der jeweiligen Muttersprachen der Betreuerinnen auf.
„Wir erheben auch den Anspruch, dass die in der Fachgruppe gewählten Vertreterinnen der Personenbetreuerinnen in all jenen Gremien vertreten sind, die über die Zukunft der 24-Stunden-Betreuung beraten“, verlangt Tichanek ein Mitspracherecht für ihre Kolleginnen bei den Reformvorhaben des Sozialministeriums.
ERHÖHUNG DER FÖRDERUNG AUF 1.600 EURO SICHERT FAIRE HONORARE FÜR BETREUERINNEN
Ein wichtiges Vorhaben, so führt Tichanek aus, ist die Erhöhung der staatlichen Förderung. Damit könnten es sich die Klienten leisten, ihren Betreuerinnen höhere Honorare zu bezahlen und die Qualitätssicherung durch diplomierte Pflegekräfte zu finanzieren. Tichanek: „Somit liegt der Ball beim Sozialministerium, das für die Höhe der Förderung verantwortlich ist.“
EXPERTIN WARNT VOR PFLEGENOTSTAND IN FOLGE INS AUSLAND ABWANDERNDER BETREUERINNEN
Wenn zuletzt von einer Gewerkschaftsvertreterin über prekäre Bedingungen für Betreuungskräfte gesprochen wurde, dann liegt die Ursache dieser Kritik in der zu niedrigen staatlichen Förderung. Die ist gleichsam noch immer am Stand des Jahres 2007, als diese Förderung des Sozialministeriums eingeführt wurde. Seitdem ist sie nur im Jahr 2023 inflationsbereinigt und von 550 Euro im Monat auf 800 Euro angehoben worden.
Tichanek: „Das geht völlig an der Lebensrealität der betreuten Menschen vorbei. Denn für die Klienten liegen die Kosten, wenn man die Honorare für die Betreuerinnen, die Kosten für die die Qualitätssicherung und die anteiligen Ausgaben (z.B. Verpflegung, Energie) zusammenzählt, bei bis zu 4.000 Euro im Monat. Deshalb ist eine Erhöhung der Förderung auf zumindest 1.600 Euro ein Gebot der Stunde.“
Bleibt eine solche Anpassung aus, drohen laut Tichanek gravierende Folgen: „Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern, wandern Betreuungskräfte weiter verstärkt in besser bezahlende Nachbarländer wie Deutschland, Italien oder die Schweiz ab.“ Bereits seit der Corona-Pandemie haben mehrere tausend Betreuungskräfte Österreich verlassen. Ohne Gegenmaßnahmen steuert das Land, so Tichanek wörtlich, „sehenden Auges auf einen Pflege- und Betreuungsnotstand zu“.
Fachgruppe Wien Personenberatung und Personenbetreuung
Mag. Martin Kofler
Telefon: 01 514 50-2204
E-Mail: personenberatung@wkw.at
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