
Industriestrombonus startet: „Wir werden nicht länger auf Brüssels OK warten“
Hattmannsdorfer fordert Fristen für EU-Freigaben
„Wir werden nicht länger auf das OK aus Brüssel warten. Die EU-Freigabe des Industriestrombonus verschiebt sich mittlerweile von Woche zu Woche. Es kann nicht sein, dass unsere Betriebe, ihre Investitionen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch endlose EU-Bürokratie hingehalten werden. Wer Europas Industrie stärken will, muss schneller entscheiden. Wir öffnen das Antragsportal für den Industriestrombonus daher jetzt. Für die Zukunft braucht es hier klare Fristen für die Verwaltung auf EU-Ebene,“ so ENERGIEMINISTER WOLFGANG HATTMANNSDORFER der eine Art Genehmigungsfriktion für beihilfenrechtliche Freigaben der EU vorschlägt.
Und WIRTSCHAFTSMINISTER HATTMANNSDORFER weiter: _„Wir bringen den Industriestrombonus an den Start, um die Deindustrialisierung zu stoppen und Arbeitsplätze zu sichern. Denn beim Industriestrombonus geht es nicht nur um die energieintensive Industrie, die aktuell durch die hohen Energiepreise unter Druck steht. Es geht auch um die vielen Zulieferbetriebe und um tausende Arbeitsplätze, die an einer starken Industrie hängen – und damit um die Lebensgrundlage vieler Familien in unserem Land.“_
Insgesamt stellt das Wirtschaftsministerium für 2025 und 2026 150 Millionen Euro zur Sicherung von rund 30.000 Arbeitsplätzen bereit.
ANTRAGSTELLUNG
Der Industriestrombonus kann ab 13. April 2026 rückwirkend für 2025 unter https://www.aws.at/standortabsicherung-fuer-industrie/ beantragt werden. Für heuer stehen dafür 75 Millionen Euro zur Verfügung. Um die Förderung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
* Förderfähig sind nur Unternehmen in gesetzlich definierten Branchen (_darunter fallen u.a. die Herstellung von Papier, Karton und Pappe und die Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen_)
* Voraussetzung ist ein Stromverbrauch von mehr als 1 GWh pro Jahr.
* Erforderlich ist ein Energieaudit oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem.
* 80 Prozent der Fördersumme müssen wieder in Energieeffizienzmaßnahmen fließen.
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
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