
Firmenautos: WK Wien fordert Reform und sofortige Anhebung der Steuergrenze auf 65.000 Euro
Angemessenheitsgrenze bei Firmenautos seit über 20 Jahren unverändert – Ernst: „Veraltete Regelung bremst Betriebe und Mobilitätswende – Reform muss jetzt kommen“
Firmenfahrzeuge gewinnen immer mehr an Bedeutung. Aktuell sind bereits 68 Prozent aller neu zugelassenen Pkw auf Unternehmen angemeldet, Tendenz weiter steigend. Gleichzeitig treiben Unternehmen die Mobilitätswende maßgeblich voran – über 70 Prozent der Elektro- bzw. Hybrid-Neuzulassungen entfallen auf Firmen. Diese Entwicklung ist ein wesentlicher Hebel für die Mobilitätswende: Doch aus Sicht der Wirtschaftskammer Wien werden Betriebe dabei durch veraltete steuerliche Rahmenbedingungen ausgebremst.
KOMPLEXE REGELN SORGEN FÜR UNSICHERHEIT
„Für viele Betriebe ist das Thema Firmenauto längst zu einem Bürokratie-Marathon geworden“, sagt Stephanie Ernst, Obfrau des Wiener Fahrzeughandels. „Unterschiedliche Regelungen je nach Antriebsart und Unternehmensform sowie komplexe Sachbezugsmodelle für die private Nutzung erschweren die Verwaltung. Das kostet Zeit und Geld.“ In der Praxis müssen sich Unternehmer mit zahlreichen steuerlichen Vorgaben auseinandersetzen – etwa zu Sachbezug, CO₂-Grenzwerten und Normverbrauchsabgabe. Besonders die Dokumentation, vor allem bei der privaten Nutzung, führt dabei immer wieder zu Unsicherheit.
ANGEMESSENHEITSGRENZE SEIT 20 JAHREN UNVERÄNDERT
Besonders problematisch ist die sogenannte Angemessenheitsgrenze: Sie liegt seit 2005 unverändert bei 40.000 Euro. Angesichts von Inflation, gestiegenen Sicherheitsanforderungen und technologischen Entwicklungen entspricht dieser Wert längst nicht mehr der Realität am Automarkt. Gerade moderne Elektro- und Hybridfahrzeuge, die zunehmend nachgefragt werden, liegen häufig deutlich über dieser Grenze. Zwar ist im Regierungsprogramm eine schrittweise Anhebung auf 55.000 Euro ab 2027 und auf 65.000 Euro ab 2028 vorgesehen, doch aus Sicht der WK Wien kommt diese Anpassung deutlich zu zögerlich und zu spät.
„Diese Grenze wurde seit über 20 Jahren nicht valorisiert – das ist in keiner Weise mehr zeitgemäß. Rechnet man allein die Inflation ein, müsste der Betrag Stichtag heute bei 69.000 Euro liegen“, so Stephanie Ernst. „Dass diese überfällige Anpassung erst in zwei oder drei Jahren erfolgen soll, ist für die Betriebe nicht mehr akzeptabel. Die Politik muss jetzt agieren.“ Ein modernes, klimafreundliches Firmenfahrzeug liegt heute oft über der bestehenden Grenze. Dass genau diese Fahrzeuge steuerlich benachteiligt werden, ist widersprüchlich und nicht nachvollziehbar, betont die Obfrau.
MOBILITÄTSWENDE WIRD AUSGEBREMST
Viele Betriebe investieren gezielt in nachhaltige Mobilität und stellen ihre Flotten auf emissionsärmere Fahrzeuge um. Die aktuellen steuerlichen Regelungen halten mit dieser Entwicklung jedoch nicht Schritt. „Unternehmen sind bereit, in die Mobilitätswende zu investieren. Aber wenn genau diese Investitionen steuerlich erschwert werden, sendet das die falschen Signale“, so Ernst. „Die aktuellen Regelungen bremsen die Transformation, statt sie zu unterstützen.“
SCHNELLE ANHEBUNG BRINGT IMPULSE FÜR BETRIEBE UND MARKT
Eine umgehende Anpassung der Angemessenheitsgrenze würde aus Sicht der WK Wien nicht nur die Betriebe entlasten, sondern auch positive Effekte für den Fahrzeugmarkt und die Mobilitätswende mit sich bringen. Eine realitätsnahe steuerliche Behandlung bedeutet vor allem mehr finanziellen Spielraum für Investitionen“, betont Ernst.
Ein plakatives Beispiel zeigt die Dringlichkeit der Anpassung: Bei einem betrieblich genutzten E-Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 65.000 Euro führt die derzeitige Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro dazu, dass steuerliche Vorteile nur eingeschränkt genutzt werden können. Wird die Grenze auf 65.000 Euro angehoben, steigt der Liquiditätsvorteil im ersten Jahr von rund 12.187 Euro auf 19.803 Euro. Das entspricht einem zusätzlichen Vorteil von bis zu 7.617 Euro. Dieser Effekt ergibt sich aus dem Zusammenspiel von höherem Vorsteuerabzug und erweiterter steuerlicher Abzugsfähigkeit und schafft einen spürbaren Investitionsanreiz für moderne betriebliche Mobilität.
WK WIEN FORDERT RASCHE REFORM
Die WK Wien spricht sich daher für eine sofortige Anpassung der steuerlichen und bürokratischen Rahmenbedingungen aus:
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Anhebung der Angemessenheitsgrenze auf 65.000 Euro
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Vereinfachung der Sachbezugsregelungen
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Reduktion der Dokumentations- und Nachweispflichten
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Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen
MEHR SPIELRAUM FÜR BETRIEBE UND INVESTITIONEN
Eine rasche Anpassung würde Unternehmen unmittelbar entlasten und neue Investitionen ermöglichen. Für viele Betriebe – vom Handwerk bis zum Dienstleistungssektor – sind Firmenfahrzeuge ein unverzichtbares Arbeitsmittel. „Jeder Euro, den Unternehmen sparen, fließt direkt in Investitionen. Ein modernes Steuerrecht muss die Realität der Betriebe abbilden – und darf nicht zum Bremsklotz werden“, betont Ernst abschließend.
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