Asyl- und Migrationspakt: Innenausschuss genehmigt Anpassungsgesetz

Mehrheit für Neuregelung der Asylverfahren, des Familiennachzugs und der Obsorge von unbegleiteten Minderjährigen

Mit einer Mehrheit der Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich der Innenausschuss heute für die innerstaatliche Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakts ausgesprochen. Dessen Ziel ist es, die Effizienz und Geschwindigkeit von Asylverfahren zu steigern, Migrationsströme besser zu steuern, Sekundärmigration einzudämmen und somit die nationalen Asyl- und Migrationssysteme nachhaltig zu entlasten.

Zu den relevantesten Neuerungen des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes (AMPAG) zählen neben der EU-weiten Vereinheitlichung der Asylverfahren unter anderem verpflichtende Verfahren an den EU-Außengrenzen bzw. an internationalen Flughäfen, vereinfachte Überstellungsverfahren sowie die verpflichtende Durchführung von beschleunigten Verfahren – insbesondere bei missbräuchlich gestellten Anträgen.Zudem wird das bisherige Zulassungsverfahren durch ein vorgelagertes Screening ersetzt und der Familiennachzug neu geregelt.

Im Ausschuss sprach Innenminister Gerhard Karner von der „größten fremdenrechtlichen Verschärfung seit 20 Jahren“ und die Koalitionsparteien sahen im Gesetzespaket die Grundlage für eine „tragfähige europäische Lösung“. Für die FPÖ stellte das AMPAG hingegen ein „Massenmigrationspackerl“ dar, durch das Probleme im Asylbereich nicht gelöst, sondern nur „weiterverwaltet“ würden. Ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen, der auf eine Ablehnung des EU-Asyl- und Migrationspakts abzielt sowie auf einen „tatsächlichen und permanenten Asylstopp“ inklusive einem Stopp des Familiennachzugs, blieb in der Minderheit (722/A(E)). Die Grünen äußerten menschenrechtliche Bedenken.

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Grünen passierte zudem eine weitere Anpassung an EU-Vorgaben den Innenausschuss, mit der die Obsorge für unbegleitete Minderjährige neu geregelt werden soll. Außerdem diskutierten die Abgeordneten die EU-Sicherheitsagenden auf Basis der EU-Jahresvorschau des Innenministeriums für 2026.

KARNER: GRÖSSTE FREMDENRECHTLICHE VERSCHÄRFUNG SEIT 20 JAHREN

Nach fast zehnjähriger Diskussion auf europäischer Ebene und „hartem und intensiven Ringen“ um die nationalstaatliche Umsetzung sei nun ein „großer gemeinsamer Wurf“ und „die größte Verschärfung im fremdenrechtlichen Bereich seit 20 Jahren“ gelungen, führte Innenminister Gerhard Karner gegenüber dem Ausschuss aus. Ein Asylsystem könne laut ihm nur funktionieren, wenn es „streng, hart aber auch gerecht“ sei. Es müsse vor Missbrauch und Überlastung geschützt werden und gleichzeitig jenen Hilfe bieten, die diese wirklich benötigten. Der Asyl- und Migrationspakt sei keine „eierlegende Wollmilchsau“, bedeute aber einen „essentiellen Schritt“, um Europa resilienter gegenüber internationalen Krisen zu machen, wie aktuell jener im Nahen und Mittleren Osten.

Karner zählte eine Reihe von im AMPAG enthaltenen Maßnahmen auf, wie die Ermöglichung von Rückkehrzentren in sicheren Drittstaaten, Wohnsitzauflagen, strengere Sanktionen im Rahmen der Grundversorgung, eine verstärkte Rückkehrberatung und beschleunigte Verfahren. Auch die Quotierung des Familiennachzugs werde wie im Regierungsprogramm vorgesehen nun umgesetzt, was ebenfalls eine „massive Entlastung der Systeme“ bedeute. Aufgrund der in Österreich beschlossenen „Pausierung“ des Familiennachzugs habe es hier bereits einen starken Rückgang gegeben, berichtete Karner: Seien im ersten Quartal 2024 noch 3.100 Personen über den Familiennachzug nach Österreich gekommen, habe sich deren Anzahl im ersten Quartal 2026 auf 25 reduziert.

KOALITION SIEHT „BASIS FÜR EINE EUROPÄISCHE LÖSUNG“, FPÖ ORTET „FATALEN IRRWEG“, GRÜNE SORGEN SICH UM MENSCHENRECHTE

Keinen „großen gemeinsamen Wurf“, sondern einen „fatalen gemeinsamen Irrweg“ sah FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann im Asyl- und Migrationspart bzw. dessen Umsetzung und sprach von einem „Massenmigrationspackerl“. Irreguläre Massenmigration werde einfach durch legale Migration ersetzt, da die Verantwortlichen noch nicht erkannt hätten, dass es „längst an der Zeit für einen Asylstopp“ sei, wie ihn ihr eigener Antrag vorsehe. Doch anstatt die Probleme im Asylbereich zu lösen, würden diese nun lediglich „weiterverwaltet“ und etwa mit der Schaffung eines neuen Aufenthaltstitels weitere Pull-Faktoren produziert, führte Darmann aus. Besonders stieß er sich an den aus seiner Sicht überschießenden Auflagen, die von sicheren Drittstaaten erfüllt werden müssten, um dort die vorgesehenen Rückkehrzentren errichten zu können. Darmann zeigte sich „gespannt“, wo man jene Drittstaaten finden werde, die diesen Kriterien bezüglich Lebensstandard, Gesundheitsversorgung und Bildungsangebot entsprechen.

Sophie Wotschke (NEOS) bestritt Darmanns Auslegung des Gesetzespakets und betonte, dass Rückführungen damit erleichtert und beschleunigt würden. Österreich würde vom Asyl- und Migrationspakt profitieren, da es bisher schon überproportional viele Menschen aufgenommen habe und dies beim Solidaritätsmechanismus berücksichtigt werde. Auch ÖVP-Mandatar Ernst Gödl konnte Darmanns Ausführungen „nicht folgen“. Der Pakt sehe „Verschärfungen in jeder Hinsicht“ vor, die „im Interesse aller“ sein müssten. Die FPÖ stehe „einmal mehr auf der falschen Seite“, so Gödl. Ihr gehe es nicht um einen „konstruktiven Beitrag“, erklärte auch Christian Oxonitsch (SPÖ). Für ihn schaffe der Pakt ein „tragfähiges System für eine gesamteuropäische Lösung“.

Agnes Sirkka Prammer von den Grünen bezeichnete das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) als ein „grundsätzlich positives Instrument“. Doch Österreich würde sich überall wo es Regelungsspielraum für die Mitgliedstaaten gebe für die „grauslichere Variante“ entscheiden. Menschenrechtliche Standards würden „zurückgeschoben“, was nicht nur den betroffenen Menschen schade, sondern auch dem eigenen Rechtsstaat, so Prammer.

GRUNDZÜGE DES ASYL- UND MIGRATIONSPAKT-ANPASSUNGSGESETZES

Der europäische Asyl- und Migrationspakt im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umfasst elf Rechtsakte, die bis zum 11. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen sind. Dementsprechend sollen mit dem AMPAG das Asylgesetz, das BBU (Bundesbetreuungsagentur GmbH)-Errichtungsgesetz, das BFA (Bundesamt für Fremdenwesen)-Einrichtungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grundversorgungsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (444 d.B.). Vor dem Hintergrund der überwiegend unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Vorgaben sollen zahlreiche bestehende nationale Regelungen entfallen und ergänzende Anschlussnormen geschaffen werden.

Die wesentlichsten Änderungen im Asylgesetz betreffen Regelungen zur Unzulässigkeit von Anträgen, Kooperationspflichten von Antragstellern und Antragstellerinnen und Sonderbestimmungen für das Asylverfahren an der Außengrenze. Zentral ist zudem die unionsrechtlich vorgegebene Neustrukturierung der Verfahren mit einer klareren Trennung zwischen der Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats und dem eigentlichen Asylverfahren. Das bisherige Zulassungsverfahren soll entfallen und durch ein vorgelagertes Screening sowie einheitliche Verfahrensabläufe ersetzt werden. Zudem ist ein eigener Aufenthaltstitel für Fälle vorgesehen, in denen eine Rückführung aus Gründen des Schutzes von Leben oder vor unmenschlicher Behandlung unzulässig ist. Begleitend erfolgen Anpassungen in mehreren Materiengesetzen, insbesondere im Bereich der Fremdenpolizei, der Grundversorgung und der Verfahrensorganisation, etwa im Hinblick auf Registrierung, Versorgung und Rückführung sowie den Schutz vulnerabler Personen.

Ebenfalls Teil des AMPAG sind Änderungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) sowie des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, die als gesonderte Novellen vorgelegt wurden, da sie Bestimmungen umfassen, deren Kundmachung einer Zustimmung der Länder bedarf und sie einen abweichenden legistischen Prozess erfordern (443 d.B.). Eine zentrale Neuerung ist die Überführung des Familiennachzugs aus dem Asylrecht in das Niederlassungsrecht, wo dieser künftig im Rahmen eines Quotensystems geregelt werden soll. Darüber hinaus werden unionsrechtliche Vorgaben für kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse umgesetzt.

OBSORGE FÜR UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE SOLL NEU GEREGELT WERDEN

Mit dem „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz“ (ObUM-G) soll die gesetzliche Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen künftig bereits ab dem Zeitpunkt ihres Antreffens im Bundesgebiet sichergestellt werden (445 d.B.). Der Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) soll künftig kraft Gesetzes mit der Obsorge betraut werden, wodurch das bislang erforderliche Verfahren beim Pflegschaftsgericht entfallen und damit verbundene Verzögerungen vermieden werden sollen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass der KJHT eine erste Einschätzung zur Minderjährigkeit vornimmt. Bestehen Zweifel, soll ein gerichtliches Verfahren zur Klärung eingeleitet werden können. Bis zu einer Entscheidung sei grundsätzlich von der Minderjährigkeit auszugehen.

„Ein Kind ist zunächst ein Kind, egal woher es kommt“, erklärte Justizministerin Anna Sporrer im Ausschuss. Und diese bräuchten von Anfang an verlässliche Bezugspersonen, die ihre Rechte wahrten und wichtige Lebensentscheidungen für sie treffen würden, etwa in den Bereichen Gesundheit und Bildung. Die vorliegende Novelle stärke nicht nur die Rechte der betroffenen Kinder, sondern leiste auch einen Beitrag zur besseren Integration und entlaste die KJHT, so Sporrer.

Margreth Falkner (ÖVP) sah in der Novelle eine „klare Verbesserung im System“, die auch das Risiko des „Verschwindens“ und der Ausbeutung der Kinder reduziere. Christian Oxonitsch (SPÖ) sprach von einem „wesentlichen Schritt“ für den Kinderschutz und der notwendigen Schließung einer Lücke im Rechtssystem. Die Bedeutung der Gesetzesänderung für die Integration der Betroffenen unterstrich Sophie Wotschke (NEOS). Auch Agnes Sirkka Prammer (Grüne) drückte ihre Zustimmung für die Novelle aus, kritisierte jedoch die Regelung bezüglich der Einschätzung der Minderjährigkeit, die laut ihr eine Verschlechterung darstelle.

DEBATTE UM EU-SICHERHEITSAGENDEN 2026

Weiters befassten sich die Abgeordneten mit der EU-Jahresvorschau des Innenministeriums für 2026, die sich auf das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sowie auf das Achtzehnmonatsprogramm des polnischen, dänischen und zypriotischen Ratsvorsitzes stützt (III-289 d.B.). Vorgesehen sind demnach insbesondere Maßnahmen zur Stärkung des Außengrenzschutzes, zur Weiterentwicklung des europäischen Rückkehrsystems, zur Digitalisierung von Grenz- und Rückkehrverfahren in Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts sowie Initiativen zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität.

Innenminister Karner betonte auch hier die Bedeutung des Asyl- und Migrationspakts als „Herzstück“ der Programme und Grundvoraussetzung für ein funktionierendes europäisches Asylsystem. Die dazugehörige Rückkehrverordnung, die etwa die Rückkehrzentren außerhalb der EU vorsehe, sei bereits im zuständigen Ausschuss beschlossen worden, wie Thomas Elian (ÖVP) erfragte. Auch das EU-Parlament werde „hoffentlich bald“ zustimmen. Die Errichtung der Rückkehrzentren werde auch entsprechend budgetär berücksichtigt, antwortete Karner Sophie Wotschke (NEOS). Im Außengrenzschutz, für den sich Markus Leinfellner (FPÖ) interessierte, werde es ebenfalls Verbesserungen geben. Schon bisher habe es etwa an der bulgarisch-türkischen Grenze – insbesondere auch durch europäische Investitionen „ordentliche Fortschritte“ gegeben.

Vorgesehen sei laut Karner zudem die Überarbeitung der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung, die Agnes Sirkka Prammer (Grüne) ansprach. Es gelte, ebenso wie beim Vorgehen gegen die organisierten Kriminalität einer komplexer werdenden Bedrohungslage gerecht zu werden. Dazu diene auch eine Mandatserweiterung von Europol und Frontex. Die Frage von Melanie Erasim (SPÖ), ob es im Zuge der Bekämpfung des digitalen Kindesmissbrauchs zu einer „Massenüberwachung“ kommen könne, beantwortete Karner mit einem „ganz klaren Nein“. (Fortsetzung Innenausschuss) wit

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