
WBNÖ Ecker/Servus: Aktivpension greift zentrale WBNÖ-Forderung auf
Die geplante Einführung einer Aktivpension durch die Bundesregierung wird vom Wirtschaftsbund Niederösterreich (WBNÖ) als wichtiger Schritt zur Stärkung des Arbeitsmarkts bewertet. Die Maßnahme entspricht einer zentralen Forderung des Wirtschaftsbundes, die bereits im Wahlprogramm verankert und auch im Wirtschaftsparlament Niederösterreich eingebracht wurde.
„Dass Weiterarbeiten in der Pension künftig stärker entlastet wird, ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Diese Forderung haben wir als Wirtschaftsbund Niederösterreich seit Längerem klar vertreten“, betont WKNÖ PRÄSIDENT WBNÖ LANDESGRUPPENOBMANN WOLFGANG ECKER und hält fest: „Unsere Betriebe sind auf qualifizierte und erfahrene Arbeitskräfte angewiesen. Maßnahmen, die längeres Arbeiten attraktiv machen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts und zur Entlastung der Unternehmen.“
ABGEORDNETER ZUM NATIONALRAT WBNÖ DIREKTOR HARALD SERVUS betont: „Entscheidend ist, dass sich längeres Arbeiten auch konkret auszahlt. Es geht hier auch um eine Frage der Fairness: Wer über das Pensionsantrittsalter hinaus arbeiten möchte, darf nicht durch unnötige Abgaben belastet werden. Die vorgesehenen Entlastungen setzen hier den richtigen Anreiz.“
Die Aktivpension setzt gezielt Anreize, um erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten. Vorgesehen sind unter anderem:
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Steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich für Erwerbstätige im Pensionsalter
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Wegfall des Dienstnehmerbeitrags zur Pensionsversicherung (10,25 Prozent)
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Entfall der Höherversicherung und damit sofortige finanzielle Entlastung
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Entlastungen gelten auch für Selbstständige
Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um das vorhandene Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen. Aktuell arbeiten rund 150.000 Menschen in Österreich über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist es wichtig, erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsmarkt zu halten. Die gesetzliche Umsetzung ist mit 1. Jänner 2027 vorgesehen.
Für den Wirtschaftsbund Niederösterreich ist nun entscheidend, dass die Maßnahme rasch und ohne zusätzliche bürokratische Hürden umgesetzt wird. Die Aktivpension ist ein wichtiger Schritt, gleichzeitig braucht es weiterhin Lösungen, um den Arbeitsmarkt langfristig zu stärken und die Betriebe zu unterstützen.
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