Experten-Check zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz: Zu viel Bremse, zu wenig heimische Energie gegen Gaskrise und Abhängigkeit

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In Kooperation mit Expert:innen für Energierecht identifizierte der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) wesentliche Hemmnisse für einen schnelleren Ausbau durch das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes, kurz EABG:

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Die gesetzlichen Zielvorgaben für die Bundesländer beim Ausbau von Photovoltaik und Windkraft sind zu gering, um den steigenden Strombedarf zu decken.

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Außerdem läuft das Gesetzesvorhaben in seiner jetzigen Form ins Leere, solange Bundesländer keine passenden Beschleunigungsgebiete ausweisen.

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Bei der Wasserkraft versäumt die Regierung, von ihrer eigenen Ausweisungskompetenz Gebrauch zu machen.

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Wesentliche Schwachstellen in der aktuellen Regierungsvorlage könnten den schnelleren Ausbau erneuerbarer Energie sogar behindern.

„Die Regierung will beschleunigen und tritt zugleich auf die Bremse beim Ausbau erneuerbarer Energie! Noch immer wird der steigende österreichische Strombedarf in der Regierungsvorlage ignoriert. Doch wenn das Gesetz den Ausbau beschleunigen will, muss es höhere Vorgaben machen. Alles andere ist Beschleunigung bei angezogener Handbremse“, so MARTINA PRECHTL-GRUNDNIG, GESCHÄFTSFÜHRERIN DES EEÖ.

OHNE DIE BESCHLEUNIGUNGSGEBIETE DER BUNDESLÄNDER LÄUFT DAS EABG INS LEERE

Eine weitere „angezogene Handbremse“ in der Regierungsvorlage zum EABG: Solange die Bundesländer passende Beschleunigungsgebiete für den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik schuldig blieben, könnten wichtige Beschleunigungsmechanismen des EABG gar nicht wirksam werden. Dennoch sieht DR. TATJANA KATALAN VON DORDA RECHTSANWÄLTE auch den Bund in der Verantwortung: „Beschleunigungsgebiete sind der zentrale Hebel der RED III für die Energiewende. Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern – doch es wird am Bund liegen, ausreichend sicherzustellen, dass die notwendigen Ausweisungen vorgenommen und Minderungsmaßnahmen so festgeschrieben werden, dass eine beschleunigte Projektumsetzung auch tatsächlich möglich ist.“

Für Strom aus Wasserkraft könnte die Regierung sogar selbständig Beschleunigungsgebiete festlegen. Doch sieht sie derzeit nichts im EABG dazu vor. „Statt bei der Wasserkraft zu beschleunigen, wird weiter gebremst. So wie Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit wird damit auch die weitere ökologische Aufwertung der heimischen Gewässer gefährdet“, moniert PAUL ABLINGER, GESCHÄFTSFÜHRER DER KLEINWASSERKRAFT ÖSTERREICH.

WICHTIGE PROJEKTE STEHEN AUCH MIT EABG AUF DER STELLE

Energierechtsexperte MAG. CHRISTOPH JIRAK VON DER KANZLEI SCHÖNHERR sieht im EABG Ansätze für einen schnelleren Ausbau durch die vorgesehene Verfahrenskonzentration und verbesserte Genehmigungsvoraussetzungen. Sie seien als Vorbild für ein einheitliches Anlagenrecht geeignet.

Doch könnte es an anderer Stelle zur zusätzlichen Verzögerung von Verfahren kommen. „Bei Erzeugungsvorhaben in Beschleunigungsgebieten könnten Grobprüfungsverfahren vereinzelt langwierig und aufwändig werden. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass ein Projekt trotz des zusätzlichen Zwischenverfahrens einem UVP-Genehmigungsverfahren unterzogen werden muss. Daraus ergeben sich erhebliche Mehrkosten und eine Verlängerung des gesamten Genehmigungsprozesses“, so der Experte.

Außerdem verortet Jirak ungenutztes Beschleunigungspotenzial durch maßgeschneiderte und standardisierte Genehmigungsvoraussetzungen: „Sinnvoll wären auf die jeweiligen Vorhabenstypen zugeschnittene, technologiebezogene Genehmigungsvoraussetzungen wie naturschutzfachliche Erleichterungen und vereinheitlichte Grenz- und Zielwerte, zum Beispiel für Schall oder Schattenwurf bei Windenergieanlagen“. Die IG Windkraft sieht außerdem Nachbesserungsbedarf bei Projekten, die bereits in Genehmigungsverfahren stecken. Sie gingen bei den geplanten Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung bisher leer aus. Andere Projekte seien sogar vom EABG ausgenommen und würden einen eigenen Beschleunigungsmechanismus benötigen.

„Jede Kilowattstunde an heimischem Windstrom hilft Österreich, Gas zu ersetzen und sich gegen Preisspiralen und Abhängigkeiten zu wappnen. Ohne Beschleunigungsgebiete bringt das EABG fast keine Verbesserungen. Es muss entweder ambitionierter und langfristiger werden oder eine massive und echte Verfahrensbeschleunigung bringen. Konkrete Vorschläge dafür gibt es, die sollten nun rasch umgesetzt werden. Wir stehen für die Konkretisierung bereit“, betont FLORIAN MARINGER, GESCHÄFTSFÜHRER DER IG WINDKRAFT.

EABG BLEIBT MEHR KRISENSICHERE ENERGIE SCHULDIG

Aus Sicht der Photovoltaikbranche ist die Beschleunigungswirkung des EABG mehr als fragwürdig. Die vorgesehenen Ausbauziele für Sonnenstrom bleiben trotz eindeutiger wissenschaftlicher Grundlagen zum steigenden Stromverbrauch deutlich zu niedrig. Bereits heute haben knapp die Hälfte der Bundesländer ihre EABG-Zielvorgabe erreicht. Für den ebenso dringend erforderlichen Speicherausbau fehlen nach wie vor konkrete Ziele samt koordiniertem Ausbauplan.

„Wir haben wiederholt konstruktive Vorschläge eingebracht – viele davon wurden ignoriert. Gerade jetzt, wo sich alle Regierungsmitglieder zum raschen Ausstieg aus Gas und zum massiven Ausbau der Erneuerbaren bekennen, wären ambitionierte Mindestziele und wirksame Umsetzungsmaßnahmen das Gebot der Stunde“, schließt VERA IMMITZER, GESCHÄFTSFÜHRERIN VON PV AUSTRIA. Ohne flankierende Gesetze und Reformen bringt dieses EABG derzeit keine zusätzliche Energiesicherheit für Österreich.

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Erneuerbare Energie Österreich
DI Martina Prechtl-Grundnig
Telefon: 0664-1465333
E-Mail: martina.prechtl@erneuerbare-energie.at

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