Produktpiraterie 2025: Zoll erfasste 3.204 Sendungen mit gefälschten Waren

Außerdem 4.012 Sendungen mit illegalen Medikamenten beschlagnahmt – rückläufiger Trend bei Arzneifälschungen

2025 beschlagnahmte der österreichische Zoll 3.204 Sendungen mit gefälschten Waren aller Art im Gesamtwert von 12 Mio. Ꞓ. Dies resultierte in 4.635 Verfahren. Vielfach seien bei einzelnen Sendungen nämlich Fälschungen verschiedener Rechteinhaber betroffen gewesen, so das Finanzministerium in seinem jüngsten Produktpiraterie-Bericht (III-319 d.B.). Zudem wurden 4.012 Sendungen mit insgesamt 392.118 illegalen Medikamenten aufgegriffen, wobei hier zwischen illegal und gefälscht rechtlich unterschieden wird.

Bei den illegalen Arzneiwaren handelt es sich laut Finanzministerium überwiegend um Medikamente, die entgegen dem Verbot des Arzneiwareneinfuhrgesetzes von Privatpersonen im Fernabsatz bestellt und anschließend eingeführt wurden, sowie um geschmuggelte Medikamente. Im Gegensatz zu den illegalen Medikamenten sei bei gefälschten Medikamenten seit dem Jahr 2018 ein rückläufiger Trend zu beobachten. 2025 wurde lediglich ein explizit gefälschtes Medikament aufgegriffen und ein Verfahren gemäß EU-Produktpiraterie-Verordnung eingeleitet. Den generellen 50 %-igen Rückgang an Produktpiraterie-Aufgriffen im Vergleich zum Jahr davor erklärt der Bericht mit verbesserten Kontrollverfahren der Zollbehörden, nicht zuletzt in Kooperation mit der Österreichischen Post.

ORGANISIERTE KRIMINALITÄT STECKT HINTER ILLEGALEN MEDIKAMENTEN

Wie schon in den Jahren davor bezeichnet das Finanzministerium den Vertrieb von illegalen Medikamenten als besonders besorgniserregend. Über seriös wirkende Onlineportale vermarktete Arzneien könnten nämlich gesundheitsgefährdend sein. Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger sei daher das Gebot der Stunde. Als Drahtzieher des illegalen Medikamentenhandels nennt der Bericht die organisierte Kriminalität.

In ihrem Internetauftritt wirken gefälschte und illegale Medikamente häufig täuschend echt, wodurch Konsumentinnen und Konsumenten leicht in die Irre geführt werden, da nicht erkenntlich ist, wie und mit welchen – möglicherweise gesundheitsgefährdenden – Inhaltsstoffen die vermeintlichen Arzneien zubereitet wurden. Auch ist die Bestellung im Internet vergleichsweise einfach: das zeige der mit 96 % (Zeitraum 2014 – 2016) überdurchschnittlich hohe Anteil an vom Zoll beschlagnahmten pharmazeutischen Waren, die postalisch geliefert worden waren.

GESUNDHEITSRISIKEN BEI FÄLSCHUNGEN

Schwerwiegende gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher sehen die Behörden überdies bei folgenden Gruppen gefälschter Waren: Spielzeug, Kinderpflegeprodukte und Bekleidung. 80 % der in der EU als gefährlich und gefälscht gemeldeten Waren sind laut Bericht für Kinder als Endverbraucherinnen und Endverbraucher bestimmt. Neben gefährlichen Chemikalien und Giftstoffen in den Produkten würden auch Konstruktionsfehler und minderwertige Materialien sowie fehlendes Verständnis für Sicherheitsvorschriften Gefahrenquellen darstellen, so das Finanzministerium.

Auf das Titelblatt des Berichts schafften es Badeenten von einer beschlagnahmten Sendung aus China. Ihre Ähnlichkeit mit bekannten Comicfiguren weckte bei den Behörden im Hafen Wien den Verdacht, dass eingetragene Schutzrechte mit der Sendung verletzt worden waren – was sich bei der Nachprüfung bestätigte.

INTERNATIONALER VERTRIEB

Hinsichtlich der Beförderungsart liegt der Postversand bei der Anzahl der Verfahren wegen Warenfälschungen mit 91,28 % an erster Stelle, gefolgt vom Luftverkehr (8,31%).Erklärt wird die große Fallzahl im Postverkehr mit dem starken Internetvertrieb von Fälschungen bei Kleidung, Schuhen oder Mobiltelefonen, die in Kleinstsendungen übermittelt werden. Der Großteil der Plagiate wurde aus Asien versendet und dürfte auch dort hergestellt worden sein, heißt es im Bericht.

Eigens erwähnt der Bericht eine im Transitlager des Flughafen Wiens sichergestellte Sendung mit insgesamt 3.719 Stück gefälschter Waren, darunter Parfums und Kosmetikartikel, Spielzeug, Bekleidung und Sportschuhe sowie Taschen, Uhren, Schmuck und Earphones. Durch die Fälschungen, deren Gesamtwert bemessen an den Originalprodukten rund 522.870 Ꞓ ausmachte, wurden die Schutzrechte von 41 verschiedenen Markenrechtsinhabern verletzt. Für das Finanzministerium unterstreicht der Aufgriff die Wirksamkeit von internationaler Informationskooperation und Risikoanalyse im Transitbereich.

FÄLSCHUNGEN SCHWÄCHEN DEN BINNENMARKT

Das behördliche Vorgehen gegen das Inverkehrbringen von Waren, die unerlaubt nachgebildet werden und dadurch geistige Eigentumsrechte verletzten, ist laut Finanzministerium für das Wirtschaftswachstum von zentraler Bedeutung. Allein in der EU entfallen 47 % der gesamten Wirtschaftsleistung (BIP), umgerechnet 6,4 Billionen Euro, auf schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige. Im EU-Binnenmarkt stellen Unternehmen, die ihre Produkte urheber- bzw. markenrechtlich geschützt haben, sogar 75 % des Handels zwischen den Mitgliedsländern. Auf europäischer Ebene wurde daher als Rechtsgrundlage gegen Produktpiraterie 2014 eine eigene Verordnung erlassen, zudem verfügt Österreich seit 2020 über ein eigenes Produktpirateriegesetz mit ergänzenden innerstaatlichen Durchführungsvorschriften. 29,8 % der heimischen Arbeitsplätze gibt es in schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweigen, die insgesamt 44,2 % des BIP erwirtschaften. (Schluss) rei

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