
Inkrafttreten des zweiten Teils der Waffengesetz-Novelle: BÖP begrüßt verschärfte Regelungen
Wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung und zum Ausbau fachlicher Standards
Mit 28. April 2026 tritt der zweite Teil der österreichischen Waffengesetz-Novelle inklusive der Novelle der Waffengesetz-Durchführungsverordnung in Kraft. In der Novelle werden grundlegend neue Standards für die klinisch-psychologische Begutachtung im Rahmen der waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung eingeführt.
Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich. Der BÖP hat sich in den vergangenen Monaten IN DEN GESETZGEBUNGSPROZESS EINGEBRACHT, KONKRETE VORSCHLÄGE VORGELEGT und sich dabei besonders für FOLGENDE ÄNDERUNGEN AUSGESPROCHEN, die nun auch in der Novelle der Waffengesetz-Durchführungsverordnung AUFGENOMMEN WURDEN:
* verpflichtendes Explorationsgespräch bei jeder Begutachtung
* klare Qualitätsanforderungen an Gutachter:innen inklusive zusätzlicher fachspezifischer Aus- und Fortbildung
* Rezertifizierungen für Gutachter:innen
* Verzicht auf die Vorgabe spezifischer Testverfahren und stattdessen die Definition von Themen- bzw. Kompetenzbereichen, die im Rahmen der Begutachtung abzudecken sind, um eine individuelle diagnostische Einschätzung zu ermöglichen
DER BÖP BEGRÜSST DIESE MASSNAHMEN AUSDRÜCKLICH UND SIEHT IN IHNEN EINEN WICHTIGEN BEITRAG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG IM RAHMEN DER PRÜFUNG DER WAFFENRECHTLICHEN VERLÄSSLICHKEIT. Insbesondere die Maßnahmen bezüglich der klinisch-psychologischen Begutachtung stellen einen wesentlichen Fortschritt dar, da sie den FACHLICHEN STANDARDS DER KLINISCHEN PSYCHOLOGIE und den STANDARDS DER AKTUELLEN WISSENSCHAFT entsprechen.
BÖP-Präsidentin a.o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger betont: „DIE FRAGE, WER EINE WAFFE TRAGEN DARF, HAT WEITREICHENDE GESELLSCHAFTLICHE KONSEQUENZEN. UMSO WICHTIGER IST ES, DASS DIE KLINISCH-PSYCHOLOGISCHE BEGUTACHTUNG AUF HÖCHSTEM FACHLICHEM NIVEAU ERFOLGT. DIE NEUEN MASSNAHMEN TRAGEN WESENTLICH ZUR SICHERUNG DER QUALITÄT IN DIESEM BEREICH BEI.“ Der BÖP erachtet die Novellierung als großen Erfolg und ist bereit, seine fachliche Expertise auch im weiteren Prozess einzubringen.
Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP)
Nathalie Winterink, BA BSc MSc
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