Reform zeigt Wirkung: Mehr Menschen in vollversicherter Beschäftigung

Die vom NÖAAB maßgeblich vorangetriebene Reform zur Einschränkung von Zuverdienstmöglichkeiten für arbeitslose Personen zeigt erste messbare Erfolge

Laut AMS-Vorstand Johannes Kopf ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe deutlich gesunken – von rund 27.000 auf 9.000 Personen. Gleichzeitig konnten um 1.800 Menschen mehr eine reguläre Beschäftigung aufnehmen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Besonders hervorzuheben ist, dass rund 1.000 dieser Personen direkt von einer geringfügigen Beschäftigung in eine vollversicherte Anstellung beim selben Betrieb gewechselt sind. Diese Entwicklung unterstreicht die Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen.

„Unser Ziel war es, Anreize für echte, nachhaltige Beschäftigung zu schaffen. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass dieser Weg richtig ist“, betont Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB). „Es freut mich, dass die Umsetzung unserer NÖAAB-Forderung nach einem fairen und zukunftssicheren Sozialsystem Wirkung zeigt. Damit schaffen wir Gerechtigkeit für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und unterbinden Sozialmissbrauch. Nur so kann unser Sozialsystem auch in Zukunft leistungsfähig, gerecht und solidarisch bleiben.“

Die Reform verfolgt das klare Ziel, geringfügige Nebenbeschäftigungen während des Bezugs von Arbeitslosengeld stärker einzuschränken und damit den Fokus auf vollwertige Beschäftigungsverhältnisse zu lenken. Die vorliegenden Daten liefern nun erste Hinweise darauf, dass dieser Ansatz greift: weniger Nebenjobs, mehr Menschen in stabiler, sozialversicherter Arbeit.

„Es kann nicht sein, dass jemand mit Sozialhilfe, geringfügiger Beschäftigung und ein bisserl Pfuschen besser fährt, als wenn jemand ordentlich arbeiten geht. So ein Verhalten schädigt den Sozialstaat und den Wirtschaftsstandort Österreich. Darum ist es gut, dass dem ein Riegel vorgeschoben wurde“, ergänzt NÖAAB-Landesgeschäftsführerin Katja Seitner. „Wichtig ist uns zu betonen, dass es nicht um Menschen mit Betreuungspflichten geht, sondern um jene, die das System ausnutzen. Wer arbeitsfähig ist und dazu verdienen kann, soll auch arbeiten.“

„Wer Unterstützung vom Staat erhält, muss alles daransetzen, wieder in eine reguläre Beschäftigung zu kommen. Diese Reform stellt sicher, dass Leistung wieder zählt und jene unterstützt werden, die bereit sind zu arbeiten. Das ist unser Weg für die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger – das ist die Handschrift des NÖAAB“, so Teschl-Hofmeister abschließend.

Mit 1. Jänner 2026 setzte die Bundesregierung die entsprechenden Maßnahmen um und schränkte den geringfügigen Zuverdienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe weitgehend ein. Künftig ist ein solcher Zuverdienst grundsätzlich nicht mehr möglich, ausgenommen sind klar definierte Sonderfälle, etwa bei Betreuungspflichten oder gesundheitlichen Einschränkungen.

NÖ Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund
Michael Heiplik
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