Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG): Länder kritisieren Stillstand – „Keine Richtung, keine Reform!“

Bundesregierung bleibt zentrale Antworten schuldig – Länder fordern Stoßrichtungsentscheidung statt inhaltsleerer Sesselkreisdebatten

Die angekündigte Reform des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes droht aus Sicht der Länder Salzburg und Steiermark zu scheitern, bevor sie überhaupt begonnen hat. Mehr als sieben Monate nach den ersten Ankündigungen fehlt bis heute jede erkennbare Linie. Weder liegt der Ansatz eines Entwurfs vor, noch ist klar, in welche Richtung sich das System entwickeln soll. Was bleibt, ist ein Prozess ohne Ziel, ohne Tempo und ohne Ergebnis.

Die Kritik richtet sich dabei weniger gegen die Idee einer Reform als gegen deren faktische Abwesenheit. Eine bundeseinheitliche Lösung kann sinnvoll sein. Sie schafft Klarheit, vermeidet Fehlanreize und sorgt für effizientere Strukturen. Aber eine solche Vereinheitlichung setzt voraus, dass man weiß, wohin die Reise geht. Genau diese Grundsatzentscheidung fehlt bis heute.

„Das ist kein Reformprozess, das ist ein Paradebeispiel für völligen Murks. Angekündigt wurde viel, geliefert wurde nichts“, kritisiert der Salzburger Soziallandesrat Wolfgang Fürweger.

„Was wir derzeit erleben, ist kein Reformprozess, sondern meditatives Sitzkreisyoga ohne Ergebnis“, unterstreicht der steirische Soziallandesrat Hannes Amesbauer.

Seit Februar gibt es keinerlei Fortschritte. Die letzte Sitzung unter Beteiligung der zuständigen SPÖ-Ministerin und der Bundesländer fand am 14. Jänner 2026 statt. Es dominieren keine Entscheidungen, sondern endlose Abstimmungen, Zuständigkeitsfragen und interne Gegensätze. Zugleich werden Fachleute aus Verwaltung und Vollzug über Monate hinweg gebunden und das ohne Ergebnis. Faktum ist, dass momentan niemand weiß, wo man wie ansetzen will – gibt es mehr oder weniger Leistungen als aktuell, wie sieht es mit den Sätzen für kinderreiche Familien aus, werden die Sanktionsmöglichkeiten ausgeweitet oder eingeschränkt, welche Spielräume sollen den Ländern bleiben? Dies alles ist bis dato völlig offen. Fürweger kritisiert: „Während hier ohne jegliche Einschränkungen und konkrete Stoßrichtungen diskutiert wird, bleiben die eigentlichen Probleme ungelöst. Das ist ein ineffizienter und verantwortungsloser Umgang mit Ressourcen.“

Dabei liegen funktionierende Modelle längst auf dem Tisch. Salzburg und die Steiermark setzen bewusst auf ein System, das Hilfe zusichert, aber auch klare Erwartungen formuliert. Salzburg setzt mit seinem Sozialunterstützungsgesetz auf klare Regeln, eine konsequente Verknüpfung von Leistungen mit Arbeitsbereitschaft und Integrationswillen sowie spürbare Sanktionen bei Verweigerung. Ein System, das in der Praxis funktioniert und Orientierung bietet.

Auch in der Steiermark ist erst im Februar eine umfassende Reform des Sozialunterstützungsgesetzes in Kraft getreten. Zentrale Punkte waren die Absenkung von Höchstsätzen, degressive Staffelungen für Mehrpersonenhaushalte, verbindliche Mitwirkungs- und Bemühungspflichten sowie verstärkte Sanktions- und Strafbestimmungen inklusive Mindest- und Ersatzfreiheitsstrafen bei Regelverstößen.

Landesrat Amesbauer bringt die Kritik an der aktuellen Entwicklung auf den Punkt: „Eine Reform ohne Richtung ist keine Reform, sondern bloße Inszenierung. Die Frage ist, ob wir eine einheitliche Sozialhilfe wollen, die dazu einlädt in der sozialen Hängematte zu schlummern, oder eine aktive Hilfe zur Selbsthilfe mit Anreiz zur Eigenständigkeit? Ich habe immer gesagt, dass ich einer bundeseinheitlichen Lösung offen gegenüberstehe. Aber dafür ist eine grundsätzliche Richtungsentscheidung von Nöten. Es ist an der Zeit, hier klare Farbe zu bekennen.“

Zwischen den Modellen, die in Österreich diskutiert werden, liegen deutliche Unterschiede. Während einzelne Systeme wie Wien in den vergangenen Jahren verstärkt auf Ausweitung von Sozialleistungen gesetzt haben, verfolgen andere Systeme wie etwa in Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich oder die Steiermark einen klaren Fokus auf Leistung, Mitwirkung und Rückkehr in Beschäftigung.

Für die Länder Salzburg und Steiermark ist klar, dass ein funktionierender Sozialstaat Schutz in Notlagen benötigt, aber synchron dazu auch klare Spielregeln. Hilfe darf nicht zum Selbstzweck werden, sondern muss Perspektiven eröffnen. Dieses Verständnis ist historisch gewachsen und bildet das Fundament moderner Sozialpolitik.

Die Länder Salzburg und Steiermark ziehen daher eine klare Linie: Ohne einen rasch vorgelegten, rechtssicheren und vollziehbaren Entwurf ist der gesamte Prozess zu hinterfragen.

„Wenn es der Bundesregierung nicht einmal intern gelingt, eine gemeinsame Linie zu finden, dann ist es ehrlicher, dieses Projekt zu beenden. Österreich und die Bundesländer haben wichtigere Aufgaben, als sich monatelang in wirkungslosen Scheinprozessen zu verlieren“, so Fürweger und Amesbauer abschließend.

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