EQS-CMS: AUSTRIACARD HOLDINGS AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: AUSTRIACARD HOLDINGS AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9
BörseG
AUSTRIACARD HOLDINGS AG: Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen

22.04.2026 / 16:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch [1]EQS News – ein
Service der [2]EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════

 

 

BERICHT

 

gemäß § 65 Abs 1b iVm § 153 Abs 4 AktG iVm § 159 Abs 2 Z 3 letzter Satz AktG und § 119 Abs 9
BörseG 2018

Der Vorstand der AUSTRIACARD HOLDINGS AG wurde mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom
24.06.2025 unter anderem ermächtigt, (i) für die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung, sohin
bis einschließlich 23.12.2027, gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG eigene Aktien
der Gesellschaft zu erwerben, (ii) die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss wieder über die Börse oder ein öffentliches Angebot zu veräußern und
die Veräußerungsbedingungen festzusetzen, und (iii) für die Dauer von fünf Jahren ab
Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 23.06.2030, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die
Veräußerung eigener Aktien auch eine andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die
Börse oder ein öffentliches Angebot zu wählen und über einen allfälligen Ausschluss des
Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen. Diese Ermächtigung umfasst unter anderem auch die Veräußerung eigener Aktien auf
andere gesetzlich zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot
zum Zweck der Übertragung von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft oder ihrer Tochterunternehmen zu Vergütungszwecken. Gemäß § 65 Abs 1b
vierter Satz AktG bedarf die Veräußerung eigener Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen des in
§ 65 Abs 1 Z 4 AktG genannten Personenkreises keiner weiteren Beschlussfassung der
Hauptversammlung.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigen, von dieser Ermächtigung Gebrauch
zu machen und zu beschließen, insgesamt 448.799 Stück eigene Aktien der Gesellschaft im Rahmen des
durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft genehmigten Aktienoptionsprogramms vom 30.06.2023 an die
folgenden Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte der Gesellschaft bzw ihrer
Tochterunternehmen zu übertragen: Emmanouil Kontos (Vorsitzender des Vorstands und Group CEO,
170.971 Aktien), Jon Neeraas (Executive Vice President Western Europe, UK, Nordics and Americas,
170.971 Aktien) und Markus Kirchmayr (Group CFO, 85.485 Aktien). Weiter sollen 21.372 Aktien an
eine leitende Angestellte einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft übertragen werden. Dabei soll
– in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Erfordernissen und vorbehaltlich der Zustimmung des
Aufsichtsrats – das Wiederkaufsrecht (Bezugsrecht) der Aktionäre hinsichtlich der für die
Bedienung der Ansprüche unter dem Aktienoptionsprogramm benötigten eigenen Aktien ausgeschlossen
werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft erstattet daher gemäß § 159 Abs 2 Z 3 letzter Satz AktG
folgenden

BERICHT:

1.              Aktienoptionsprogramm

         Zweck und Ziel des Aktienoptionsprogramms, Berechnung

Am 30.06.2023 hat die Gesellschaft ein aktualisiertes Aktienoptionsprogramm für bestimmte
Mitglieder des Top-Managements der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften implementiert. Das
Aktienoptionsprogramm zielt darauf ab, die langfristige Wertschöpfung zu fördern. Das
Aktienoptionsprogramm gewährt seinen Begünstigten das Recht, im Jahr 2026 durch Optionen
Stammaktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei die Gesamtzahl der verfügbaren Optionen für das
Aktienoptionsprogramm von dem erzielten Return on Invested Capital (der „ROIC“) sowie der
Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien zum 31.12.2025 abhängt. Der ROIC wird durch den Vergleich des
beizulegenden Zeitwerts der Gruppe zum 31.12.2020 bestimmt. Der ROIC wird durch den Vergleich des
beizulegenden Zeitwerts der Gruppe zum 31.12.2025 mit dem definierten beizulegenden Zeitwert zum
31.12.2020 bestimmt. Der beizulegende Zeitwert wird mithilfe einer definierten Formel auf der
Grundlage der geprüften konsolidierten Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2025 berechnet. Die
Formel entspricht einer vereinfachten Unternehmensbewertung auf Basis eines EBITDA-Multiplikators
abzüglich Nettoverschuldung der Gruppe.

Nähere Details zum Aktienoptionsprogramm sind dem Vergütungsbericht 2024 unter
[3] https://www.austriacard.com/wp-content/uploads/2025/06/TOP-6_Vergutungsbericht-VS-AR-2024DE.pdf
zu entnehmen.

         Teilnahme am Aktienoptionsprogamm

Teilnehmer des Aktienoptionsprogramms sind die aktiven Vorstandsmitglieder Emmanouil Kontos
(Vorsitzender des Vorstands und Group CEO), Jon Neeraas (Executive Vice President Western Europe,
UK, Nordics and Americas) und Markus Kirchmayr (Group CFO), sowie bestimmte ehemalige
Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der Gesellschaft bzw ihrer Tochterunternehmen.

         Erwerb der Aktienoptionen, Laufzeit

Das Aktienoptionsprogramm vom 30.06.2023 ist mit diesem Tag in Kraft getreten.

Der Vestingzeitraum des Zeitraums des Aktienoptionsprogramms vom 30.06.2023 beträgt 48 Monate
(01.01.2022 bis 31.12.2025). Der Vestingzeitraum beginnt vor Beginn des Aktienoptionsprogramms vom
30.06.2023, da das Aktienoptionsprogramm vom 30.06.2023 ein früheres Aktienoptionsprogramm ersetzt
hat, dessen Vestingzeitraum mit 01.01.2022 begonnen hat.

Die Teilnehmer am Aktienoptionsprogramm wurden seitens der Gesellschaft im März 2026 über die
Anzahl der aus dem Aktienoptionsprogramm zukommenden Aktienoptionen informiert. Alle Teilnehmer
haben in der Folge entsprechende Ausübungserklärungen abgegeben, mit welchen die Aktienoptionen
erworben wurden. Die drei aktiven Mitglieder des Vorstands, welche am Aktienoptionsprogramm
teilnehmen, haben ihre Ausübungserklärungen jeweils am 03.04.2026 abgegeben.

Das Aktienoptionsprogramm vom 30.06.2023 sieht weiters die Möglichkeit der Gesellschaft vor, die
Ansprüche der Teilnehmer auf Übertragung von Aktien aus den erworbenen Aktienoptionen bar
abzulösen.

         Erfüllung der Aktienoptionen, Ausübungspreis

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft stimmen überein, dass die Ansprüche der aktiven
Vorstandsmitglieder Emmanouil Kontos (Vorsitzender des Vorstands und Group CEO), Jon Neeraas
(Executive Vice President Western Europe, UK, Nordics and Americas) und Markus Kirchmayr (Group
CFO), und einer aktiven leitenden Angestellten einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft in Höhe
der derzeit von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien durch Übertragung von Aktien erfüllt
werden sollen, um diese aktiven Führungskräfte zu incentivieren, auch weiterhin im langfristigen
Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre zu agieren.

Alle darüberhinausgehenden Ansprüche der aktiven Vorstandsmitglieder und der aktiven leitenden
Angestellten einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft, sowie alle Ansprüche der ehemaligen
Vorstandsmitglieder und ehemaligen leitenden Angestellten der Gesellschaft bzw ihrer
Tochtergesellschaften sollen in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Aktienoptionsprogramms vom
30.06.2023 in bar abgelöst werden.

In Übereinstimmung mit den Bedingungen des Aktienoptionsprogramms vom 30.06.2023 beträgt der
Ausübungspreis für die Ausübung der erworbenen Aktienoptionen EUR 0. Soweit Ansprüche der aus dem
Aktienoptionsprogramm durch die Übertragung von Aktien erfüllt werden, erfolgt die Übertragung der
relevanten Aktien daher ohne Gegenleistung.

Weitere Einzelheiten zur Bilanzierung des Aktienoptionsprogramms sind in Abschnitt 11. E. i. des
Anhangs zum Konzernabschluss 2025 der AUSTRIACARD Gruppe enthalten.

2.              Zahl der im Zuge der Erfüllung des Aktienoptionsprogramms zu übertragenden eigenen
Aktien

In (teilweiser) Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem
Aktienoptionsprogramm vom 30.06.2023 sollen den folgenden Vorstandsmitgliedern sowie leitenden
Angestellten einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft eigene Aktien übertragen werden wie folgt:

• Emmanouil Kontos (Vorsitzender des Vorstands und Group CEO): 170.971 Aktien
• Jon Neeraas (Executive Vice President Western Europe, UK, Nordics and Americas): 170.971
Aktien
• Markus Kirchmayr (Group CFO): 85.485 Aktien
• Leitende Angestellte: 21.372 Aktien

3.              Ausschluss des Wiederkaufsrechts der Aktionäre (Bezugsrechtsausschluss)

Wie oben dargestellt, sollen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms den oben genannten aktiven
Vorstandsmitgliedern und aktiven leitende Angestellten der Gesellschaft bzw ihrer
Tochterunternehmen eigene Aktien der Gesellschaft zugeteilt werden. Bei dem Aktienoptionsprogramm
handelt es sich um ein langfristiges, variables Vergütungsinstrument, das die langfristige
Wertschöpfung fördern und einen Gleichlauf der Interessen der Teilnehmer mit den Interessen der
Gesellschaft und ihrer Aktionäre erzielen soll. Durch das Aktienoptionsprogramm soll zudem
langfristig der Unternehmenswert gesteigert und die Identifikation und Bindung der Teilnehmer zur
Gesellschaft verstärkt werden. Das Aktienoptionsprogramm stellt in dieser Hinsicht ein effizientes
Mittel dar, um die genannten Ziele zu erreichen. Dazu ist es notwendig, in Bezug auf die unter dem
Aktienoptionsprogramm zuzuteilenden eigenen Aktien der Gesellschaft das Rückkaufsrecht
(Bezugsrecht) der Aktionäre auszuschließen. Die vorrangige Ausgabe von Aktien an Mitglieder des
Vorstands und leitende Angestellte der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens
stellt in diesem Sinne auch gemäß § 153 Abs 5 AktG einen ausreichenden Grund für den Ausschluss
des Wiederkaufrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre der Gesellschaft dar.

Hinsichtlich der dargestellten Verwendung der eigenen Aktien überwiegt daher das
Gesellschaftsinteresse gegenüber dem Nachteil der Aktionäre durch den Ausschluss des
Rückkaufsrechts (Bezugsrechts) bei einer Verwendung bzw. Veräußerung der eigenen Aktien der
Gesellschaft zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem
Aktienoptionsprogramm vom 30.06.2023.

Der Ausschluss des Rückkaufrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre im Zusammenhang mit der Übertragung
von eigenen Aktien zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft aus dem
Aktienoptionsprogramm vom 30.06.2023 ist aus den dargestellten Gründen bei Abwägung aller zu
berücksichtigenden Umstände erforderlich, geeignet, angemessen, liegt im Interesse der
Gesellschaft und ist daher sachlich gerechtfertigt.

Der gegenständliche Bericht wird auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft sowie auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes
(EVI) veröffentlicht und zusätzlich europaweit elektronisch verbreitet. Der Bericht liegt auch am
Sitz der Gesellschaft zur Einsichtnahme auf. Aktionäre können auch die kostenlose Übersendung
dieses Berichts verlangen. Ein für die Zustimmung zum Ausschluss des Rückkaufrechts (Bezugsrechts)
der Aktionäre erforderlicher Aufsichtsratsbeschluss wird in Einklang mit den gesetzlichen
Vorschriften frühestens zwei Wochen nach Veröffentlichung des gegenständlichen Berichts gefasst
werden. Des Weiteren ist dieser Bericht gemäß § 119 Abs 7 und 9 BörseG 2018 veröffentlicht.

Wien, am 22.04.2026

Der Aufsichtsrat

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════

22.04.2026 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: [4]EQS News

══════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════

Sprache: Deutsch
Unternehmen: AUSTRIACARD HOLDINGS AG
Lamezanstraße 4-8
1230 Wien
Österreich
Internet: https://www.austriacard.com/

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2313300  22.04.2026 CET/CEST

https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2313300&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~

References

~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2313300&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=25815609325f4e026141ea3629327076&application_id=2313300&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=055b8a20fd0d1530fbab639c9720dbbf&application_id=2313300&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender