
Boost für PV-Anlagen: Bundesregierung novelliert Verordnung für genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen
Entbürokratisierungspaket bringt unter anderem erleichterte Errichtung von PV-Anlagen bei Seilbahnen. Beschleunigt Energiewende und stärkt Tourismusstandort Österreich
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) bringt eine Novelle der Verordnung über genehmigungsfreie Bauvorhaben bei Seilbahnen (VgBSeil 2006) auf den Weg. Das hat Bundesminister Peter Hanke heute im Rahmen der Seilbahntagung – 2026 ist es 100 Jahre her, dass die erste Person in Österreich mit einer Seilbahn transportiert wurde – in Wien angekündigt.
Ein zentraler Schwerpunkt der Anpassung liegt auf der erleichterten Errichtung von Photovoltaikanlagen – ein wichtiger Beitrag zur Energiewende und zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Tourismusstandorts Österreich. Die Novelle ist Teil des umfassenden Maßnahmenpakets zum Bürokratieabbau und zur Wirtschaftsbelebung. Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen, Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern. Die Novelle der Verordnung wurde nun in die politische Koordinierung übergeben. Ziel ist, dass die novellierte Verordnung noch vor dem Sommer in Kraft tritt.
Infrastrukturminister Peter Hanke betont: „Mit der erleichterten Errichtung von Photovoltaikanlagen bei Seilbahnen setzen wir einen konkreten Schritt für die Energiewende. Wir schaffen die Voraussetzungen, damit Unternehmen schneller in erneuerbare Energie investieren können – unbürokratisch, effizient und zukunftsorientiert. Weniger Bürokratie bedeutet in diesem Fall mehr Klimaschutz und Erleichterung für Investitionen. Wir ermöglichen es den Betrieben, vorhandene Flächen sinnvoll zu nutzen und einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung zu leisten.“ Hanke nutzte die Gelegenheit bei der heutigen Seilbahntagung dem Verband zum Jubiläum zu gratulieren: „In den vergangenen 100 Jahren sind Seilbahnen zu einem elementaren Teil unseres Tourismus- und Wirtschaftsstandorts geworden. In dieser Zeit haben mutige Innovationen den Komfort und die Sicherheit für die Fahrgäste maßgeblich erhöht. Ich gratuliere dem Verband sowie den Unternehmerinnen und Unternehmern herzlich zu diesem tollen Jubiläum!“
PHOTOVOLTAIK-AUSBAU WIRD DEUTLICH VEREINFACHT
Künftig sollen insbesondere Photovoltaikanlagen im Bereich von Seilbahninfrastrukturen einfacher und ohne aufwendige Genehmigungsverfahren errichtet werden können. Damit wird es für Betreiber deutlich leichter, auf erneuerbare Energie zu setzen und ihre Anlagen klimafit zu machen. Die Nutzung bestehender Infrastrukturflächen – etwa bei Tal- und Bergstationen oder technischen Einrichtungen – bietet großes Potenzial für die nachhaltige Stromerzeugung. Durch die nun geplanten Vereinfachungen kann dieses Potenzial rascher gehoben werden.
STÄRKUNG VON TOURISMUS UND REGIONALER WERTSCHÖPFUNG
Seilbahnen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Tourismus und spielen eine zentrale Rolle für die regionale Wirtschaft. Gleichzeitig stehen auch sie vor der Herausforderung, ihren Betrieb nachhaltiger zu gestalten. Die erleichterte Umsetzung von PV-Anlagen unterstützt Seilbahnunternehmen dabei, ihren Energiebedarf verstärkt aus erneuerbaren Quellen zu decken. Das reduziert nicht nur Emissionen, sondern stärkt auch die Unabhängigkeit von externen Energiepreisschwankungen.
Gerade im internationalen Wettbewerb gewinnt die nachhaltige Ausrichtung touristischer Infrastruktur zunehmend an Bedeutung. Die Novelle leistet daher einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Österreich.
WEITERE VERFAHRENSVEREINFACHUNGEN UMGESETZT
Neben dem Fokus auf Photovoltaik wurde die Verordnung auf Basis der Erfahrungswerte der Seilbahnbehörden umfassend überarbeitet. Die Liste genehmigungsfreier Bauvorhaben wurde erweitert und bestehende Unklarheiten bereinigt. Damit leistet die Bundesregierung einen relevanten Beitrag zur Entbürokratisierung. Auch Maßnahmen wie die Modernisierung technischer Infrastruktur – etwa die Umstellung von Steuerleitungen auf Glasfaser – werden künftig einfacher umsetzbar sein. Die Änderungen erfolgen auch im Sinne der Branche: Betreiber und Hersteller haben sich klar für eine Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen ausgesprochen.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI)
Jan Hofmann
Telefon: +43 1 71162-658114
E-Mail: jan.hofmann@bmimi.gv.at
Website: https://www.bmimi.gv.at
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