VKI: Einigung mit Versicherungsbranche über intransparente Kostenklauseln

Teilnehmer:innen der Sammelaktion zu vor 2007 abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherungen erhalten Geld zurück

DER VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) FÜHRT SEIT MAI 2023 EINE SAMMELAKTION IM ZUSAMMENHANG MIT INTRANSPARENTEN KOSTENKLAUSELN BEI VOR 2007 ABGESCHLOSSENEN KAPITALBILDENDEN LEBENSVERSICHERUNGEN DURCH. NACH ABSCHLUSS DER SAMMELPHASE PER 31.12.2025 KONNTE NUN EINE LÖSUNG MIT DER VERSICHERUNGSBRANCHE ZU DEN IN DIESEM ZUSAMMENHANG MÖGLICHEN ANSPRÜCHEN ERZIELT WERDEN. DIE VERSICHERUNGSBRANCHE WIRD DAFÜR EINEN NAMHAFTEN BETRAG IM NIEDRIGEN ZWEISTELLIGEN MILLIONENBEREICH AUFWENDEN, DER AN RUND 10.000 TEILNEHMENDE KONSUMENT:INNEN DER SAMMELAKTION AUSGEZAHLT WIRD.

Hintergrund der Sammelaktion ist die Rechtsansicht des VKI, dass verrechnete Kosten, die nicht transparent vereinbart wurden, zurückzuerstatten sind. Versicherungsnehmer:innen stehen laut VKI also Ansprüche gegenüber den Versicherungsunternehmen aufgrund intransparenter Kostenklauseln zu. Die Versicherungsbranche ist der Ansicht, dass diese Ansprüche aufgrund der Festlegung der Kosten im Versicherungstarif unbegründet sind. Nach intensiven Verhandlungen ist es nun gelungen, eine Lösung für alle Teilnehmer:innen der Sammelaktion zu erzielen.

Die Versicherungsbranche wird dafür einen namhaften Betrag im niedrigen zweistelligen Millionenbereich aufwenden. Alle 22 Versicherungen haben sich einverstanden erklärt, diese Branchenlösung umzusetzen. Seitens des VKI wird dies begrüßt: „Mit dieser Lösung sind wir sehr zufrieden, weil wir für tausende Verbraucher:innen einen Mehrerlös erreichen und somit langwierige Gerichtsverfahren vermeiden konnten“, kommentiert Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist für Sammelaktionen in der Abteilung Intervention.

SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung gibt es unter www.vki.at/lebensversicherungen2026.

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