WKÖ-Danninger: „Bürokratieabbau bei Dienstreisen erreicht“

Wegfall von A1-Bescheinigungen für Dienstreisen und kurze Entsendungen – ein richtiger Schritt in Richtung praxistauglicher Regeln in Europa

„Bei den Trilog-Verhandlungen in Brüssel kam es zu einem Sieg der Vernunft. Endlich werden unnötige Formalitäten reduziert und damit ein weiterer Schritt zum Bürokratieabbau gesetzt,“ begrüßt Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Entscheidung des Trilogs gestern in Brüssel. Konkret haben die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission den von der Wirtschaft lang geforderten Wegfall der Beantragung von A1-Bescheinigungen für Auslandsdienstreisen und Entsendungen von kurzer Dauer gebracht. „Das sorgt für eine wesentliche Erleichterung, für die wir als Wirtschaftskammer jahrelang gekämpft haben. Der Wegfall schafft Rechtssicherheit und reduziert bürokratische Belastungen sowohl bei den Unternehmen als auch ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, so Danninger.

A1-BESCHEINIGUNG WAR BISLANG VERPFLICHTEND

Bisher müssen Unternehmen, deren Beschäftigte eine Dienstreise oder Entsendung ins Ausland antreten, vorab eine A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen. Damit wird nachgewiesen, dass sie im Entsendestaat sozialversichert sind und während der Entsendung keine Beiträge an die ausländische Sozialversicherung abzuführen sind. Diese Bescheinigung ist vom entsandten Arbeitnehmer mitzuführen. Ein Verstoß dagegen kann in manchen Mitgliedstaaten eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen. „In der Praxis führt das dazu, dass selbst sehr kurze Auslandsaufenthalte mit einem erheblichen administrativen Aufwand verbunden sind. Und man weiß oft nicht, ob beim Vergessen der Bescheinigung eine empfindliche Strafe droht“, schildert Danninger.

Künftig entfällt diese Verpflichtung für Dienstreisen und Entsendungen von drei Tagen innerhalb von 30 Tagen. Davon ausgenommen bleiben weiterhin Entsendungen im Bausektor. „Das ist ein deutliches Signal, dass europäische Regelungen auch praxistauglich und bürokratiearm gestaltet werden können. Wir würden uns wünschen, dass diesem Beispiel noch weitere folgen“, so Danninger.

Es bleibt zu hoffen, dass dieses Ergebnis der Trilogverhandlungen auch von den Mitgliedstaaten im Rat und dem Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt wird. (PWK182/DFS)

Andreas Jilly
Sprecher der Wirtschaftskammer Österreich
Telefon: 0590900 4462
E-Mail: andreas.jilly@wko.at

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