
AK Oberösterreich stellt klar: Nachträgliche Preiserhöhungen bei Flugreisen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig
DER KRIEG IM NAHEN OSTEN HAT BETRÄCHTLICHE AUSWIRKUNGEN AUF DIE HEURIGE REISESAISON. ZU ERWARTENDE FLUGAUSFÄLLE, VERSPÄTUNGEN UND DER KOLPORTIERTE KEROSINMANGEL: VIELE KONSUMENT:INNEN SIND VERUNSICHERT, OB SIE IHRE REISE TATSÄCHLICH ANTRETEN KÖNNEN ODER OB SICH DIE PREISE FÜR BEREITS GEBUCHTE FLUGTICKETS ODER PAUSCHALREISEN VERÄNDERN KÖNNEN.
Bei Abschluss einer Pauschalreise wird meist vertraglich eine Preisgleitklausel vereinbart. Damit wird festgelegt, dass nachträgliche Preissenkungen und Preiserhöhungen an die Kund:innen weitergegeben werden können. Bis zu 20 Tage vor Reisebeginn ist eine Veränderung möglich – wobei die Gründe, wie etwa veränderte Treibstoffkosten oder Steuern, genau festgelegt sein müssen.
Wichtig: Beträgt die Erhöhung mehr als 8 Prozent des Reisepreises, können Konsument:innen die Reise kostenlos stornieren.
PREISE BEREITS GEBUCHTER FLÜGE SOLLTEN FIX SEIN
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
Telefon: 050/6906-2191
E-Mail: dominik.bittendorfer@akooe.at
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