
Begutachtungen: Rechtsanspruch auf Vertrauensperson ab September
KOBV Österreich – Der Behindertenverband begrüßt die geplante Gesetzesänderung
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband begrüßt die von Sozialministerin Korinna Schumann angekündigte Gesetzesänderung, die ab September den Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson, der derzeit nur in Pflegegeldangelegenheiten besteht, unter anderem auf Begutachtungen für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension sowie auf Verfahren des Sozialministeriumservice ausweitet. Der Initiativantrag, der am Donnerstag im Nationalrat eingebracht wurde, sieht außerdem vor, dass Betroffene rechtzeitig vor ihrer Untersuchung über dieses Recht informiert werden müssen. Das Ministerium reagiert mit der Maßnahme auf Vorwürfe, die im Rahmen einer Studie der Arbeiterkammer Oberösterreich gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erhoben wurden.
„Ich freue mich sehr, dass die Ministerin es nicht bei Worten belässt, sondern ihr Versprechen so rasch in die Tat umsetzt und damit eine Forderung des KOBV erfüllt“, sagt Franz Groschan, Präsident des KOBV Österreich – Der Behindertenverband. „Begutachtungsverfahren stellen immer Ausnahmesituationen dar, die für die Betroffenen ungeheuer belastend sein können und verunsichern“, führt Groschan weiter aus.
Eine Vertrauensperson an ihrer Seite zu haben, bedeute für die Menschen eine große Erleichterung und gebe ihnen mehr Sicherheit: „Sie wissen, dass sie in dieser sensiblen Situation nicht alleine sind, dass ihnen jemand den Rücken stärkt und sie dabei unterstützt, damit ihr Anliegen fair und transparent behandelt wird. Die Gesetzesänderung fördert damit auch einen Umgang auf Augenhöhe und trägt dazu bei, dass die Würde von Menschen mit Behinderungen gewahrt bleibt“, betont Franz Groschan abschließend.
KOBV Österreich – Der Behindertenverband
Dr. Susanne Lang-Vorhofer
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