Dauerhaft erwerbsunfähig – dauerhaft benachteiligt? Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen gesetzlich neu regeln

VertretungsNetz, Behindertenanwältin und Verein Lichterkette präsentieren Gesetzesvorschlag

Die derzeitigen Sozialhilfegesetze ignorieren die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sein können. Mehrere Expert:innenorganisationen forderten bereits Verbesserungen. VertretungsNetz, die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und der Verein Lichterkette präsentierten heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz einen konkreten gesetzlichen Lösungsvorschlag.

„Die Sozialhilfe geht von einer vorübergehenden Notlage aus und zielt insbesondere auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Manchen Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt aber verwehrt, weil sie als dauerhaft erwerbsunfähig gelten. Die Konsequenz ist lebenslange Armut, denn das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hat diese Personengruppe und ihre Lebensrealitäten zu wenig im Blick“, so Gerlinde Heim, Geschäftsführerin von VertretungsNetz.

VertretungsNetz – Öffentlichkeitsarbeit
Mag.a Karina Lokosek, BA
Telefon: 0676 833 08 8173
E-Mail: karina.lokosek@vertretungsnetz.at
Website: https://www.vertretungsnetz.at

Bundesbehindertenanwaltschaft – Büroleiter
Mag. Florian Slansky, JD
Telefon: 0664 78761504
E-Mail: florian.slansky@sozialministerium.gv.at
Website: https://www.behindertenanwalt.gv.at/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender