
Rechnungen nicht nachvollziehbar: Arbeiterkammer Oberösterreich erreicht richtungsweisendes Urteil für Häuslbauer:innen
EIN HÄUSLBAUER AUS DEM MÜHLVIERTEL WAR BEI SEINEM BAUVORHABEN MIT MEHRKOSTEN UND RECHNUNGEN KONFRONTIERT, DIE ER NICHT PRÜFEN KONNTE. TROTZ WIEDERHOLTER AUFFORDERUNGEN LEGTE DIE WIMBERGER BAU GMBH KEINE NACHVOLLZIEHBAREN UNTERLAGEN VOR. WEIL SICH DER KONSUMENT DAHER WEIGERTE, OFFENE RECHNUNGEN ZU ZAHLEN, WURDE ER VOM BAUUNTERNEHMEN VERKLAGT. ZWEI INSTANZEN BESTÄTIGTEN DIE RECHTSANSICHT DER AK, DASS RECHNUNGEN BEIM HAUSBAU FÜR LAIEN ÜBERPRÜFBAR SEIN MÜSSEN.
Der Konsument beauftragte die Wimberger Bau GmbH mit der Errichtung eines Einfamilienhauses um 229.592,67 Euro. Mit einem Zusatzauftrag wurden weitere Leistungen im Wert von 76.275,00 beauftragt. Es handelte sich um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag mit Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand in Regie.
Insgesamt wurden 26 Einzelrechnungen mit einer Gesamtsumme von 325.477,91 gelegt. Aus den Rechnungen ergab sich nicht, welche Beträge für die Leistungen des Hauptauftrages und welche Beträge für den Zusatzauftrag verrechnet wurden. Aufgrund der drohenden Überschreitung der veranschlagten Kosten und der Unklarheiten bei den Rechnungen zahlte der Konsument 250.085,68 Euro und ersuchte um eine nachvollziehbare und prüffähige Abrechnung.
VERHANDLUNGEN MIT DER ARBEITERKAMMER
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
Telefon: 050/6906-2191
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