EQS-HV: UNIQA Insurance Group AG: Einladung zur 27. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: UNIQA Insurance Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
UNIQA Insurance Group AG: Einladung zur 27. ordentlichen Hauptversammlung

07.05.2026 / 09:17 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
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– ein Service der [2]EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

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UNIQA Insurance Group AG

ISIN AT0000821103

 

E I N L A D U N G

 

an die Aktionär:innen von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien

zu der am Dienstag, 09. Juni 2026, 10.00 Uhr,

 

im UNIQA Tower, Erdgeschoss, Platinum, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien,

stattfindenden

 

27. ordentlichen Hauptversammlung

 

 

Die 27. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG,
FN 92933t („UNIQA“ oder die „Gesellschaft“), wird als Präsenzversammlung
einberufen und findet im UNIQA Tower, Erdgeschoss, Platinum, Untere
Donaustraße 21, 1029 Wien, am Dienstag, 09. Juni 2026, 10.00 Uhr, statt.

 

T A G E S O R D N U N G

 

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2025, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands samt
(konsolidierter) nichtfinanzieller Erklärung des konsolidierten
Corporate Governance-Berichts sowie des Vorschlags des Vorstands für
die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG
je für das Geschäftsjahr 2025.
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und
der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025.
 4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2027 sowie Wahl des Prüfers für die (konsolidierte)
Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2027.
 5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2025.
 6. Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder des
Aufsichtsrats.
 7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

 

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind spätestens am 21. Tag vor der
Hauptversammlung, somit ab spätestens einschließlich 19.05.2026, auf der
im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
([3] www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich:

i. Jahresabschluss zum 31.12.2025 samt Lagebericht;
ii. Konzernabschluss zum 31.12.2025 samt Konzernlagebericht und
(konsolidierter) nichtfinanzieller Erklärung;
iii. Konsolidierter Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr
2025;
iv. Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2025;
v. Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns;
vi. Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2025;
vii. Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025;
viii. Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2. bis 7.;
ix. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG;
x. Erklärung der zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrats vorgeschlagenen
Personen gemäß § 87 Absatz 2 AktG, d.h. die Erklärung über fachliche
Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen, sowie dass
kein Grund zur Besorgnis der Befangenheit besteht;
xi. Einladung an die Aktionär:innen der Gesellschaft zur 27. ordentlichen
Hauptversammlung.

Diese Einladung zur 27. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung sowie die oben
zu (i) bis (x) genannten Unterlagen können ab spätestens einschließlich
19.05.2026 jeweils kostenlos bei der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere
Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, bezogen werden.
Aus Nachhaltigkeitsgründen wird die Gesellschaft die oben genannten
Unterlagen nicht für alle Aktionär:innen, die an der Hauptversammlung
teilnehmen, in dieser als Ausdruck zur Verfügung stellen.

Weiters werden auf der Internetseite der Gesellschaft spätestens ab
19.05.2026 Formulare für die Erteilung und für den Widerruf einer
Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich sein.

 

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Ziffer 5 AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller:innen müssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien gewesen sein. Ein
derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der
Hauptversammlung, somit bis spätestens am 19.05.2026, zugehen. Ein solcher
Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1029
Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, zu
richten.

Gemäß § 110 AktG können Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen,
dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der Aktionär:innen, die das
Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats
auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist an die Gesellschaft
schriftlich oder in Textform unter der Anschrift A‑1029 Wien, Untere
Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per
Telefax (in Textform) unter der Faxnummer +43 1 8900 500 50 oder per
E-Mail an [4]hauptversammlung@uniqa.at zu richten. Das Verlangen ist
beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der
Hauptversammlung, d.h. spätestens am 28.05.2026, zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Absatz 2 AktG. Auf die Gesellschaft ist § 86 Absatz 7 AktG anzuwenden,
d.h. der Aufsichtsrat hat sich zu mindestens 30% aus Frauen und zu
mindestens 30% aus Männern zusammenzusetzen. Dem Aufsichtsrat der
Gesellschaft haben nach gegenwärtiger Zusammensetzung mindestens fünf
Frauen und mindestens fünf Männer (berechnet von der Gesamtanzahl von 15
Aufsichtsratsmitgliedern, d.h. zehn Kapitalvertreter:innen und fünf
Arbeitnehmervertreter:innen zusammengerechnet) anzugehören, um das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Absatz 7 AktG zu erfüllen. Der
Mindestanteil von Frauen und Männern im Aufsichtsrat ist vom Aufsichtsrat
in seiner Gesamtheit zu erfüllen; es wurde kein Widerspruch gemäß § 86
Absatz 9 AktG erhoben. Gegenwärtig ist das Mindestanteilsgebot erfüllt;
der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht in seiner Gesamtheit aus sechs
Frauen und neun Männern.

Gemäß § 118 AktG ist jedem:jeder Aktionär:in auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts
erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen
oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien zu einem bestimmten
Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können
nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht
wird.

Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118
und 119 AktG sind ab 07.05.2026 auf der Internetseite der Gesellschaft
([5] www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich.

 

Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung
(§ 106 Ziffer 6, Ziffer 7 und Ziffer 8 AktG)

Gemäß § 111 Absatz 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
der Aktionärsrechte sind daher nur jene Aktionär:innen berechtigt, die am
Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag)
Aktionär:innen waren. Nachweisstichtag ist 30.05.2026, 24.00 Uhr (Wiener
Zeit).

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei
depotverwahrten Inhaberaktien (ausschließlich solche sind von der
Gesellschaft ausgegeben) gegenüber der Gesellschaft durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft spätestens
am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am
03.06.2026, unter der Anschrift A‑1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA
Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax (auch nicht
unterzeichnet) unter der Faxnummer +43 1 8900 500 50 oder per E‑Mail an
[6]anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at oder mit SWIFT Message Type MT598
oder MT599 an die SWIFT Adresse CPTGDE5WXXX unter Hinweis auf
ISIN AT0000821103 zugehen muss. Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär:in geführt werden, so darf sie zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des:der
Aktionärs:in oder dem vom depotführenden Kreditinstitut des:der
Aktionärs:in beauftragten Intermediär auszustellen und hat jedenfalls
folgende Angaben zu enthalten:

• Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder ein
im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT Code),
• Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum
bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
(Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen,
• Nummer des Depots bzw. andernfalls sonstige Bezeichnung,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Stückaktien des:der Aktionärs:in,
• Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionär:innen können
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Alle Aktionär:innen, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
sind, haben das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter
nur ausüben, soweit der:die Aktionär:in eine ausdrückliche Weisung über
die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt
hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt
werden. Alle Aktionär:innen können sich der von der Gesellschaft auf ihrer
Internetseite ([7] www.uniqagroup.com) unter Investor
Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellten Formulare bedienen.
Die Verwendung dieser Formulare ist nicht verpflichtend.

Als Service der Gesellschaft steht den Aktionär:innen auf deren Wunsch
Herr Florian Beckermann, Vorstand des Interessenverbands für Anleger
(IVA), A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung
zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite ([8] www.uniqagroup.com) unter Investor
Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellte spezielle Formulare
abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung durch den unabhängigen
Stimmrechtsvertreter des IVA werden von der Gesellschaft getragen.
Sämtliche übrigen Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die
Depotbestätigung oder Portokosten, haben die Aktionär:innen zu tragen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Florian Beckermann unter Telefonnummer +43 676 72 33 180 oder E-Mail
beckermann.uniqa@hauptversammlung.at. Auch bei Bevollmächtigung des
unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie
nachstehend beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft
wird dem Bevollmächtigten Abschriften der Vollmachten zur Verfügung
stellen. Allfällige Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn
Florian Beckermann zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Florian
Beckermann keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder
von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.

Die Vollmacht eines:einer Aktionärs:in muss der Gesellschaft übermittelt
und von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 08.06.2026, 16.00 Uhr, Wiener Zeit, schriftlich unter der
Anschrift A‑1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung
Investor Relations, oder per Telefax (in Textform) unter der Faxnummer
+43 1 8900 500 50 oder per E‑Mail an die E‑Mail Adresse
[9]anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at, wobei bei Übermittlung mit E‑Mail
die Vollmacht dem E-Mail in Textform (z.B. als pdf) anzuschließen ist,
oder mit SWIFT Message Type MT598 oder MT599 an die SWIFT Adresse
CPTGDE5WXXX unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen.

Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschließlich persönlich
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben
werden.

Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung
gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt.

Hat ein:e Aktionär:in seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde.

Die vorstehenden Bestimmungen über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionär:innen und sonstigen Teilnehmer:innen gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft
behält sich vor, von den Teilnehmer:innen bei Registrierung die Vorlage
eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen. Wenn diesen
Anforderungen nicht nachgekommen werden sollte, kann der Einlass verwehrt
werden. Wenn Sie als Bevollmächtigte:r an der Hauptversammlung teilnehmen,
nehmen Sie bitte zusätzlich die auf Sie ausgestellte Vollmacht mit; falls
das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft gesandt wurde,
beschleunigen Sie die Registrierung, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
mitbringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten für die Teilnahme ist ab
08.30 Uhr (MESZ).

 

Information für Aktionär:innen zur Datenverarbeitung

UNIQA Insurance Group AG verarbeitet personenbezogene Daten der
Aktionär:innen (insbesondere jene gemäß § 10a Absatz 2 AktG, wie Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
des:der Aktionärs:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte
sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum der zur Vertretung
bevollmächtigten Person) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, und des AktG, um den Aktionär:innen die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für
die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen (einschließlich
der Stimmrechtsvertreter:innen) an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist somit Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist UNIQA Insurance Group AG die verantwortliche
Stelle. UNIQA Insurance Group AG bedient sich zum Zweck der Ausrichtung
der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa
Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Banken und IT-Dienstleistenden. Diese
erhalten von UNIQA Insurance Group AG nur solche personenbezogenen Daten,
die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind,
und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von UNIQA Insurance
Group AG. Soweit rechtlich notwendig, hat UNIQA Insurance Group AG mit
diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.

Aktionär:innen, (Stimmrechts‑)Vertreter:innen, Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der beurkundende Notar und alle anderen Personen
mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und
dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name,
Wohnort, Anzahl der angemeldeten Aktien) einsehen. UNIQA Insurance Group
AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten
(insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionär:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie
für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, unter
anderem auch aus § 128 Absatz 4 AktG (Verpflichtung der Gesellschaft,
innerhalb von 14 Tagen nach der Abstimmung auf Verlangen eines:einer
Aktionärs:in eine Bestätigung über die korrekte Erfassung und Zählung der
von ihm:ihr abgegebenen Stimmen auszustellen), aus dem Steuer- und
Abgabenrecht sowie aus Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionär:innen
gegen UNIQA Insurance Group AG oder umgekehrt von UNIQA Insurance Group AG
gegen Aktionär:innen erhoben werden, dient die Speicherung
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
Einzelfällen. In Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten
kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung
zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger
Beendigung führen.

Jede:r Aktionär:in hat, soweit nicht gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen, ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können
Aktionär:innen gegenüber der UNIQA Insurance Group AG unentgeltlich über
die E-Mail Adresse [10]datenschutz@uniqa.at oder über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen: UNIQA Insurance Group AG, Untere Donaustraße
21, 1029 Wien, Telefax +43 50677 676 (UNIQA Kundenservice).

Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der UNIQA Insurance Group AG ([11]www.uniqagroup.com)
unter Services/Datenschutz zu finden.

 

Angaben zur Übertragung der Hauptversammlung

Hinweis gemäß § 106 Ziffer 2 littera b AktG: Die Hauptversammlung wird ab
Beginn bis zur Beendigung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden zu
Tagesordnungspunkt 1. im Internet übertragen.

 

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
(§ 106 Ziffer 9 AktG und § 120 Absatz 2 Ziffer 1 BörseG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 309.000.000,00, das in 309.000.000
nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 2.034.739 Stück eigene Aktien, wobei
1.215.089 Stück eigene Aktien von UNIQA Österreich Versicherungen AG
gehalten werden. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demgemäß zum Zeitpunkt der Einberufung 306.965.261 Stück.
Mehrere Aktiengattungen bestehen nicht.

 

Wien, im Mai 2026  Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG

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07.05.2026 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: [12]EQS News

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
1029 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 211 75-0
E-Mail: investor.relations@uniqa.at
Internet: www.uniqagroup.com
ISIN: AT0000821103
WKN: 928900
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2322924  07.05.2026 CET/CEST

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References

~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2322924&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=ad71e842fc4d728e0af05affff718d37&application_id=2322924&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. hauptversammlung@uniqa.at
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=153b40b1d40609822d28ff6eb3dfc3c5&application_id=2322924&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
6. anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at
7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=ad71e842fc4d728e0af05affff718d37&application_id=2322924&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=ad71e842fc4d728e0af05affff718d37&application_id=2322924&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
9. anmeldung.uniqa@hauptversammlung.at
10. datenschutz@uniqa.at
11. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=ad71e842fc4d728e0af05affff718d37&application_id=2322924&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
12. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=3274638a0c211454c1c74bf582c68c85&application_id=2322924&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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