
Mehrwertsteuer-Senkung auf Grundnahrungsmittel: Nahversorger fordern dringend klare Regeln
Frist am 1. Juli, aber Gesetz fehlt nach wie vor: Lebensmittelhandel und Lebensmittelgewerbe kritisieren Unklarheit und hohen Umstellungsaufwand. Das bringt Betriebe unter Druck
Der österreichische Lebensmittelhandel sowie das Lebensmittelgewerbe begrüßen grundsätzlich die geplante steuerliche Entlastung bei Grundnahrungsmitteln. In der praktischen Umsetzung sind die Betriebe jedoch mit erheblichen offenen Fragen konfrontiert.
Auf ausgewählte Grundnahrungsmittel sinkt die Mehrwertsteuer ab 1. Juli 2026 auf 4,9 Prozent. Aber noch immer fehlt dafür ein konkreter Gesetzestext. Damit ist unklar, welche Produkte tatsächlich unter die Steuerreduktion fallen. Für die Unternehmen fehlt somit jegliche Planungs- und Rechtssicherheit.
„Die Regierung sieht die Mehrwertsteuersenkung als eine ihrer zentralen Maßnahmen gegen die Inflation an. Wenn sie es ernst meint, muss sie aber auch eine klare gesetzliche Grundlage zur Umsetzung liefern. Solange nicht eindeutig geregelt ist, welche Waren betroffen sind, ist eine seriöse Vorbereitung der Betriebe nicht möglich. Das gilt für die großen Lebensmittelhändler genauso wie für die kleinen selbständigen Kaufleute“, erklärt CHRISTIAN PRAUCHNER, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Auch die exakte Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Produkten sorgt in der Praxis für Unsicherheit. Gerade im Lebensmittelhandel sind Sortimente breit gefächert, die richtige Zuordnung ist entsprechend aufwändig. „Die offenen Abgrenzungsfragen führen dazu, dass die Verantwortung letztlich bei den Betrieben liegt. Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist das eine große Herausforderung“, so Prauchner.
„Unter diesen Voraussetzungen ist die Umstellung in so kurzer Zeit nicht zu schaffen“, warnt LEO JINDRAK, Bundesinnungsmeister des Lebensmittelgewerbes in der WKÖ. Durch die fehlende Rechtsbasis gibt es viel Verunsicherung. „Unsere Betriebe brauchen rasch Klarheit und Regeln, die sie ihren Kundinnen und Kunden auch nachvollziehbar erklären können“, fordert Jindrak.
Im Lebensmittelgewerbe sind rund 1.300 Bäckereien, 1.400 Konditor:innen und (bei einzelnen Grundnahrungsmitteln) 1.100 Fleischer:innen mit der Mehrwertsteuer-Umstellung befasst.
HOHE UMSTELLUNGSKOSTEN
Ein weiteres Problem: Viele Betriebe müssen ihre Kassensysteme umstellen, damit diese den außerordentlichen Steuersatz mit Kommastelle verarbeiten können. Somit bringt die Umstellung zusätzlich einen erheblichen technischen und finanziellen Aufwand mit sich. Warenwirtschaftssysteme, Kassen und Waagen müssen angepasst werden. Diese Arbeiten werden überwiegend von externen Dienstleistern durchgeführt. „Vor allem Klein- und Kleinstbetriebe stehen hier vor einem erheblichen Kostenaufwand. Systeme müssen neu programmiert werden, und die notwendigen Kapazitäten bei den Anbietern sind nur begrenzt verfügbar“, betont Prauchner.
MEHR VORLAUF UND GEZIELTE HILFE
Viele kleinere Betriebe sind ohnehin bereits wirtschaftlich stark belastet. Die kurzfristige Umsetzung verschärft die Situation zusätzlich. Das Bundesgremium Lebensmittelhandel und die Bundesinnung Lebensmittelgewerbe sprechen sich daher für klare gesetzliche Vorgaben, ausreichend Vorlaufzeit und gezielte Unterstützung für kleinere Unternehmen aus. „Es braucht rasch Klarheit und realistische Fristen. Vor allem kleinere Betriebe benötigen eine gezielte Förderung, damit die Umstellung überhaupt bewältigt werden kann“, halten Prauchner und Jindrak abschließend fest. (PWK215/DFS/HSP)
Wirtschaftskammer Österreich
Digital Media & Communication
Pressestelle
Telefon: T 0590 900 – 4462
E-Mail: dmc_pr@wko.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender