
ASFINAG begrüßt Erleichterung für Errichtung eigener Ladeinfrastruktur an Autobahnen
Novellierung des Bundesstraßengesetzes bringt Wegfall von Gebietsschutz und Rechtssicherheit
FÜR DIE ASFINAG ERLEICHTERT DER WEGFALL DES GEBIETSSCHUTZES FÜR DAS ANGEBOT AN E-LADEINFRASTRUKTUR DURCH KOMMERZIELLE PÄCHTER ENTLANG DER AUTOBAHNEN UND SCHNELLSTRASSEN DIE EIGENEN AMBITIONEN AUF DIESEM GEBIET MASSGEBLICH.
„Die durch Mobilitätsminister Peter Hanke hier initiierte Novelle des Bundesstraßengesetzes beseitigt eine große Hürde für den Ausbau des E-Ladeangebots auf ASFINAG-eigenen Rastplätzen. Tanken und Laden sind beim vertraglich verankerten Gebietsschutz nicht mehr länger gleich geregelt. Das bringt für uns Rechtssicherheit weil einzelvertragliche Verhandlungen mit Mineralölkonzernen beziehungsweise Pächtern vor entsprechenden Ausschreibungen nicht mehr Voraussetzung sind und bedeutet einen Schub für nachhaltige Mobilität in Österreich“, sagen die ASFINAG-Vorstände Herbert Kasser und Hartwig Hufnagl. Dies führe insgesamt zu einer rascheren Umsetzung der AFIR-EU-Verordnung, die auf die Errichtung eines umfassenden und vollständigen unionsweiten Infrastrukturnetzes für alternative Kraftstoffe abzielt, sowie des Mobilitätsmasterplans.
ASFINAG BAUT ANGEBOT AN LADEINFRASTRUKTUR SUKZESSIVE AUS
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