
Gemeinnütziger Wohnbau – SPÖ schließt Aufweichung der Regeln für Sitzverlegung aus
Im Burgenland arbeiten ein Untersuchungsausschuss und die Justiz (unter anderem) Spekulationsgeschäfte bei Wohnungsverkäufen der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft „Neue Eisenstädter“ auf. Dabei sind auch Fragen der Aufsicht im Mittelpunkt und welches Bundesland dafür zuständig ist. SPÖ-Wohnbausprecher Paul Stich stellt erneut klar, dass es für die SPÖ nicht in Frage kommt, die Regeln im WGG für eine Sitzverlegung aufzuweichen. ****
Eine Sitzverlegung von gemeinnützigen Bauvereinigungen bedarf der Zustimmung beider Bundesländer, also des abgebenden und des aufnehmenden Bundeslands. Schon im letzten Jahr gab es Befürchtungen im Zusammenhang mit der burgenländischen Wohnbauvereinigung „Neue Eisenstädter“, dass diese ihren Sitz in ein anderes Bundesland verlegen könnte, mit dem Nebeneffekt, dass sie sich damit den laufenden Kontrollen des Landes Burgenland entziehen würde. Das ginge freilich nur mit einer Änderung im WGG.
Damals wie heute gilt für die SPÖ, dass es für so ein Manöver von der SPÖ keine Zustimmung geben wird, betont Stich. (Schluss) wf/bj
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