NEOS: Der Nutzen verpflichtender Abfalltransporte per Schiene muss kritisch überprüft werden

Bernhard: „In der derzeitigen Form ist die Regelung mehr Zettelwirtschaft als ein echter Beitrag zum Klimaschutz.“

NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard sieht sich durch die aktuelle Beantwortung der parlamentarischen Anfrage (5249/J) zur verpflichtenden Verlagerung von Abfalltransporten auf die Schiene in seiner Kritik an der bestehenden Regelung bestätigt. „Das Ziel, Transporte von der Straße auf die Schiene zu verlagern, ist grundsätzlich richtig. Aber eine Regelung muss auch in der Praxis funktionieren. Wenn Unternehmen verpflichtet werden, Bahntransporte zu prüfen, am Ende aber in der überwiegenden Zahl der weitergeleiteten Fälle klar aufgezeigt wird, dass keine ausreichenden Bahnkapazitäten verfügbar sind, dann müssen wir den Nutzen dieser Regelung ehrlich hinterfragen“, sagt Bernhard.

Laut Anfragebeantwortung wurden im Jahr 2024 insgesamt 9.671 Abfragen zur Angebotseinholung an Eisenbahnverkehrsunternehmen weitergeleitet. Daraus resultierten 9.563 Bestätigungen, dass keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden konnten. Im Jahr 2025 wurden 6.698 Abfragen weitergeleitet, in 6.617 Fällen reichten die Kapazitäten nicht aus. In beiden Jahren entspricht das rund 98,8 Prozent der weitergeleiteten Abfragen.

„Diese Zahlen zeigen sehr deutlich: In der Praxis endet das Verfahren nach der Antragstellung in fast allen weitergeleiteten Fällen nicht mit einem Bahntransport, sondern mit einer Bestätigung, dass ein solcher Transport nicht möglich ist. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das vor allem zusätzliche Bürokratie, zusätzliche Prüfungen und zusätzliche Dokumentation, ohne dass damit ein ökologischer Mehrwert entsteht. Das ist kein Beitrag zum Klimaschutz, das ist Zettelwirtschaft“, so Bernhard.

ABSENKUNG AUF 100 KILOMETER BRINGT DEUTLICHEN ANSTIEG DER ABFRAGEN

Zusätzlich zeigt die Anfragebeantwortung, dass die Zahl der Abfragen mit der Absenkung der Kilometergrenzen deutlich gestiegen ist. Während die Grenze 2023 noch bei 300 Kilometer lag, wurde sie 2024 und 2025 auf 200 Kilometer reduziert. Mit dem 1. Jänner liegt die Grenze nun bei 100 Kilometern, was sich auch in den zahlreichen Abfragen widerspiegelt. Denn allein in den ersten zwei Monaten dieses Jahres wurden 9.544 Abfragen gestellt. Das sind um 99,3 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2025.

„Mit der Absenkung auf 100 Kilometer wird der Kreis der betroffenen Transporte massiv ausgeweitet. Wenn aber gleichzeitig nicht sichergestellt ist, dass entsprechende Bahnkapazitäten tatsächlich verfügbar sind, dann entsteht vor allem ein weiteres bürokratisches Hindernis für Betriebe“, warnt Bernhard.

Aus Sicht von Bernhard braucht es daher eine ehrliche Evaluierung der Regelung. „Wir müssen weg von Symbolpolitik und hin zu Maßnahmen, die tatsächlich wirken. Wenn eine Regelung vor allem Papier produziert, aber kaum reale Verlagerung ermöglicht, dann muss sie überarbeitet werden.“

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