EQS-HV: Frauenthal Holding AG: Einberufung zur Hauptversammlung

EQS-News: Frauenthal Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Frauenthal Holding AG: Einberufung zur Hauptversammlung

19.05.2026 / 09:10 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
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Frauenthal Holding AG

Wien, FN 83990 s

ISIN AT0000762406

 

Einberufung

der 37. ordentlichen Hauptversammlung der

Frauenthal Holding AG

für Donnerstag, den 18. Juni 2026, um 14:00 Uhr, Wiener Zeit,

in den Räumlichkeiten der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft in 1100 Wien, Am Belvedere 4

 

I. TAGESORDNUNG

 1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht inklusive konsolidiertem Nachhaltigkeitsbericht,
des Corporate-Governance-
Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2025
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2025
 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung für das
Geschäftsjahr 2026
 6. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Absatz 3 und 4 AktG
spätestens ab 28. Mai 2026 auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw.
www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung zugänglich:

           Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht inklusive
konsolidiertem Nachhaltigkeitsbericht,

           Jahresabschluss,

           Corporate-Governance-Bericht,

           Bericht des Aufsichtsrats,

           Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat,

jeweils für das Geschäftsjahr 2025;

           Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,

           Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG,

           Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
TOP 6,

           Formular für die Erteilung einer Vollmacht,

           Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

           Information über die Integration von ISO 20022
SWIFT-Nachrichten in der Zusendungslogik von Depotbestätigungen und
Vollmachten,

           vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 8. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spätestens am 15. Juni 2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 13 genügen lässt

Per Telefax +43 (0) 1 8900 500-50

Per E-Mail anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at

 (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten Frauenthal Holding AG

 c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX

 (Message Type MT598 oder MT599,

 unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)

Per SWIFT ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift

 seev.003.001.10 oder seev.004.001.10

 (gegebenenfalls seev.004.001.11)

 Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.frauenthal.at
bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung zur Verfügung.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden, und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Absatz 2 AktG):

• Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in
ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000762406 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 8. Juni
2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis

Frauenthal Holding AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereitzuhalten. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur
Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen
Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht
schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. 

Wenn Sie als Organ eine juristische Person in der Hauptversammlung
vertreten, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte
einen Nachweis mit, dass Sie die juristische Person einzeln zu vertreten
berechtigt sind (Firmenbuchauszug, bei Kollektivvertretung zusätzlich
Vollmacht des Mitgeschäftsführers).

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in
Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor
als auch während der Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten Frauenthal Holding AG

 c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per Telefax +43 (0) 1 8900 500-50

Per E-Mail anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at

 (Vollmachten bitte im Format PDF)

Per SWIFT ISO 15022 CPTGDE5WXXX

 (Message Type MT598 oder MT599,

 unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben)

Per SWIFT ISO 20022 ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift

 seev.003.001.10 oder seev.004.001.10

 (gegebenenfalls seev.004.001.11)

 Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.frauenthal.at
bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung zur Verfügung.

Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Die Vollmachten müssen spätestens bis 17. Juni 2026, 15:00 Uhr, Wiener
Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am
Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at unter
den Menüpunkten „Investor Relations“ und „Hauptversammlung“ abrufbar. Wir
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung
gestellten Vollmachtsformular.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten der Gesellschaft
ausschließlich an die Adresse Frauenthal Holding AG, z.H. Herrn Mag.
Wolfgang Knezek, Investor Relations Officer, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10,
spätestens am 28. Mai 2026 bis zum Ende der üblichen Geschäftsstunden, das
ist bis spätestens 16:00 Uhr, Wiener Zeit, oder wenn dieses Verlangen der
Gesellschaft per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur, an
die E-Mail-Adresse w.knezek@frauenthal.at oder per SWIFT ISO 15022 an die
Adresse CPTGDE5WXXX spätestens am 28. Mai 2026, 24:00 Uhr, Wiener Zeit,
zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder
firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail,
mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT
ISO 15022 mit Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt ISIN
AT0000762406 im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in
deutscher Sprache abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform der Gesellschaft entweder per Post oder Boten an die
Adresse Frauenthal Holding AG, z.H. Herrn Mag. Wolfgang Knezek, Investor
Relations Officer, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, spätestens am 9. Juni
2026, bis zum Ende der üblichen Geschäftsstunden, das ist bis spätestens
16:00 Uhr, Wiener Zeit, oder wenn dieses Verlangen der Gesellschaft per
E-Mail spätestens am 9. Juni 2026, 24:00 Uhr, Wiener Zeit, an die
E-Mail-Adresse w.knezek@frauenthal.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, oder per Telefax an
+43 (0) 1 505 42 06 – 33, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im
Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer
Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder
anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein,
wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen und dem
anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht.

Bei einem allfälligen Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

Zum Tagesordnungspunkt 6 „Wahl einer Person in den Aufsichtsrat“ und der
allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre
gemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Der Aufsichtsrat der Frauenthal Holding AG besteht derzeit aus vier von
der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und zwei
vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den vier
Kapitalvertretern sind drei Männer und eine Frau; von den zwei
Arbeitnehmervertretern sind ein Mann und eine Frau.

Die Frauenthal Holding AG unterliegt nicht dem Anwendungsbereich von § 86
Abs 7 AktG und hat daher nicht das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7
AktG zu erfüllen.

4.  Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 13 der Satzung das
Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Sie
kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung,
generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit
anordnen.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Post an Frauenthal Holding AG, 1090 Wien, Rooseveltplatz
10, z.H. Herrn Mag. Wolfgang Knezek, Investor Relations Officer, oder per
E-Mail an w.knezek@frauenthal.at längstens bis 17. Juni 2026, 15:00 Uhr,
Wiener Zeit, übermittelt werden.

Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt III. der Einberufung).

5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der
Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile einzeln oder
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 9. Juni 2026 in der oben angeführten
Weise (Punkt V. Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre
fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen
sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten, anzuschließen.

Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

6. Information zum Datenschutz für Aktionäre

Die Frauenthal Holding AG nimmt Datenschutz sehr ernst.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
www.frauenthal.at.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 8.651.491,– und ist zerlegt in
8.651.491 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme
in der Hauptversammlung.

Die Gesamtzahl der Stimmrechte am Tag der Hauptversammlung beträgt
grundsätzlich 8.651.491 Stimmrechte.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 865.149 Stück eigene
Aktien; dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von
rund 10 %.

Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

2. Mittagessen

Für 12:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich mit
der oben angeführten Bestimmung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen in der Kantine der BDO im
Erdgeschoss, ein.

 3. Stimmkartenbehebung

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 13:30 Uhr.

Wien, im Mai 2026

 

Der Vorstand

 

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19.05.2026 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
1090 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 505 42 06
Internet: frauenthal.at
ISIN: AT0000762406
WKN: 882002
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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2327204  19.05.2026 CET/CEST

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2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2327204&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=99c7171ec34bee70c2a173861e291e4a&application_id=2327204&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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