Asylnovelle: UNHCR begrüßt Obsorge ab Tag 1, sieht aber weiterhin Handlungsbedarf bei Familienzusammenführung

Regelungen müssen in der Praxis menschenrechtssensibel und im Einklang mit Flüchtlingsrecht umgesetzt werden

Die heute im Nationalrat beschlossene Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts bringt eine Fülle von neuen Regelungen im Asylbereich.

In einer ersten Stellungnahme ist aus Sicht des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR besonders der verbesserte Schutz von unbegleiteten Flüchtlingskindern positiv herauszustreichen. Künftig erhalten diese ab Tag 1 eine gesetzliche Vertretung für alle Lebensbelange.

„Wir haben uns viele Jahre für die Obsorge ab Tag 1 für unbegleitete Kinder eingesetzt und freuen uns dementsprechend sehr über diesen Meilenstein. Wir hoffen, dass mit dieser rechtlichen Grundlage nun auch in der Praxis tatsächlich Verbesserungen beim Schutz von unbegleiteten Flüchtlingskindern erzielt werden“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich

Enttäuscht reagiert UNHCR hingegen auf die neuen Regelungen zur Familienzusammenführung, die gleichzeitig mit der Pakt-Umsetzung beschlossen wurden und von UNHCR als rechtlich problematisch eingestuft werden. Es sei zu erwarten, dass es durch die vorgesehene Quote sowie durch zusätzliche bürokratische Hürden zu noch längeren Wartezeiten für getrennte Familien kommen wird.

„Für getrennte Flüchtlingsfamilien ist die Familienzusammenführung die einzig legale Möglichkeit, wieder zusammenzufinden. Genauso wie alle anderen Familien haben auch Flüchtlingsfamilien das Recht, möglichst rasch wieder zusammen zu sein“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Bei der praktischen Ausgestaltung der Regelung appelliert UNHCR, die geplanten Quoten so anzusetzen, dass es dadurch nicht zu noch längeren Wartezeiten und zusätzlichen Härten für die betroffenen Familien kommt.

Als weiteren positiven Punkt in der aktuellen Novelle begrüßt UNHCR den verbesserten Schutz für besonders vulnerable Personen wie z.B. unbegleitete Kinder, Personen mit Beeinträchtigungen, Folteropfer oder Überlebende sexueller Gewalt. Auch das beschlossene Grundrechte-Monitoring in Asylgrenzverfahren durch die Volksanwaltschaft ist ein wichtiger neuer Schutzmechanismus.

Sorge bereiten UNHCR aber nach wie vor die erweiterten Möglichkeiten von Schubhaft für Asylsuchende. Aus Sicht von UNHCR sollte Schubhaft immer nur das letzte Mittel sein und die Flüchtlingsorganisation appelliert an die Behörden, die beschlossenen Instrumente mit Bedacht einzusetzen. Zudem sollten Kinder niemals in Schubhaft genommen werden.

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Mag. a Ruth Schöffl MAS, Tel.: +43 1 26060 5307, Mail: schoeffl@
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