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Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Nina Tomaselli (Die Grünen) nimmt Bezug auf ihre Aussagen am 20.01.2026 auf PULS 4 im Rahmen einer Diskussionsrunde in der Fernseh-Sendung „Pro und Contra“ sowie auf das daraus resultierende gerichtliche Verfahren, in dem RA Mag. Linda Poppenwimmer als Klägerin und Mag. Tomaselli als Beklagte auftraten, und stellt klar:
„In der genannten TV-Sendung sowie auch in einzelnen Wortmeldungen im Untersuchungsausschuss habe ich zugespitzt formuliert Fragen aufgeworfen, die sich mit möglichen Einflussnahmen und Verfahrensabläufen befasst haben. Dabei sind auch Formulierungen gefallen, die missverständlich interpretiert werden konnten. Diese Fragen bezogen sich auf ein Seminar, dass das Bundesministerium für Inneres für mögliche Auskunftspersonen im U-Ausschuss in Auftrag gegeben hatte.“
Tomaselli weiter: „Ich halte ausdrücklich fest, dass diese Aussagen nicht als persönliche Kritik an einzelnen Personen – insbesondere nicht an RA Mag. Linda Poppenwimmer – gemeint waren. Ich stelle die fachliche Eignung von RA Mag. Poppenwimmer nicht in Frage, sie ist eine kompetente Rechtsanwältin.“
„Ebenso möchte ich klarstellen, dass ich zu keinem Zeitpunkt unterstellen wollte, dass Mag. Poppenwimmer unzulässig Auskunftspersonen beeinflusst hat. Eine solche Interpretation entspricht nicht meiner Intention.“
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