EQS-News: Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

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Maschinenfabrik HEID AG: Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

29.05.2026 / 11:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft

mit dem Sitz in Stockerau

FN 65343 v LG Korneuburg

 

 

 

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Montag, dem
6. Juli 2026, um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten Airport City Space, Forum
3, Towerstraße 3, 1300 Flughafen Wien, stattfindenden 120. ordentlichen
Hauptversammlung der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.

 

TAGESORDNUNG

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Vorschlags für die
Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für
das Geschäftsjahr 2025.
 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr
2025.
 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2025.
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2025.
 5. Abstimmung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025.
 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers der
Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026.
 7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

 

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE

 

• Jahresabschluss samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht für
das Geschäftsjahr 2025
• Vorschlag für die Ergebnisverwendung für das Geschäftsjahr 2025
• Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
• Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7

 

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
spätestens ab dem 15.06.2026 auf der Internetseite der Gesellschaft
([1] www.heid.info) zugänglich und liegen auch in der Hauptversammlung auf.

 

 

 

 

 

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKT

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 15.06.2026 der
Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler,
1010 Wien, Kohlmarkt 9, zugeht.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

 

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder
Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 25.06.2026 der
Gesellschaft zu Handen des öffentlichen Notars Dr. Gerhard Schuessler
entweder per Telefax an 01 533423240, per Post an 1010 Wien, Kohlmarkt 9,
oder per E-Mail an schuessler@notariatamkohlmarkt.at zugeht, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist.

Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern haben zusätzlich die
Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt den darin geforderten Angaben zu
enthalten.

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
von 1 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

 

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

 

 

 

 

 

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – ist
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl in den Aufsichtsrat setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG
voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7)
können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens
am 25.06.2026 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.
Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß §
87 Abs 2 AktG über ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen können, anzuschließen. Andernfalls darf der
Aktionärsantrag auf Wahl in den Aufsichtsrat bei der Abstimmung nicht
berücksichtigt werden.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 26.06.2026 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

 

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 01.07.2026 ausschließlich unter
der nachgenannten Adresse zugehen muss.

Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

               1010 Wien, Kohlmarkt 9

Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:

Per Telefax: 01 533423240

 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 26.06.2026
beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.

 

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.heid.info abrufbar.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an die nachgenannte
Adresse zugehen:

Per Post: Notar Dr. Gerhard Schuessler

               1010 Wien, Kohlmarkt 9

Per Telefax: 01 533423240

Per E-Mail: schuessler@notariatamkohlmarkt.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung EUR 28.762.000 und ist in 3.940.000 Aktien
eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 13:45 Uhr. Bei der
Registrierung ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

 

 

Stockerau, im Mai 2026

Der Vorstand

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29.05.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch [2]EQS Group

Originalinhalt anzeigen: [3]EQS News

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Maschinenfabrik HEID AG
HEID-Werkstrasse 13
2000 Stockerau
Österreich
Telefon: +43 676 4060126
E-Mail: heid@aon.at
Internet: http://heid.info/
ISIN: AT0000690151
WKN: 871099
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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2333354  29.05.2026 CET/CEST

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References

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2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2333354&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=1de04b9473115832f0573c62cfe4a2d1&application_id=2333354&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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