
ÖGK spart bei Krankentransporten – und wälzt die Verantwortung auf Ärztinnen und Ärzte ab
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verschärft die Voraussetzungen für Krankentransporte auf Kassenkosten deutlich. In einem aktuellen Schreiben an Ärztinnen und Ärzte präzisiert die ÖGK den Begriff der „Gehunfähigkeit“ neu: Ein Krankentransport ist demnach nur noch dann gerechtfertigt, wenn sich eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustands außerhalb der Wohnung nicht selbst fortbewegen kann – auch nicht mit Gehhilfe oder Begleitperson. Keine Kostenübernahme soll künftig mehr erfolgen, wenn
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öffentliche Verkehrsmittel fehlen,
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die Infrastruktur mangelhaft ist oder
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keine Begleitperson verfügbar ist.
Bisher galt als gehunfähig, wer aus gesundheitlichen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel, auch nicht mit Begleitperson nutzen konnte.
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