
Klarstellung zu aktueller Sicherheitslage im Zusammenhang mit parlamentarischen Mitarbeitenden
Nach Gespräch zwischen Parlament, Innenministerium und DSN
Das Bundesministerium für Inneres hält fest, dass die Einschätzungen des Verfassungsschutzes unverändert gilt: Wie im aktuellen Verfassungsschutzbericht dargelegt, sind mindestens vier ehemalige Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) als parlamentarische Mitarbeitende tätig. Unabhängig davon, ob gegen einzelne Personen derzeit Beobachtungsmaßnahmen gesetzt werden, besteht aus Sicht des Verfassungsschutzes grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko, wenn ehemalige IBÖ-Mitglieder oder Aktivisten Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten. Die sicherheitsbehördliche Bewertung extremistischer Bewegungen und ihrer möglichen Einflussnahme bleibt daher aufrecht.
Aus Sicht des Verfassungsschutzes sind Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeitende in den sensiblen Unterausschüssen zu empfehlen.
Das Innenministerium und die DSN werden auch weiterhin konsequent für den Schutz der demokratischen Institutionen und die Sicherheit Österreichs sorgen.
Bundesministerium für Inneres
Antonia Grabner
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