Chemie-KV: Arbeitgeber weisen auf Rechtswidrigkeit der Streiks hin

Bei wirtschaftlichen Schäden werden entsprechende rechtliche Schritte gesetzt

> Der Fachverband der Chemischen Industrie (FCIO) weist im Zuge der Streikmaßnahmen am Chemiepark Linz erneut darauf hin, dass diese rechtlich nicht gedeckt sind.

> „Für gewerkschaftliche Streikmaßnahmen während eines aufrechten Kollektivvertrages gibt es keine rechtliche Legitimation. Sowohl die Gewerkschaften wie auch die Betriebsräte unterliegen bei einem ungekündigten Kollektivvertrag der Friedenspflicht. Sollten unseren Mitgliedsunternehmen durch diese Aktionen wirtschaftliche Schäden entstehen, werden wir selbstverständlich rechtliche Schritte setzen und die betroffenen Unternehmen umfassend unterstützen“, erklärt Ulrich Wieltsch, Obmann des Fachverbands der Chemischen Industrie Österreichs.

> Der FCIO appelliert an die Arbeitnehmer an den Verhandlungstisch zurückzukehren und verweist darauf, dass die Arbeitgeberseite zuletzt zahlreiche weitere Verhandlungstermine angeboten habe, beginnend am kommenden Wochenende sowie an jedem Werktag der nächsten Woche. Vonseiten der Gewerkschaft seien jedoch keine Termine vor dem 11. Juni möglich gewesen.

> Ungeachtet der aktuellen Entwicklungen bekennt sich die Arbeitgeberseite weiterhin zu einer konstruktiven Verhandlungsführung. „Wir werden die Gespräche wie bisher sachlich und lösungsorientiert fortsetzen und dabei die herausfordernde wirtschaftliche Situation der Branche berücksichtigen. 600 verlorene Arbeitsplätze alleine im 4. Quartal 2025 und 500 Mio. Euro an jährlichen Zusatzkosten wegen zuletzt viel höherer Abschlüsse im Vergleich zu Deutschland erfordern verantwortungsvolles Handeln und kein Drehen an der Eskalationsstufe“, so Wieltsch.

> Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 11. Juni angesetzt.

FCIO
Sylvia Hofinger
Telefon: 0664 8131765
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