
VKI-Sammelaktion Bestandsprovisionen: Frist für Kund:innen des Volksbanken Verbunds endet
Anmeldung nur noch bis 23. Juni möglich – Betroffene sollten jetzt Ansprüche prüfen
DIE KOSTENLOSE SAMMELAKTION DES VEREINS FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) ZU UNZULÄSSIG EINBEHALTENEN BESTANDSPROVISIONEN BEI FONDS BETREFFEND DES VOLKSBANKEN VERBUNDS TRITT IN DIE FINALE PHASE: BETROFFENE KUND:INNEN KÖNNEN SICH NUR NOCH BIS ZUM 23.06.2026 UNTER WWW.VKI.AT/KICK-BACK-2026 ANMELDEN, UM EIN INDIVIDUELLES, AUSSERGERICHTLICHES RÜCKERSTATTUNGSANGEBOT ZU ERHALTEN.
FRISTENDE FÜR DIE VKI-SAMMELAKTION: 23. JUNI 2026
Banken erhalten für die Vermittlung von Fonds häufig Provisionen von Kapitalanlagegesellschaften. Werden diese sogenannten Bestandsprovisionen den Kund:innen nicht ausreichend offengelegt, sind sie nach Ansicht des VKI unzulässig und zurückzuzahlen. Die Volksbanken vertreten hier eine gegenteilige Rechtsauffassung. Der VKI konnte mit dem Volksbanken Verbund eine außergerichtliche Lösung erzielen. Anspruchsberechtigte Teilnehmer:innen der Sammelaktion erhalten individuelle Rückerstattungsangebote – Voraussetzung ist die rechtzeitige Anmeldung zur kostenlosen Sammelaktion.
„Wir raten allen Betroffenen, ihre Unterlagen sorgfältig zu überprüfen und sich bis zum 23. Juni 2026 für die Sammelaktion anzumelden. Abhängig vom investierten Fondsvolumen ist eine Rückzahlung von mehreren hundert Euro möglich“, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist der Abteilung Intervention im VKI.
SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.vki.at/kick-back-2026
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