Aktuelle Empfehlungen und Budgetprognose des Fiskalrates: Konsolidierungspfad klar verfehlt, Defizit bis 2030 weiterhin über 3% des BIP

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Konsolidierungsmaßnahmen reichen nicht aus, um Defizitverfahren 2028 zu verlassen.

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Defizit 2028 bei 3,8% des BIP; Unterschreiten der 3%-Grenze erfordert zusätzliche Konsolidierung von 5,7 Mrd Euro.

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Staatsschuldenquote steigt bis 2030 auf historischen Höchststand von 87,8% des BIP.

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Stabilisierung und Rückführung der Staatsschuldenquote benötigt Budget-Anker in Form eines Defizits von maximal 2% bis 2,5% des BIP.

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Ausgabensenkende Strukturreformen fehlen: Reformpartnerschaft bisher ergebnislos.

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Neue Konsolidierungsmaßnahmen mit Fokus auf wachstumsorientierte Konsolidierung nötig.

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Reformen bei Förderungen, im Gesundheits- und Pensionssystem sowie Bürokratieabbau umsetzen.

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Öffentliche Unternehmen, Länder und Gemeinden koordiniert in Konsolidierung einbinden und Zukunftsinvestitionen sichern.

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Krisenresilienz durch Vorbereitung zielgerichteter Transfers stärken.

_Der Fiskalrat erwartet für die Jahre 2026 und 2027 ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,9% bzw. 3,6% des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Auch mittelfristig wird von keiner Verbesserung des Budgetsaldos ausgegangen, sodass im Jahr 2028 mit einem prognostizierten Defizit in Höhe von 3,8% des BIP die 3%-Obergrenze deutlich verfehlt wird. „Dennoch wird es keine Konsequenzen im Defizitverfahren für Österreich – außer einer Verlängerung – geben, weil der Nettoausgabenpfad eingehalten wird und nur dieser für die Beurteilung weiterer Schritte relevant ist“, so Christoph Badelt, Präsident des Fiskalrates. Die hohen Defizite sind v. a. auf die hohe Ausgabendynamik bei Gesundheit, Pflege und Pensionen, steigende Zinszahlungen sowie hohe Investitionen für Landesverteidigung und Schienenverkehr zurückzuführen. Ebenso tragen Mindereinnahmen aufgrund der BIP-Wachstumsschwäche sowie der einnahmensenkenden Maßnahmen der Vergangenheit (z. B. ökosoziale Steuerreform) bzw. der Lohnnebenkostensenkung im Rahmen des Doppelbudgets 2027/28 zu den anhaltend hohen Defiziten bei. Insgesamt reichen die Konsolidierungsmaßnahmen laut Fiskalrat nicht aus, um die Staatsschuldenquote zu stabilisieren. Eine Stabilisierung der Schuldenquote anstelle des Anstiegs auf knapp 88% des BIP bis zum Jahr 2030 erfordert jährliche Budgetdefizite von maximal 2,5% des BIP; maximal 2% des BIP für eine Rückführung im Sinne der EU-Fiskalregeln nach dem Defizitverfahren._

ZUSÄTZLICHE KONSOLIDIERUNG VON 5,7 MRD EURO ZUR BEENDIGUNG DES DEFIZITVERFAHRENS 2028 NÖTIG

Trotz Einhaltung des Nettoausgabenpfades bleiben Maastricht-Defizite laut FISK-Prognose bis 2030 deutlich über der Obergrenze von 3% des BIP. Um das Defizitverfahren 2028 zu beenden, müssen aus der Sicht des Fiskalrates noch zusätzlich 5,7 Mrd Euro (unter Berücksichtigung negativer makroökonomischer Rückkopplungseffekte) konsolidiert werden. Die Abweichung der FISK-Prognose zum Zielwert der Regierung von 3% Defizit entsteht einerseits durch eine geringere als erwartete Konsolidierungswirkung des Doppelbudgets 2027/2028 (FISK sieht gegenwärtig eine „Lücke“ von 0,4 Mrd Euro) und eine von der Regierung im Budget nicht berücksichtigten statistischen Verbuchungsänderung des Einnahmenausfalls 2028 aufgrund der Einführung des Europäischen Emissionshandels II (1,6 Mrd Euro). Andererseits geht der FISK nach gegenwärtigem Wissensstand davon aus, dass Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger einen niedrigeren Konsolidierungsbeitrag leisten und Transfers an die EU deutlich höher ausfallen als von der Bundesregierung erwartet.

STAATSSCHULDENQUOTE MUSS STABILISIERT UND MITTELFRISTIG RÜCKGEFÜHRT WERDEN
Der Fiskalrat weist darauf hin, dass die Schuldenquote durch ein maximales Budgetdefizit von 2,5% stabilisiert und mittelfristig durch ein maximales Budgetdefizit von 2% des BIP reduziert werden muss. Nur so können budgetäre Spielräume sowie die Handlungsfähigkeit und Krisenresilienz Österreichs zurückgewonnen werden. Eine nachhaltige Senkung des Budgetdefizits sollte durch möglichst konjunkturschonende Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen. Dabei sind Konsolidierungsbeiträge aller Gebietskörperschaften und außerbudgetären Einheiten nötig. Strukturelle Reformen sind umzusetzen, um zunehmendem Ausgabendruck durch steigende

Büro des Fiskalrates
Mag. Bernhard Grossmann
Telefon: +43-1-40420-7473
E-Mail: office@fiskalrat.at
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