Bund, Länder und Gemeinden einigten sich auf Modell zur Finanzierung der Lohnnebenkostensenkung

Faire Aufteilung der Zahlungen an den FLAF, zusätzliches Geld für Investitionen in Länder und Gemeinden

In mehrstündigen Gesprächen haben sich gestern, Mittwoch, Vertreter und Vertreterinnen von Bund, Ländern und Gemeinden auf die konkrete Ausgestaltung der Finanzierung für die ab 2028 geplante Senkung der Lohnnebenkosten um 2 Milliarden Euro geeinigt.

Die Senkung der Lohnnebenkosten führt zu einem Minus im FLAF (Familienlastenausgleichsfonds) in der Höhe von etwa 600 Millionen Euro. In den Gesprächen am Mittwoch einigte man sich nun darauf, dieses Minus gemeinsam auszugleichen und die notwendigen Zahlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden fair aufzuteilen.

DIE EINIGUNG IM DETAIL:

Die Länder und Gemeinden beteiligen sich mit 200 Millionen Euro/Jahr an der Finanzierung der Lohnnebenkostensenkung. Die Beteiligung erfolgt im Rahmen der Erhöhung des Abgeltungsbetrags an den Familienlastenausgleichfonds um rund 600 Millionen Euro. Demgemäß übernimmt davon der Bund 2/3 und 1/3 fällt auf die Länder und Gemeinden.

Die Höhe des Abgeltungsbetrags wird bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode und somit befristet für das Jahr 2028 geregelt. Eine Weiterführung der Regelung über das Jahr 2028 hinaus wird – wie alle anderen finanzausgleichsrechtlichen Bestimmungen – Teil der Verhandlungen zum nächsten Finanzausgleich – ab 2029 – sein.

Durch die Maßnahmen im Doppelbudget 2027/2028 kommen den Ländern und Gemeinden Mehreinnahmen zugute. Diese Mehreinnahmen basieren auf den entsprechenden Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben für die Länder und Gemeinden. Die Mehreinnahmen werden vom Bund zugesichert. Sollten sie nicht erreicht werden, müssen entsprechende Verhandlungen zwischen den Finanzausgleichspartnern geführt werden.

Zudem stellt der Bund den Ländern einen Investitionszweckzuschuss in der Höhe von 166,86 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Gelder kommen aus dem EU-Wiederaufbau- und Resilienzplan (RRF) und entsprechen dem Anteil, der den Ländern bereits zugesagt war. 50 Millionen davon werden noch heuer ausbezahlt, der Rest folgt in den Folgejahren.

Zur Stärkung der Gemeinden wird noch im Jahr 2026 ein Infrastruktur-Investitionspaket in der Höhe von 30 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Mit dem Geld sollen aufgeschobene Investitionen mobilisiert und insbesondere Projekte für die Energiewende vorangetrieben werden.

Die Regelungen sollen parallel zur Beschlussfassung des Doppelbudgets 2027/2028 in Kraft treten.

FINANZMINISTER MARKUS MARTERBAUER: „Wir haben uns auf ein faires Modell zur Aufteilung der Finanzierung der Lohnnebenkostensenkung geeinigt. Die größte Senkung der Lohnnebenkosten, die es in Österreich je gegeben hat, ist eine wichtige Strukturreform, durch die der Faktor Arbeit ab dem Jahr 2028 merklich entlastet wird. Davon werden auch die Länder und Gemeinden als Arbeitgeber profitieren. Sie werden sich in Zukunft etwa 100 Millionen Euro an Dienstgeberanteil sparen. Darüber hinaus kommen ihnen durch die erhöhten Steuereinnahmen des Staates signifikant höhere Ertragsanteile zugute. Das Ergebnis ist ein guter Kompromiss, der zeigt, wie wichtig es ist, dass alle Gebietskörperschaften ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung nachkommen. So geht pragmatische, lösungsorientierte Politik.“

STAATSSEKRETÄRIN BARBARA EIBINGER-MIEDL: „Der Schulterschluss zwischen Bund und Ländern macht den Weg frei für die Lohnnebenkostensenkung als wichtiges Signal für den Standort. Wir stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft und entlasten die Betriebe nachhaltig. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Familienleistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) auch künftig im vollen Umfang erhalten bleiben.“

STAATSSEKRETÄR SEPP SCHELLHORN: „Wir tragen unterschiedliche Farben und setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Aber wenn es um Wachstum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit geht, ziehen wir alle am selben Strang. Diese Einigung macht Mut, denn genau diesen gesamtstaatlichen Reformgeist brauchen wir jetzt auch in der Reformpartnerschaft – dort entstehen die größten Spielräume für Entlastung und Investitionen.“

VORSITZENDER DER LANDESHAUPTLEUTE-KONFERENZ LH ANTON MATTLE: „Ich begrüße die Senkung der Lohnnebenkosten, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs wieder zu steigern. Da Länder und Gemeinden bereits einen wichtigen Beitrag zur gesamtstaatlichen Konsolidierung leisten, können einseitige steuerpolitische Maßnahmen durch den Bund nicht ohne entsprechende Verhandlungen mitgetragen werden. Diese Verhandlungen konnten nun erfolgreich abgeschlossen werden. Gleichzeitig haben wir ein paar weitere offene Punkte mit dem Bund endlich zu Gunsten der Länder und Gemeinden erledigen können. Die Bundesländer erhalten die lange geforderten Mittel aus dem Aufbau- und Resilienzfonds der EU, die Gemeinden sollen bei Investitionen unterstützt werden. Zudem sichert der Bund die in Aussicht gestellten Mehreinnahmen fix zu, wodurch Länder- und Gemeindebudgets abgesichert werden können.“

GEMEINDEBUND-PRÄSIDENT JOHANNES PRESSL: „Die finanzielle Lage vieler Gemeinden ist angespannt. Deshalb ist es für uns natürlich kein leichter Schritt, dass sich auch die Gemeinden an der Finanzierung dieser – vom Bund beschlossenen – Maßnahme beteiligen müssen. Gleichzeitig sehen wir, dass die Senkung der Lohnnebenkosten auch Gemeinden als Arbeitgeber entlasten wird. Umso wichtiger ist es für uns, dass wir auch einen ersten Schritt in Richtung eines Investitionspaketes für die Gemeinden gesetzt haben. Das ist ein wichtiges Signal, denn in vielen Gemeindestuben liegen Projekte bereit, die umgesetzt werden müssen: Kinderbetreuung, Straßen, Wasser, Kanal, Energie und Klimaschutz. Jeder Euro, der dort investiert wird, kommt direkt bei den Menschen an und stärkt zugleich die regionale Wirtschaft.“

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