Gödl: Terror-Verurteilung muss Ausschlussgrund für Staatsbürgerschaft sein

ÖVP-Klubobmann unterstützt Revision des Innenministeriums im Fall von 29-jährigem, verurteilten Syrer

„Eine Verurteilung aufgrund der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung muss ein absoluter Ausschlussgrund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft sein. Denn die österreichische Staatsbürgerschaft ist die stärkste und höchste Verbindung zu unserer Republik und setzt eine klare Identifikation mit Österreich, seinen Werten und seiner Rechtsordnung voraus“, stellte ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl, der auch Bereichssprecher für Sicherheit, Integration und Migration ist, klar. Der Fall des rechtskräftig zu 30 Monaten Haft verurteilten Syrers mit Asylstatus, bei dem die negative Entscheidung des steirischen Landesverwaltungsgerichtes durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde und schließlich das Landesverwaltungsgericht dann positiv für den 29-jährigen syrischen verurteilten Straftäter entschied, „ist zum Kopfschütteln“.

Denn das steirische Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung hat noch 2024 festgestellt, dass ein sicherheitsrelevantes Gefährdungspotenzial nicht ausgeschlossen werden kann. „Gerade in solchen Fällen muss der Maßstab besonders streng sein. Die Staatsbürgerschaft darf niemals zum Gegenstand von Zweifelsfällen werden“, so Gödl, der selbst Steirer ist. Der ÖVP-Klubobmann begrüßt daher, dass das Bundesministerium für Inneres (BMI) die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark als mangelhaft begründet ansieht und Revision erheben wird. „Wer die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten will, muss eine positive Einstellung zu Österreich nachweisen und sich mit den Grundwerten unserer Republik identifizieren. Wenn es hier Zweifel gibt, dann ist es notwendig, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.“

„Der Fall zeigt, dass wir unser Staatsbürgerschaftsrecht laufend darauf überprüfen müssen, ob es den berechtigten Sicherheitsinteressen unseres Landes ausreichend Rechnung trägt. Die Bevölkerung erwartet sich zu Recht, dass Personen mit terroristischem Hintergrund nicht auch noch mit der österreichischen Staatsbürgerschaft belohnt werden. Gesetze müssen die Bürgerinnen und Bürger schützen und dürfen keine Entscheidungen ermöglichen, die das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern. Deshalb braucht es nun eine konsequente rechtliche Prüfung und gegebenenfalls auch gesetzliche Nachschärfungen“, unterstreicht Gödl abschließend. (Schluss)

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