FPÖ-Amesbauer, -Fürweger, -Antauer: „Länder für klare Regeln statt neuer Belastungen im Asylwesen“

Blaue Landesräte mit klarer Kante: Aufenthaltskontrolle bei Vertriebenen und deren Erstversorgung durch Bund sowie Obsorge von unbegleiteten Minderjährigen abseits der Jugendhilfe

Bei der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz in Graz haben die Landesräte Hannes Amesbauer, Wolfgang Fürweger und Martin Antauer eine gemeinsame freiheitliche Linie vertreten. Im Mittelpunkt standen klare Zuständigkeiten, wirksame Kontrollen, faire Kostentragung und weniger Bürokratie.

„Die Länder können die Asyl- und Migrationspolitik nur verwalten und tragen gleichzeitig einen wesentlichen Teil der täglichen Verantwortung in der Grundversorgung. Sie organisieren Unterkünfte, Betreuung, Abrechnung und Kontrolle. Deshalb dürfen neue Verpflichtungen nicht einfach auf die Länder übertragen werden, ohne vorher Zuständigkeiten, Finanzierung und praktische Umsetzung zu klären“, halten Amesbauer, Fürweger und Antauer fest.

WIEN, BURGENLAND UND TIROL LEHNEN EES AUCH FÜR VERTRIEBENE AB

Das europäische Entry/Exit-System, kurz EES, erfasst Einreisen und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen an den Schengen-Außengrenzen. Vertriebene aus der Ukraine werden derzeit nicht in gleicher Weise erfasst. Der Antrag der Landesräte Amesbauer, Fürweger und Antauer forderte daher, dass ukrainische Vertriebene zukünftig im EES erfasst werden sollen. So soll überprüfbar sein, ob sich Bezieher von Grundversorgungsleistungen tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten. Wien, Burgenland und Tirol, also die anwesenden SPÖ-Vertreter, haben sich dieser Forderung nicht angeschlossen.

„Österreich hat zigtausenden Menschen aus der Ukraine Schutz und Unterstützung gewährt. Diese Unterstützung muss aber mit einem geordneten und nachvollziehbaren Management verbunden sein. Wer Leistungen der öffentlichen Hand bezieht, muss nachweislich die Voraussetzungen dafür erfüllen. Dazu gehört auch, dass der tatsächliche Aufenthalt überprüfbar ist. Eine europäische Erfassung der Einreisen und Ausreisen würde die notwendigen Kontrollmöglichkeiten schaffen, ungerechtfertigte Ausgaben verhindern und das Vertrauen in das gesamte System stärken“, erklärt der steirische Landesrat Hannes Amesbauer und bedauerte, dass dieser Antrag nicht angenommen wurde.

SCHÜLERFREIFAHRT: BUND MUSS VERANTWORTUNG WAHRNEHMEN

Der Bund plant, die derzeit zentral abgewickelte Schülerfreifahrt in der Grundversorgung ab 2027/2028 wieder an die Länder zu übertragen. Die Bundesländer waren sich einig, dass eine solche Zuständigkeitsverschiebung nicht einseitig erfolgen darf.

„Wenn der Bund Aufgaben übernimmt, die ausdrücklich in der Grundversorgungsvereinbarung geregelt sind, kann er diese nicht nach Belieben wieder an die Länder zurückübertragen. Auch wenn die Übernahme als vorläufig bezeichnet wird, braucht es für einen Zuständigkeitswechsel das Einvernehmen aller Vertragspartner. Alles andere wäre eine weitere Belastung der Länder durch die Hintertür“, betonen Amesbauer, Fürweger und Antauer.

ERSTVERSORGUNG UKRAINISCHER VERTRIEBENER DURCH DEN BUND

Registrierung, Unterbringung und Versorgung neu ankommender Vertriebener müssen bis zur Klärung des Aufenthaltsstatus Aufgabe des Bundes sein. Bereits 2025 haben alle Länder diese Feststellung einstimmig beschlossen. Nun wurde dieser Beschluss bekräftigt und einstimmig auf Antrag der Steiermark gefordert, dies auch in der Grundversorgungsvereinbarung zu verankern.

„Wer für die Einreise, Registrierung und Klärung des Aufenthaltsstatus zuständig ist, muss auch die Verantwortung für die Erstversorgung übernehmen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Länder unmittelbar Unterbringungsplätze, Betreuungspersonal und administrative Strukturen bereitstellen sollen, bevor wesentliche Fragen überhaupt geklärt sind. Die Erstversorgung bis zur fixen Zuteilung ist und bleibt Bundessache“, stellt Niederösterreichs Landesrat Martin Antauer klar und legt Richtung straffälligen oder gewalttätigen Fremden in der Grundversorgung nach: „Es muss auch endlich eine Lösung vom Bund für den Umgang mit gewalttätigen Grundversorgten geben. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum unter einigen kriminellen oder gewaltbereiten Fremden die anderen Bewohner samt Betreuungspersonal leiden sollen. Wer Gewalt in einer unserer Einrichtungen ausübt, hat keinen Platz in NÖ.“

OBSORGE UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE: KEINE AUTOMATISCHE ÜBERTRAGUNG AUF DIE LÄNDER

Das beschlossene Obsorge-Gesetz für unbegleitete minderjährige Fremde überträgt die Obsorge automatisch auf die Kinder- und Jugendhilfe der Länder. Die Freiheitlichen kritisieren Mehrkosten, zusätzlichen Personalbedarf sowie ungeklärte Fragen bei Finanzierung, Altersfeststellung und Vollziehung. Der entsprechende Antrag, wonach der Ausgleich des finanziellen Mehrbedarfs der Bundesländer zu klären sei, wurde der Kinder- und Jugendhilfreferentenkonferenz zugewiesen.

„Unbegleitete minderjährige Fremde müssen rechtsstaatlich vertreten und entsprechend betreut werden. Daraus folgt aber nicht, dass der Bund sämtliche Verantwortung vom ersten Tag an auf die Kinder- und Jugendhilfe der Länder übertragen darf. Der Bund ist für Asylverfahren, Grenzschutz und Erstaufnahme zuständig. Es ist daher nur folgerichtig, dass er in dieser Phase auch die Verantwortung trägt“, erklärt Salzburgs Landesrat Wolfgang Fürweger, der den Bund auffordert, eine belastbare Kostenabschätzung vorzulegen und gemeinsam mit den Ländern ein vollziehbares Modell zu entwickeln.

FORDERUNG NACH AUSSCHLUSS VON ASYLWERBERN ZUM ZUGANG ZU EINER LEHRE WURDE ABGELEHNT

Der Antrag der Steiermark, wonach die Absolvierung einer Lehre für Asylwerber ohne hohe Bleibewahrscheinlichkeit nicht möglich sein soll, wurde von Wien, Burgenland und Tirol abgelehnt. Aus Sicht der freiheitlichen Landesräte sollen Lehrstellen und Ausbildungsplätze vorrangig Personen mit gesichertem Aufenthaltsstatus offenstehen. Bei Asylwerbern ist während des laufenden Verfahrens noch nicht geklärt, ob sie dauerhaft in Österreich bleiben dürfen.

„Wir lehnen den Zugang für Asylwerber zum Lehrstellenmarkt ab. Diese aufenthaltsverfestigende Maßnahme erschwert bei einem möglichen negativen Asylbescheid eine notwendige Abschiebung. Die aktuelle Jugendarbeitslosigkeit von über zehn Prozent ist ein weiterer Punkt, der den Ausschluss von Asylwerbern zum Zugang zu Lehrstellen rechtfertigt. Leider herrscht in diesem Punkt keine Einigkeit bei den Ländern“, betont Amesbauer.

GEMEINSAME FREIHEITLICHE LINIE

Die drei Landesräte traten als Bastion der Vernunft, der Kontrolle und der finanziellen Verantwortung auf. Einhellig wurde festgestellt, dass Maßnahmen des Bundes für Länder und Bürger transparent und finanziell nachvollziehbar sein müssen.

„Es ist an der Zeit, eine seit Jahren aus dem Ruder gelaufene Asyl- und Migrationspolitik wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Unterstützung darf kein unkontrollierter Automatismus sein, sondern muss klaren Regeln und überprüfbaren Voraussetzungen folgen. Die Bürger haben ein Recht darauf, dass mit öffentlichen Mitteln verantwortungsvoll umgegangen wird und staatliche Leistungen nachvollziehbar, zielgerichtet und rechtssicher erbracht werden“, halten Amesbauer, Fürweger und Antauer abschließend fest.

FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
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