
GW-Initiative im erweiterten Präsidium der WKÖ am 24.6.2026: keine KU2-Erhöhung durch die Hintertür!
Grüne Wirtschaft bringt Ergänzungsantrag zum Vorlagebericht zur WKO-Reform ein
Die Grüne Wirtschaft fordert eine rasche Klarstellung im Wirtschaftskammergesetz, um die bestehende Befreiung von der Kammerumlage 2 (KU2) für Dienstnehmer:innen über 60 Jahre beizubehalten. Hintergrund ist die im Budgetbegleitgesetz vorgesehene Abschaffung der FLAF-Befreiung für Beschäftigte über 60 Jahre. Durch die Änderung würden aufgrund der gesetzlichen Verknüpfung künftig wieder KU2-Beiträge für über 60-jährige Dienstnehmer:innen anfallen. Damit würden die Lohnnebenkosten für diese Beschäftigtengruppe zusätzlich steigen.
Besonders kritisch wird gesehen, dass die WKO damit zusätzliche Einnahmen bei der KU2 erzielen würde, obwohl eine Senkung der KU2 angekündigt wurde. Die Grüne Wirtschaft wird aus Anlass der Vorlage eines Beschlussstückes zur WKO-Reform daher im morgigen erweiterten Präsidium einen Antrag einbringen, der eine Änderung des Wirtschaftskammergesetzes fordert. Ziel ist, die bestehende KU2-Befreiung für Dienstnehmer:innen über 60 Jahre ausdrücklich abzusichern.
„Die Wirtschaftskammer darf nicht von einer Maßnahme profitieren, die eigentlich der Gegenfinanzierung einer Lohnnebenkostensenkung dient. So wie der Gesetzesentwurf derzeit vorliegt, kommt das einer KU2-Erhöhung durch die Hintertür gleich“, so Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft.
„Es wäre geradezu grotesk, wenn sich der ÖVP-Wirtschaftsbund für eine Senkung der KU2 abfeiert, jedoch von der ÖVP mit neuen Einnahmen für die Abgaben der älteren Dienstnehmer:innen „beschenkt“ wird. Gerade ältere Arbeitnehmer:innen dürfen nicht teurer werden. Wenn Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen über 60 Jahren höhere Abgaben leisten müssen, sinken die Anreize für Neueinstellungen in dieser Altersgruppe. Das ist arbeitsmarktpolitisch das völlig falsche Signal“, so Jungwirth weiter.
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