
Winzig: Bargeld schützen und Souveränität stärken
Abstimmung im Wirtschaftsausschuss – Bargeld wird gestärkt – Digitaler Euro als zusätzliche Bezahloption – Strenger Datenschutz gewährleistet
„Mit diesem neuen Gesetzespaket schützen und stärken wir die Verfügbarkeit und die Akzeptanz von Bargeld und führen zusätzlich mit dem digitalen Euro eine neue europäische Bezahloption ein. Bislang flossen jährlich rund 14 Milliarden an Transaktions- und Zahlungsverkehrsgebühren an außereuropäische Anbieter wie Visa und Mastercard. Der digitale Euro kann nun dazu beitragen, mehr Wertschöpfung und Souveränität im europäischen Zahlungsverkehr zu sichern“, erläutert Angelika Winzig, stv. Delegationsleiterin und Wirtschaftssprecherin der ÖVP im Europaparlament nach der heutigen Abstimmung im Wirtschaftsausschuss über ein neues Gesetzespaket zum Schutz von Bargeld und der Einführung des digitalen Euros.
„Das wirkliche Novum des digitalen Euro ist seine Offline-Funktionalität: Zahlungen können auch ohne Internetverbindung sicher und unmittelbar durchgeführt werden – ähnlich wie mit Bargeld. Dadurch wird die Resilienz des europäischen Zahlungsverkehrs gestärkt und die Nutzbarkeit auch in Ausnahmesituationen oder bei technischen Störungen sichergestellt. Besonders innovativ ist dabei, dass Zahlungen direkt von Wallet zu Wallet erfolgen können, ohne dass für jede einzelne Transaktion ein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet werden muss“, erklärt Winzig.
Sie fährt fort: “Die Online-Funktion des digitalen Euro ähnelt in ihrer Anwendung der heutigen Kartenzahlung: Zahlungen werden bequem und in Echtzeit abgewickelt, sowohl im Geschäft als auch online. Gleichzeitig bietet der digitale Euro das Potenzial, die Transaktionskosten zu senken, da weniger Abhängigkeit von internationalen Kartenanbietern besteht. Davon könnten insbesondere unser Handel und heimische Unternehmen durch geringere Gebühren und mehr Wettbewerb im Zahlungsverkehr profitieren.”
„Gleichzeitig wurde sichergestellt, dass Bargeld auch in Zukunft seinen festen Platz im Zahlungsverkehr behält. Mit dem neuen Gesetzespaket wird eine generelle Annahmepflicht von Bargeld normiert, mit nur sehr wenigen Ausnahmen. So wird sichergestellt, dass niemand von der Teilnahme am Zahlungsverkehr ausgeschlossen wird“, sagt Winzig.
„Der Schutz der Privatsphäre war ein zentrales Anliegen bei der Ausgestaltung des digitalen Euro. Offline-Zahlungen bieten ein Datenschutzniveau, das jenem von Bargeld sehr nahekommt, da weder die EZB noch Zahlungsdienstleister Einblick in die Transaktionsdaten haben. Auch bei Online-Zahlungen werden die Daten so verarbeitet, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken keine Nutzerinnen und Nutzer identifizieren oder individuelle Zahlungsgewohnheiten nachvollziehen können“, erläutert Winzig.
Haltelimits für den digitalen Euro sowie ein Kompensationsmodell sollen mögliche Auswirkungen auf die Einlagenbasis und die Ertragslage der Banken begrenzen, gleichzeitig ist mit einem erheblichen technischen und organisatorischen Umsetzungsaufwand zu rechnen. „Die Vorbehalte der Banken gegenüber dem digitalen Euro sind daher durchaus nachvollziehbar“, betont Winzig. „Umso wichtiger wird es sein, die Banken bei diesem Transformationsprozess bestmöglich zu unterstützen.“ (Schluss)
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