
BWB präsentiert Branchenuntersuchung zur Weitergabe der Umsatzsteuerbefreiung auf Damenhygieneprodukte und Verhütungsmittel
Mit 1. Jänner 2026 trat die Umsatzsteuerbefreiung für Damenhygieneprodukte und mechanische Verhütungsmittel in Kraft. Die BWB erhielt Hinweise von Konsumentinnen und Konsumenten und Ministerien. Die Bundesarbeiterkammer und die Arbeiterkammer OÖ kooperierten mit der BWB und stellten Marktbeobachtungen zur Verfügung. Die BWB leitete Ende März eine Branchenuntersuchung ein. Ziel der in knapp drei Monaten abgeschlossenen Untersuchung war es, rasch zu prüfen, ob und in welchem Ausmaß die Steuerbefreiung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. Die vorliegende Branchenuntersuchung ist die erste dieser Art.
Im Rahmen der Branchenuntersuchung befragte die BWB acht große Handelskonzerne, nämlich SPAR, REWE, HOFER, Lidl, dm, Müller, MPREIS und Norma, detailliert zu Preisen und Einkaufskonditionen ausgewählter Produkte aus den Kategorien Tampons, Slipeinlagen, Binden und Kondome. Die Analyse umfasste mehr als 200 Einzelprodukte und erfasste sowohl die Preisentwicklung rund um den Jahreswechsel 2025/2026 als auch einen längeren Beobachtungszeitraum von September 2025 bis März 2026.
Es wurden jeweils umfassende Produkt- und Preisdaten erhoben. Dadurch konnte überprüft werden, ob die Umsatzsteuersenkung tatsächlich an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben wurde. Gleichzeitig konnte die BWB Preisentwicklungen vor und nach der Steuersenkung nachvollziehen sowie Veränderungen im Rabattverhalten analysieren. Die erhobenen Einkaufs- und Einstandspreise ermöglichten zudem eine Analyse der Margenentwicklung bei den betroffenen Produkten. Die BWB führte nicht nur eine rechnerische Kontrolle durch, sondern analysierte umfassend zahlreiche preisrelevante Faktoren sowie deren zeitliche Entwicklung.
ZENTRALE ERGEBNISSE UND MECHANIK DER BRANCHENUNTERSUCHUNG
_„Unsere Priorität war es, das Gesamtbild zu liefern, das heißt nicht nur einen einfachen Zahlenvergleich durchzuführen, sondern den tatsächlichen Vorteil für die Konsumenten und Konsumentinnen festzustellen._“, erläutert Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der BWB.
Die Branchenuntersuchung zeigt, dass die Umsatzsteuerbefreiung für Damenhygieneprodukte und mechanische Verhütungsmittel insgesamt vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. Die durchschnittliche Weitergabe war im Betrachtungszeitraum vollständig, zu Beginn allerdings zunächst lediglich 73 %.
Die festgestellten Abweichungen waren überwiegend auf operative Umsetzungsprobleme und nicht auf systematische Verstöße zurückzuführen. Zu berücksichtigen ist allerdings eine von der BWB festgestellte teilweise Veränderung der Rabattpolitik. Die Rabattpolitik einzelner Unternehmen entwickelte sich uneinheitlich. Teilweise wurden Rabattaktionen nach Einführung der Abgabensenkung reduziert oder seltener durchgeführt. Dadurch fiel der tatsächliche Preisvorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher in bestimmten Produktgruppen – insbesondere bei Slipeinlagen und Kondomen – geringer aus, als die reine Weitergabe der Umsatzsteuerentlastung erwarten ließe. Die BWB wird diesen Umstand weiter monitoren, um die Weitergabe langfristig beurteilen zu können.
Über den gesamten Untersuchungszeitraum betrachtet konnten bei allen Unternehmen deutliche Preisrückgänge festgestellt werden. Bei fünf Unternehmen erfolgte die Umsetzung der Preissenkungen nicht unmittelbar mit Inkrafttreten der Steuerbefreiung am 01.01.2026. Als Hauptursache für festgestellte Abweichungen identifizierte die BWB vor allem operative Umsetzungsprobleme. Dazu zählten insbesondere kurzfristige Umstellungserfordernisse, Abwesenheiten zuständiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Feiertage sowie technische oder kaufmännische Fehler. Die festgestellten Verzögerungen wurden jedoch nach Angaben der Unternehmen innerhalb weniger Tage korrigiert.
Darüber hinaus ergab die Untersuchung keine Hinweise auf eine systematische oder flächendeckende Nichtweitergabe der Steuerentlastung. Die Analyse der Handelsspannen zeigte vielmehr, dass diese bei den meisten Unternehmen zurückgingen, was auf eine tatsächliche Weitergabe der steuerlichen Entlastung hindeutet.
BRANCHENUNTERSUCHUNGEN ZU ABGABESENKUNGEN – WEITERLEITUNG VON VERDACHTSFÄLLEN AN ZUSTÄNDIGE BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDEN
Die Branchenuntersuchung der BWB diente der Analyse der flächendeckenden Weitergabe der Steuersenkung. Die Verfolgung von Einzelverstößen gegen das Preisgesetz fällt hingegen in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden. Rund 20 Eingaben und Beschwerden wurden an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden weitergeleitet, um deren Kontrolltätigkeit nach dem Preisgesetz zu unterstützen.
EMPFEHLUNG
Die konsequente Verfolgung von Beschwerden durch die BWB hat wesentlich zu einer erfolgreichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben beigetragen. Die Untersuchungen zeigen weiters, dass Branchenuntersuchungen zu Abgabesenkungen nicht nur eine Kontrollfunktion erfüllen, sondern auch eine präventive Wirkung entfalten und normkonformes Marktverhalten fördern.
Für künftige steuerliche Entlastungsmaßnahmen empfiehlt die BWB:
* eine möglichst einfache und präzise Definition der betroffenen Produktgruppen
* sowie eine rechtzeitige Kommunikation der gesetzlichen Änderungen.
Dadurch können Unsicherheiten bei der Umsetzung reduziert und eine rasche sowie vollständige Weitergabe von Entlastungen an Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtert werden.
Den detaillierten Bericht finden Sie in der Newsmeldung der BWB.
Sarah Fürlinger LL.M., LL.M.
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