Neues Regelungs-Regime für Drogenausgangsstoffe in der EU geplant

Debatte über europarechtliche Vorhaben im EU-Ausschuss des Bundesrats

Auf die strengere Kontrolle und Überwachung von Drogenausgangsstoffen zielt ein Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates ab, mit dem sich heute der EU-Ausschuss des Bundesrats befasst hat. Zentrale Inhalte des Entwurfs sind die Zusammenführung von bestehenden Verordnungen, die Ausarbeitung von spezifischen Vorschriften für sogenannte Designer-Ausgangsstoffe sowie die Digitalisierung der Verfahren. Bei der Sitzung anwesend waren auch zwei Experten aus dem Finanzministerium, die über die österreichische Position informierten.

ZUNEHMENDE VERBREITUNG VON DROGENAUSGANGSSTOFFEN SOLL EINGEDÄMMT WERDEN

In den letzten Jahren haben die drogenbedingte Gewalt und Kriminalität in den EU-Mitgliedstaaten zugenommen, wobei illegale Drogen wie Kokain, Heroin, andere Opioide und amphetaminähnliche Stimulanzien schwerwiegende Gesundheits- und Sicherheitsprobleme darstellen, heißt es im Verordnungsentwurf. Der Markt sei durch eine immer größere Bandbreite an Drogen gekennzeichnet, wobei sogenannte Drogenausgangsstoffe eine zunehmende Rolle spielen. Dabei handelt es sich um Chemikalien, die etwa für die Erzeugung von Arzneimitteln, Kosmetika, Lebensmittelbestandteilen oder Farbstoffe eingesetzt werden. Stoffe, die keinen bekannten erlaubten Verwendungszweck außer Forschung und Innovation haben, werden als Designer-Ausgangsstoffe bezeichnet. Im Jahr 2023 wurden rund 4.000 dieser Drogenausgangsstoffe in der EU registriert, wobei 92 % kleinen und mittleren Unternehmen produziert werden. Generell sei an den Lieferketten für diese Chemikalien ein breites Spektrum von Akteuren beteiligt.

Aus österreichischer Sicht stellt der Verordnungsentwurf einen bedeutenden Schritt zur Modernisierung und Harmonisierung des unionsrechtlichen Rahmens für Drogenausgangsstoffe dar, ist der Stellungnahme des Finanzministeriums zu entnehmen. Vor allem die Zusammenführung der Rechtsakte sowie die konsequente Digitalisierung der Verfahren werden grundsätzlich positiv bewertet, da man sich davon Effizienzgewinne im Verwaltungsvollzug erwartet. Eine abschließende Bewertung sei derzeit jedoch nicht möglich, da die erforderlichen Durchführungsrechtsakte noch nicht vorliegen würden. Offene Fragen bestünden noch hinsichtlich der praktischen Auswirkungen des Wegfalls bestimmter Kontrollmechanismen im Binnenmarkt, des personellen Mehrbedarfs durch die Ausweitung auf Stoffgruppen sowie der konkreten Ausgestaltung der technischen und operativen Details.

GRUNDSÄTZLICH POSITIVE BEURTEILUNG DER EUROPÄISCHEN PLÄNE DURCH DIE MITGLIEDER DES AUSSCHUSSES

Da er selbst über 30 Jahre in der Drogenbekämpfung beruflich tätig gewesen sei, sei ihm die Dringlichkeit des Themas sehr bewusst, meinte Werner Gradwohl (FPÖ/St). Seit vielen Jahrzehnten würden die Drogenausgangsstoffe ein riesiges Problem darstellen, zumal es keine ausreichenden rechtlichen Regelungen gegeben habe. Es sei daher zu begrüßen, wenn die Europäische Union in diesem Bereich aktiv werde, auch wenn es sehr lange gedauert habe. Denn die Leidtragenden der Stoffe, die vor allem in Belgien und den Niederlande hergestellt würden, seien die Kinder und Jugendlichen. Gradwohl stellte zudem einige konkrete Fragen bezüglich der Ressourcen des Zolls, der Kosten für das notwendige Personal sowie des Schutzes von sensiblen Unternehmensdaten.

Christoph Thoma (ÖVP/V) unterstützte das Vorhaben ausdrücklich, da es gegen den Drogenhandel und illegale Kriminalität gerichtet sei. Es habe zwar schon Verordnungen in diesem Bereich gegeben, merkte er an, aber diese würden nun zusammengeführt.

Auch Bernadette Kerschler (SPÖ/St) begrüßte den Verordnungsentwurf. Da sich der Drogenmarkt ständig weiterentwickle, wollte sie wissen, wie flexibel das neue System auf neue Herausforderungen reagieren könne.

Es sei sehr wichtig, dass stärker gegen den Drogenhandel und die damit verbundene Kriminalität vorgegangen und die internationale Zusammenarbeit gestärkt werde, meinte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Da der Drogenhandel nicht an den Grenzen halt mache, seien Handelswege und Lieferketten in dieser Frage entscheidend.

Ein Experte des Finanzministeriums teilte mit, dass die Kooperation zwischen den involvierten Ministerien (Gesundheit, Finanzen und Inneres) sehr gut funktioniere und der Entwurf von allen unterstützt werde. Die Vorschläge würden vor allem in der Rats-Arbeitsgruppe Zoll verhandelt. Was die Umsetzung betrifft, so seien vor allem die Zollbehörden betroffen. Ein zentrales Element des Entwurfs sei die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsverfahren. Hierzu sollen Antragstellung, Registrierung, Anmeldung von Ein- und Ausfuhren sowie die Erfassung berichtsrelevanter Daten ausschließlich über ein von der Kommission einzurichtendes zentrales elektronisches System erfolgen, das ab 2029 in Betrieb gehen soll. Die IT-Anbindung an die jeweiligen nationalen Schnittstellen sei eine sehr komplexe Angelegenheit und werde daher einige Jahre in Anspruch nehmen.

Ein weiterer Experte des Finanzressorts informierte darüber, dass in Hinkunft auch die bisher nicht erfassten Stoffe einbezogen werden und es nur mehr drei Kategorien von Stoffen geben soll. Da die Kategorie 3 auf Stoffgruppen abziele, könne auch flexibel auf die Entwicklung von neuen Drogen reagiert werden. Über die Kosten der Umsetzung konnten die Experten derzeit noch keine Auskunft erteilen. (Schluss) sue

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