Tomaselli/Grüne: Regierung bei Hitzeschutz weiterhin untätig

Grüne bringen Antrag für ein klimagerechtes Mietrecht erneut in den Nationalrat

Während Österreich aktuell unter einer großen Hitzewelle leidet und in den kommenden Tagen Temperaturen von bis zu 40 Grad erwartet werden, bleibt die Bundesregierung beim Schutz von Mieter:innen vor überhitzten Wohnungen weiterhin untätig. Die Grünen bringen daher ihren bereits im vergangenen Jahr eingebrachten Antrag für ein klimagerechtes Mietrecht bereits in der nächsten Nationalratssitzung zur Abstimmung.

„Wir erleben gerade Extremhitzetage mit Temperaturen weit jenseits der 30-Grad-Marke. Für tausende Menschen wird die eigene Wohnung zur Hitzefalle. Trotzdem hat die Bundesregierung wieder ein ganzes Jahr verstreichen lassen, ohne beim Hitzeschutz auch nur einen einzigen Schritt voranzukommen“, kritisiert die Wohnbausprecherin der Grünen, Nina Tomaselli.

Der Antrag der Grünen wurde bereits vor einem Jahr, pünktlich zum Sommer, eingebracht. Im bislang einzigen Bautenausschuss dieser Gesetzgebungsperiode wurde er im Dezember von den Regierungsparteien vertagt. Seither herrscht Stillstand.

Die Klimakrise wartet nicht darauf, bis sich die Bundesregierung zusammenraufe. „Die Hitzetage und Tropennächte treffen die Menschen mit voller Härte. Jahr für Jahr steigen die Temperaturen und die Bundesregierung verschleppt notwendige Anpassungen im Mietrecht”, bringt es Tomaselli auf den Punkt.

Die nunmehrigen Versprechungen von Vizekanzler Babler, Hitzeschutz im Wohnrecht zu prüfen, seien ein schlechter Scherz, so Tomaselli. „Die Regierung tut gerade so, als ob das die erste Hitzewelle wäre. Ich frage mich, warum sich die Bundesregierung ein neu geschaffenes Wohnministerium für Vizekanzler Babler leistet, wenn nicht mal die kleinste konkrete Initiative für mehr Hitzeschutz gesetzt wird”, ärgert sich Tomaselli.

Die Grünen fordern weiterhin eine Modernisierung des Mietrechts, damit Mieter:innen einfachere und wirksame Maßnahmen gegen Überhitzung umsetzen können. Der Antrag sieht unter anderem vor:

* Zumutbare bauliche Veränderungen: Maßnahmen wie außenliegende Beschattungssysteme, Sonnenschutzfolien oder Balkonbegrünung sollen ausdrücklich erlaubt sein – Mieter:innen sollen aktiv ihre Wohnungen vor Überhitzung schützen können.
* Zustimmungsfiktion: Reagieren Vermieter:innen innerhalb von zwei Monaten nicht, gilt ihre Zustimmung automatisch als erteilt.
* Reversibilität als Kriterium: Solche Maßnahmen gelten nicht als unzulässige Veränderung, sofern sie reversibel und substanzschonend sind.
* Erweiterung der Erhaltungspflicht (§ 3 MRG): Sie soll künftig auch thermische Sicherheit umfassen – Mieten müssen nicht nur bewohnbar, sondern auch kühlbar sein.

„Gerade in dicht verbauten Stadtgebieten wird die Wohnung schnell zum Backofen. Erholung wird verunmöglicht. Die Menschen erwarten und brauchen konkrete Verbesserungen. Hitzeschutz darf nicht vom Wohlwollen einzelner Vermieter abhängen. Es geht um Gesundheit, Lebensqualität und soziale Gerechtigkeit“, betont Tomaselli, die insbesondere Wohnminister Babler auffordert, endlich tätig zu werden und die rechtlichen Voraussetzungen für klimafitte Wohnungen zu schaffen.

Hier finden Sie den Antrag im Wortlaut:

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/A/400/imfname_1701964.pdf

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