Fürlinger: Bundesstaatsanwaltschaft sorgt für unparteiliche Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft

ÖVP-Justizsprecher: Größte Strafprozessreform der vergangenen 20 Jahre braucht breite demokratische Legitimation

„Die Bundesstaatsanwaltschaft wird künftig für eine unparteiliche Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft und die Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle sorgen“, betont ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger. Mit dem vorliegenden Entwurf ist es gelungen, ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen.

Ein zentrales Element ist die demokratische Legitimation der neuen Bundesstaatsanwaltschaft. Die drei Mitglieder werden auf Vorschlag einer unabhängigen Kommission vom Nationalrat gewählt. Der Vorsitz in der Bundesstaatsanwaltschaft wechselt alle zwei Jahre. Bei Amtsantritt wird sich die oder der Vorsitzende vor dem Nationalrat erklären und künftig zweimal jährlich dem Justizausschuss über die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Bericht erstatten. Weiters können sich die Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft jederzeit an den Justizausschuss wenden und müssen gehört werden. Zudem unterliegt die neue Weisungsspitze der rechtlichen Verantwortung gegenüber dem Nationalrat. „Damit garantieren wir eine unabhängige, unpolitische und rechtlich korrekte Amtsführung“, so Fürlinger.

Ein weiteres Anliegen der Volkspartei war ein möglichst breiter Zugang zur Bundesstaatsanwaltschaft. „Die neue Regelung ermöglicht es, neben erfahrenen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auch besonders qualifizierte Juristinnen und Juristen außerhalb der Justiz – etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren mit entsprechender strafrechtlicher Expertise – in die Bundesstaatsanwaltschaft zu berufen. Das stärkt Qualität und Unabhängigkeit“, hält Fürlinger fest.

Aus Sicht der ÖVP war es wichtig, dass parallel zur Schaffung der Bundesstaatsanwaltschaft auch wesentliche Verbesserungen im Strafverfahren umgesetzt werden. „Wir haben vereinbart, dass die Stärkung der Beschuldigtenrechte und die weitere Absicherung eines fairen Verfahrens zeitgleich mit der neuen Weisungsspitze in Kraft treten. Damit schaffen wir ein ausgewogenes Gesamtpaket für einen modernen Rechtsstaat“, betont Fürlinger.

Abschließend sagt Fürlinger: „Es handelt sich um die größte Reform der Strafprozessordnung seit mehr als 20 Jahren. Gerade deshalb war es uns wichtig, eine ausreichend lange Begutachtungsfrist vorzusehen und die Stellungnahmen sorgfältig in den parlamentarischen Prozess einfließen zu lassen. Ziel ist es, diese Reform einstimmig zu beschließen und so deren demokratische Legitimation zusätzlich zu untermauern.“ (Schluss)

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