Österreich reagiert bei UPR Empfehlungen zur Entkriminalisierung vom Schwangerschaftsabbruch ablehnend

ÖGF gibt Stellungnahme zur UPR Empfehlung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen ab

Im Zuge der UPR hat die ÖGF eine Stellungnahme vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen abgegeben. Darin begrüßt die ÖGF die Unterstützung der Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheit, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Österreich im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs die empfohlenen Verbesserungen bei Rechtslage und Versorgung dringend umsetzen müsste.

„Wir fordern Österreich auf, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und einen rechtmäßigen, kostenlosen, niederschwelligen und flächendeckenden Zugang über das öffentliche Gesundheitssystem sicherzustellen.“, so Mirijam Hall, Präsidentin der ÖGF in der Stellungnahme.

Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sind Menschenrechte. Österreich muss hier notwendige internationale Standards erfüllen.

Die ÖGF fordert daher:

* Die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch
* Die Anerkennung des Schwangerschaftsabbruchs als Teil der reproduktiven Gesundheitsversorgung und Integration in das nationale Gesundheitssystem

Die vollständige Stellungnahme wurde am 30.06.2026 vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingebracht und ist auf der Website der ÖGF abrufbar.

Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF)
Alexandra Bieber
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