Aufschub des eEKP stößt alle Gesundheitsberufe vor den Kopf: Hebammen fordern Recht auf Mitsprache

„JETZT IST DER MOMENT, NICHT NUR TECHNISCHE FEHLER ZU KORRIGIEREN, SONDERN AUCH FACHLICHE UND STRUKTURELLE FEHLER. WER EINE MODERNE SCHWANGERENVORSORGE WILL, MUSS HEBAMMEN ENDLICH ALS DAS EINBINDEN, WAS SIE SIND: ZENTRALE GESUNDHEITSFACHPERSONEN FÜR FRAUEN, KINDER UND FAMILIEN“, FORDERT LISA RAKOS, PRÄSIDENTIN DES ÖSTERREICHISCHEN HEBAMMENGREMIUMS.

Medienberichten zufolge soll die für Oktober geplante Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes, also die Umstellung des gelben Hefts auf eine digitale Variante aufgrund von IT-Problemen um ein weiteres Jahr nach hinten verschoben werden. Seit nunmehr 12 Jahren bemüht sich das Österreichische Hebammengremium darum, die Neukonzeption dieses bedeutsamen Screening-Instruments für Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensjahre des Kindes auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse voranzutreiben und die Schwangerenbetreuung endlich so wie in den Nachbarländern Deutschland, Schweiz und ganz Skandinavien bestmöglich zu gestalten. Der frühe Hebammenkontakt und die kontinuierliche Hebammenbegleitung durch die Schwangerschaft sind laut zahlreicher Studien der beste Weg, um Frauen gesund und zufrieden durch diese Lebensphase zu bringen. Das ÖHG hat sich deshalb intensiv dafür eingesetzt, mit der Neukonzeption des EKP eine Hebammenberatung für alle Frauen einzuführen und Schwangeren endlich auch in Österreich bei Vorsorgeuntersuchungen eine Wahlmöglichkeit zwischen Ärzt:innen und Hebammen zu geben. Nichts davon wurde berücksichtigt, wie berichtet, wurden die Möglichkeiten von Hebammen, Vorsorgeleistungen zu dokumentieren, noch weiter beschnitten.

Das Österreichische Hebammengremium sieht im nunmehrigen Stopp des Digitalisierungsprozesses nicht nur einen weiteren Rückschlag bei der Modernisierung der Schwangeren- und Kindervorsorge, sondern vor allem ein Symptom eines viel grundsätzlicheren Problems: Wieder einmal wurden die Hebammen als zentrale Berufsgruppe in der Betreuung von Schwangeren nicht vorab informiert. „Wir erfahren aus der Zeitung, dass ein zentrales Vorsorgeinstrument für Schwangere, Kinder und Familien erneut verschoben werden soll. Das zeigt, wie wenig jene Gesundheitsberufe eingebunden werden, die in der Praxis täglich mit Schwangeren, Müttern und Familien arbeiten“_,_ kritisiert LISA RAKOS, PRÄSIDENTIN DES ÖSTERREICHISCHEN HEBAMMENGREMIUMS. Der elektronische Eltern-Kind-Pass sollte die Vorsorge moderner, übersichtlicher und sicherer machen. Aus Sicht der Hebammen wäre diese Reform eine große Chance gewesen: für bessere Dokumentation, besseren Informationsfluss zwischen den Berufsgruppen und die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten, mehr Patient:innensicherheit und eine zeitgemäße Einbindung aller qualifizierten Gesundheitsberufe. Stattdessen droht nun eine weitere Verzögerung und weiterhin bleibt offen, ob Hebammen im System jene Rechte erhalten, die sie für ihre Arbeit brauchen.

HEBAMMEN WEITERHIN NUR AM RANDE DES SYSTEMS VORGESEHEN

Das Österreichische Hebammengremium kritisiert seit Monaten, dass Hebammen im geplanten elektronischen Eltern-Kind-Pass im Bereich der Schwangerenvorsorge nicht ausreichend berücksichtigt werden. Nach der derzeit bekannten Ausgestaltung sollen Hebammen zwar Informationen einsehen können, aber keine entsprechenden Schreibrechte erhalten, um selbst erbrachte Vorsorgeleistungen, Befunde oder relevante Informationen im System zu dokumentieren_. _„Eine Vorsorge, die fachlich erbracht, aber nicht dokumentiert werden kann, ist für uns nicht nachvollziehbar. Wenn der elektronische Eltern-Kind-Pass tatsächlich ein modernes Instrument der Gesundheitsversorgung sein soll, müssen Hebammen dort abgebildet werden, wo sie in der Versorgung längst Verantwortung tragen“, so LISA RAKOS weiter.

Besonders problematisch ist aus Sicht des Hebammengremiums, dass Hebammen für Schwangerschaftsvorsorge, Prävention, psychosoziale Begleitung, Früherkennung von Risiken, Geburt, Wochenbett und Stillzeit umfassend ausgebildet sind, im aktuellen System aber weiterhin nicht entsprechend eingesetzt werden. Während Gynäkolog:innen und Krankenhäuser vielerorts bereits stark belastet sind, bleibt das Potenzial einer hochqualifizierten Berufsgruppe ungenutzt. „Es geht uns hier nicht um ein Gegeneinander von Berufsgruppen. Im Gegenteil: Eine moderne Schwangerenvorsorge braucht ein gutes Miteinander von Ärzt:innen und Hebammen. Genau deshalb ist es so unverständlich, dass zentrale Berufsgruppen bei der Weiterentwicklung des Eltern-Kind-Passes nicht ausreichend eingebunden werden“_,_ betont LISA RAKOS.

VERSCHIEBUNG MUSS JETZT FÜR ECHTE NACHBESSERUNG GENUTZT WERDEN

Sollte der elektronische Eltern-Kind-Pass tatsächlich um ein weiteres Jahr verschoben werden, fordert das Österreichische Hebammengremium, diese Zeit nicht untätig verstreichen zu lassen. Die Verzögerung müsse genutzt werden, um die strukturellen Mängel zu beheben und Hebammen endlich sinnvoll in das System einzubinden.

Aus Sicht des Österreichischen Hebammengremiums darf die aktuelle Debatte nicht auf IT-Probleme reduziert werden. Die technische Umsetzung sei nur ein Teil des Problems. Entscheidend sei, welche Versorgung im digitalen System überhaupt abgebildet werde. „Ein digitales System ist nur so gut wie die Versorgungsrealität, die es abbildet. Wenn Hebammen darin weiterhin nur eingeschränkt vorkommen, wird kein moderner Eltern-Kind-Pass entstehen, sondern ein digitales Abbild alter Versäumnisse“, so LISA RAKOS.

KONKRET FORDERT DAS ÖSTERREICHISCHE HEBAMMENGREMIUM:

1. Einbindung der Hebammen in alle weiteren Umsetzungsschritte des elektronischen Eltern-Kind-Passes. Eine zentrale Berufsgruppe der Schwangerenvorsorge darf nicht erst aus Medienberichten von wesentlichen Entwicklungen erfahren.

2. Schreibrechte für Hebammen im eEKP für jene Leistungen, die sie fachlich und rechtlich erbringen dürfen. Hebammen müssen relevante Untersuchungen, Befunde und Leistungen dokumentieren können, sodass die Frauen die Wahlfreiheit haben, bei wem sie die Untersuchungen machen wollen.

3. Wahlfreiheit für Schwangere bei der Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen. Frauen sollen Vorsorgeleistungen bei qualifizierten Hebammen ebenso in Anspruch nehmen können wie bei Gynäkolog:innen, ohne dadurch Nachteile beim Kinderbetreuungsgeld zu riskieren.
4. Verbindliche Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass. Eine verpflichtende Hebammenberatung würde insbesondere jene Frauen erreichen, die frühzeitige Unterstützung am dringendsten benötigen.

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