Österreichischer Behindertenrat: Ausgleichstaxfonds mit zusätzlichen Budgetmitteln gesetzlich abgesichert

Forderung des Österreichischen Behindertenrats zur Sicherung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umgesetzt

Der Österreichische Behindertenrat hat mehrfach – etwa im Rahmen einer Pressekonferenz am 2. März 2026 – und kontinuierlich die Sicherung der Liquidität des Ausgleichstaxfonds eingefordert.

Dementsprechend begrüßt der Österreichische Behindertenrat die heute im Nationalrat eingebrachte Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes, mit der zusätzliche Mittel zur Sicherstellung der Liquidität des Ausgleichstaxfonds gesetzlich verankert werden.

Konkret ist vorgesehen, dass dem Ausgleichstaxfonds zusätzlich zu den bereits gemäß § 10 Abs. 1a BEinstG zur Verfügung gestellten Mitteln aus dem allgemeinen Budget weitere Mittel für Maßnahmen zur beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen bereitgestellt werden: 65 Millionen Euro im Jahr 2026, 45,1 Millionen Euro im Jahr 2027, 24,4 Millionen Euro im Jahr 2028 und ab dem Jahr 2029 jährlich 14,8 Millionen Euro.

„Die gesetzliche Verankerung der zusätzlichen Mittel sowie die Fortschreibung über das Jahr 2029 hinaus ist ein wichtiger Erfolg für Menschen mit Behinderungen und für ihre gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt“, sagt Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Der Ausgleichstaxfonds ist ein zentrales Instrument zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Über ihn werden wichtige Unterstützungsleistungen und Projekte finanziert, die den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern, Beschäftigung sichern und Barrieren abbauen.

„Gerade in Zeiten von Budgetdruck und politischen Unsicherheiten braucht es Verlässlichkeit. Berufliche Inklusion darf nicht von jährlichen Budgetverhandlungen abhängig sein. Die gesetzliche Verankerung dieser Mittel schafft dringend notwendige Planungssicherheit“, so Widl weiter.

Der Österreichische Behindertenrat sieht in der geplanten Novelle auch einen gemeinsamen politischen Erfolg der Sozialministerin und des Österreichischen Behindertenrats und dankt Ministerin Schumann für ihren Einsatz für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie die aktive Einbindung in den Budgetprozess.

„Der Österreichische Behindertenrat hofft auf eine rasche Beschlussfassung der Novelle und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen langfristig finanziell abgesichert bleibt“, fasst Präsident Widl abschließend zusammen.

Österreichischer Behindertenrat
Mag. Bernhard Bruckner
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E-Mail: b.bruckner@behindertenrat.at

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